Verkündung des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet.
Das Jahr 1949 markierte die Geburtsstunde der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Geschichtsgalerie stellt Dokumente und Bilder aus der Zeit vor.
Aufbauend auf den Besatzungszonen und weiterhin unter alliierter Kontrolle, entstanden vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zwei deutsche Staaten. Am 23. Mai 1949 wurde mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland (BRD) konstituiert (siehe Abbildung 1). Die mit Einschränkungen gegebene Zustimmung der Westalliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) war vorab bereits eingeholt worden (siehe Abbildung 2). Fast fünf Monate später – und ebenfalls nach vorherigen Absprachen mit der hier zuständigen sowjetischen Besatzungsmacht – folgte am 7. Oktober 1949 die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Die Westalliierten hatten die Gründung der Bundesrepublik ohne die Zustimmung und gegen den nachfolgenden Protest Stalins (siehe PAAA M01/A0591, S. 24–25) durchgesetzt. Von westlicher Seite vor vollendete Tatsachen gestellt – und sozusagen im Zugzwang – folgte dieser einem im September 1949 vorgelegten Vorschlag des bereits im Januar 1949 etablierten Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Gründung eines ostdeutschen Staates in der sowjetischen Besatzungszone (siehe Abbildung 4).
Beide Staaten beschrieben sich als demokratisch und gaben sich Verfassungen. Die Bundesrepublik jedoch kennzeichnete den Verfassungstext mit dem Begriff „Grundgesetz“ bewusst als eine provisorische Regelung, um einem zukünftigen Gesamtdeutschland nicht im Wege zu stehen (siehe Abbildung 3). Die DDR sah fünf Monate später keine Notwendigkeit zu solch einer Zurückhaltung mehr und formulierte den eigenen Anspruch, eine gesamtdeutsche Verfassung vorgelegt zu haben (siehe Abbildungen 5 und 6). In beiden Verfassungen wurde der Wille des deutschen Volkes als Grundlage für die jeweilige Staatenbildung als auch für die weiterhin angestrebte staatliche Einheit beschworen.
Trotz der strukturellen Trennung hielten Ost und West an dem proklamierten Ziel einer baldigen Wiedervereinigung fest. So betonte der spätere erste Bundeskanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, in seinem erfolgreichen Wahlkampf 1949 den Willen, für ein geeintes Deutschland einzutreten. Aber auch in Ostdeutschland wurde dieses Ziel fortlaufend und über das Jahr 1949 hinaus plakatiert (siehe Abbildungen 7 und 8). Speziell in der DDR gab es in den 1950er Jahren eine Initiative, bei der DDR-Bürgerinnen und -Bürger an beliebig ausgewählte Bundesbürgerinnen und -bürger Briefe schrieben, in denen sie an das gemeinsame Volksgefühl appellierten (siehe Abbildung 9).
Es zeichnete sich jedoch schnell ab, dass mit der Etablierung der zwei Staaten Probleme und Konflikte verbunden waren, die sich mit der Zeit zuspitzten. Bereits ab 1950 wurden diese in gegenseitigen Protestschreiben zum Ausdruck gebracht (siehe Abbildungen 10 und 11).
Dass diese zwei deutschen Staaten keine kurzfristige Übergangslösung darstellten und bis zur Wiedervereinigung 40 Jahre vergehen würden, konnte im Jahr 1949 weder den damaligen politischen Kräften noch der deutschen Bevölkerung bewusst gewesen sein (siehe Abbildung 12).
Dr. Jeannette Madarász-Lebenhagen
Nadine Lübbert