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ein im Anzug gekleideter Herr stützt sich auf einem Rednerpult auf und spricht zu einer Gruppe von etwa 50 Jugendlichen, die im Halbkreis um das Pult herum stehen

Jugendliche im Bundesrat, Quelle: BArch, B 145 Bild F029130-0016

So entsteht ein Gesetz

Das Wahlrecht bildet einen zentralen Baustein jeder Demokratie. Welch hohe Bedeutung ihm auch in der deutschen Gesellschaft der Moderne zukommt, spiegeln zahlreiche öffentliche Debatten zu diesem Thema wider.

  • maschinell ausgefülltes Formblatt mit handschriftlichen Ergänzungen, Datum und Unterschriftskürzel
    Kleine Anfrage der SPD, 19. Januar 1966
  • Dokument mit Maschinentext, handschriftlichen Ergänzungen sowie Stempeln und behördlichen Angaben
    Auszug aus dem Schreiben des BMI, 28. Juni 1968
  • Schwarz-Weiß-Foto mit an Zweiertischen sitzenden Abgeordneten mit Blickrichtung zur Regierungsbank und zum an der Wand angebrachten Bundesadler
    Blick in den Plenarsaal
  • erste Seite einer zweiseitigen, maschinengeschriebenen Stellungnahme mit Poststempel des Bundesministers des Inenrn sowie handschriftlich ergänzten Daten und behördlichen Angaben
    Auszug aus der Stellungnahme des <span class="nanospell-typo">BML</span>, 1. August 1968
  • vierspaltiger Zeitungsartikel mit der Überschrift "Wählen schon mit 18 Jahren?", am oberen Rand handschriftliche Vermerke
    Zeitungsartikel aus "Bunte Illustrierte" zur Herabsetzung des Wahlalters, 14. August 1968
  • erste Seite eines zweiseitigen maschinengeschriebenen Dokuments mit handschriftlichen Vermerken, Daten und Unterschriften
    Auszug aus der Zustimmung zur Publikation der BpB, 27. September 1968
  • maschinentextliches Dokument mit hervorgehobener Teilüberschrift und Fußnotentext am unteren Blattrand
    Auszug aus der Informationsbroschüre der BpB von 1969
  • maschinenschriftlicher Brief mit händischer Unterschrift und Posteingangsstempel der Bundeszentrale für politische Bildung
    Schreiben der BpB an das BMFa, 16. Juli 1969
  • Schreiben mit offiziellem Briefkopf, Posteingangsstempel des Bundesministers für Familie und Jugend und handschriftlich ergänzten behördlichen Daten und Angaben
    Auszug aus der Entschließung des Deutschen Jugendhandwerkerbundes, 8. Januar 1969
  • Druckversion eines Protokolls einer Ausschusssitzung mit handschriftlichen Unterstreichungen und ergänzten Vermerken
    Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Innenausschusses, 12. Mai 1969
  • von der Seite aufgenommenes Schwarz-Weiß-Foto mit an Tischen sitzenden und in Unterlagen blätternden Abgeordneten
    Sitzung des Bundesrates
  • 20. Seite eines maschinengeschriebenen, zweispaltigen Protokolls
    Auszug aus der Regierungserklärung, 28. Oktober 1969
  • offizielles Behördenschreiben mit Verteilerliste und handschriftlichen Eingangsbestätigungen sowie einem aufgeklebtem Stück Papier, auf dem interne Vermerke notiert worden sind
    Auszug aus dem Vermerk des BMI, 28. Oktober 1969
  • maschinengeschriebener behördlicher Brief mit handschriftlich ausgefülltem Posteingangs- und Verteilerstempel
    Auszug aus der Kabinettvorlage, 4. November 1969
  • gedruckte Protokollseite mit Fußnoten und Erklärungen auf der unteren Blatthälfte
    Auszug aus dem Kabinettsprotokoll, 13. November 1969
  • maschinengeschriebener Brief mit Unterschrift und handschriftlich ergänzten behördlichen Angaben sowie mit einem Eingangsstempel
    Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates, 23. Januar 1970
  • maschinentextliches Dokument mit handschriftlich ergänzten behördlichen Daten und Angaben und Unterschriftskürzeln
    Stellungnahme des Bundesrates, 27. Januar 1970
  • offizieller Behördenbrief mit handschriftlich ausgefüllten Eingangs- und Verteilerstempeln
    Auszug aus der Gegenäußerung der Bundesregierung, 11. Februar 1970
  • offizielles Behördenschreiben mit mehreren Eingangsstempeln und handschriftlich ergänztem Verteiler, mehreren Daten und Unterschrifteskürzeln
    Schreiben des Bayrischen Ministerpräsidenten, 20. Februar 1970
  • ein im Anzug gekleideter Herr stützt sich auf einem Rednerpult auf und spricht zu einer Gruppe von etwa 50 Jugendlichen, die im Halbkreis um das Pult herum stehen
    Jugendliche im Bundesrat
  • maschinengeschriebenes Deckblatt eines Protokolls mit Überschrift und Tagesordnung sowie handschriftlich unterstrichenen und markierten Passagen und mehreren Daten und Kürzeln
    Auszug aus dem Protokoll, 23. Februar 1970
  • maschinengeschriebene Tabelle mit mehreren Spalten, Zeilen und eingetragenen Werten
    Auszüge aus den Ergebnissen des EMNID
  • Schwarz-Weiß-Foto mit an Bäumen und Laternen aufgestellten Wahlkampfplakaten, u. a. mit dem Gesicht von Willy Brandt
    Wahlkampfplakate
  • maschinengeschriebener Brief mit handschriftlich ergänzten Vermerken, Daten, Kürzeln und Unterstreichungen
    Schreiben der Produktionsfirma, 27. April 1970
  • maschinengeschriebenes Deckblatt eines Drehbuchs mit handschriftlichen Vermerken
    Auszug aus dem Drehbuch
  • erste Druckseite eines zweispaltigen Protokolls
    Auszug aus dem Bericht der 60. Sitzung des Bundestages, 18. Juni 1970
  • Druckseite eines maschinengeschriebenen zweispaltigen Protokolls
    Auszug aus dem Bericht der 354. Sitzung des Bundesrats, 26. Juni 1970
  • Schwarz-Weiß-Aufnahme in einem Wahllokal, während eine junge Frau ihren Wahlschein in die Wahlurne steckt
    Stimmabgabe
  • gedruckte Seite mit maschinengeschriebenem Gesetzestext und händischen Unterschriften des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Innern
    Urschrift, 31. Juli 1970

Das Wahlrecht bildet einen zentralen Baustein jeder Demokratie. Welch hohe Bedeutung ihm auch in der deutschen Gesellschaft der Moderne zukommt, spiegeln zahlreiche öffentliche Debatten zu diesem Thema wider. Oft werden sie durch die Diskrepanz zwischen wahlberechtigten Deutschen und den zugezogenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus dem Ausland ausgelöst – letzteren ist der Gang zur Urne verwehrt, obwohl sie in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen. Nur Angehörige von EU-Mitgliedsländern dürfen seit 1992 zumindest an Kommunalwahlen teilnehmen.

Seit den 2000er Jahren rückte außerdem die Frage nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre verstärkt in den Fokus. Zunächst als Mittel gegen Politikverdrossenheit ins Spiel gebracht, ist die Diskussion um die Wahlmündigkeit durch die aktuelle Jugendbewegung zum Klimaschutz weiter entfacht worden.

Verankerung des allgemeinen Wahlrechts durch die Nationalversammlung von 1919

Das heute oft als selbstverständlich empfundene Recht, in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl seine Stimme abzugeben, besteht allerdings kaum länger als 100 Jahre. Erstmals in der deutschen Geschichte verankerte es die Nationalversammlung in Weimar 1919 in der Verfassung des Deutschen Reichs. Nachdem zuvor ausschließlich Männer über 25 Jahre die Mitglieder des Reichstags bestimmten, waren nun auch Frauen wahlberechtigt. Wählen durften alle Reichsangehörigen ab einem Alter von 20 Jahren.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundsätze des Wahlrechts seit 1949 im III. Abschnitt des Grundgesetzes („Der Bundestag“) festgeschrieben. Die Altersgrenze für die Bundestagswahlen stieg dabei anfangs auf 21 Jahre.

Aufbegehren der Jugend in den 1960er Jahren

Doch während der ersten Großen Koalition von CDU/CSU und SPD (1966–1969) begehrte die Nachkriegsgeneration auf: Sie kritisierte den Umgang der Eltern und Großeltern mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, protestierte gegen den Vietnamkrieg und die neuen Notstandsgesetze. Sie wollte bei all diesen Themen mitreden, konnte jedoch bis zum vorgeschriebenen Mindestwahlalter nicht aktiv an der politischen Willensbildung teilnehmen.

In weiten Teilen der Gesellschaft wurden die persönliche Reife der Jugendlichen und ihre politische Bildung kontrovers diskutiert und in statistischen Umfragen erforscht. Immer mehr setzte sich dabei in allen Parteien die Ansicht durch, dass eine Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre zeitgemäß sei. Die FDP legte aus der Opposition heraus am 14. Juni 1968 dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. V/3009) vor. Im November desselben Jahres zogen die Regierungsparteien trotz Bedenken und Widerständen in den eigenen Reihen nach, indem die CDU eine Reduzierung des Wahlalters in ihr Berliner Programm aufnahm und der SPD-Parteirat eine entsprechende Empfehlung abgab.

Nach dem Wechsel zur sozial-liberalen Bundesregierung 1969 schwanden die politischen Vorbehalte zusehends. Der Slogan „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ des neuen Bundeskanzlers Willy Brandt umfasste auch den Wunsch, den Weg für junge Wählerinnen und Wähler freizumachen.

Ein breiter Konsens

Nur einige Monate später kam es zu einer auf breitem Konsens herbeigeführten Änderung des Artikels 38 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die darauf folgende Anpassung des Bundeswahlgesetzes im Juni 1972 ermöglichte es, dass bei der Bundestagswahl am 19. November 1972 erstmals auch 18- bis 20-Jährige ihre Stimme abgeben konnten.

Die in unserer Geschichtsgalerie präsentierten Dokumente wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Edition der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung ausgewählt und kommentiert.

  • Bild von Helmut Schmidt am 29. September 1982 mit der Edition 'Kabinettsprotokolle'
    Seite

    Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung – Online