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Montage von schwarz-weißen Porträtfotos von Hans Scholl und Sophie Scholl

Hans und Sophie Scholl, Quelle: BArch, DZ 9-BILD/367

Sophie und Hans Scholl, zum Tode verurteilt am 22. Februar 1943

Vom nationalsozialistischen Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, wurden Sophie und Hans Scholl nur Stunden später zusammen mit ihrem Weggefährten Christoph Probst hingerichtet. Ausgewählte Archivalien dokumentieren den Widerstand der „Weißen Rose“.

  • Schwarz-Weiß-Porträt von Sophie Scholl, zur Seite blickend
    Sophie Scholl
  • Hans Scholl im Profil, nach Links blickend
    Hans Scholl
  • Sophies Brief an Fritz vom 20.11.1937
    Sophies Brief an Fritz vom 20.11.1937
  • Sophies Brief an Fritz vom 20.11.1937
    Sophies Brief an Fritz vom 20.11.1937, Rückseite
  • Sohpie Scholl sitzt in einem Sessel über ein Buch gebäugt. Ihre Haare trägt sie in ihrem characteristischen Bob. Sie trägt ein gemusterte langes Kleid.
    Sophie als Schülerin, ca. 1938
  • Flugblatt der „Weißen Rose“
    Flugblatt der „Weißen Rose“
  • Flugblatt der „Weißen Rose“
    Flugblatt der „Weißen Rose“
  • Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 1
    Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 1
  • Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 2
    Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 2
  • Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 3
    Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 3
  • Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 4
    Rundschreiben der Staatspolizeileitstelle München an das Reichssicherheitshauptamt sowie an alle süddeutschen Staatspolizeileitstellen vom 11.02.1943, Seite 4
  • Flugblatt der „Weißen Rose“
    Flugblatt der „Weißen Rose“
  • Flugblatt der „Weißen Rose“
    Flugblatt der „Weißen Rose“, Rückseite
  • Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18.2.1943
    Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18.02.1943
  • Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18.02.1943
    Protokoll der Vernehmung des Jakob Schmid vom 18.02.1943
  • Protokoll der Beschuldigtenvernehmung von Sophie Scholl vom 21.2.1943
    Protokoll der Beschuldigtenvernehmung von Sophie Scholl vom 21.02.1943
  • Protokoll der Beschuldigtenvernehmung von Sophie Scholl vom 21.2.1943
    Protokoll der Beschuldigtenvernehmung von Sophie Scholl vom 21.02.1943, Rückseite
  • Bericht der Gestapo vom 21.2.1943 über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln
    Bericht der Gestapo vom 21.02.1943 über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln
  • Fritz‘ Brief an Sophie vom 17.1.1943
    Fritz‘ Brief an Sophie vom 17.01.1943
  • Fritz‘ Brief an Sophie vom 17.01.1943
    Fritz‘ Brief an Sophie vom 17.01.1943, Rückseite
  • Exmatrikulation der Studentin Sophie Scholl
    Exmatrikulation der Studentin Sophie Scholl
  • Anklageschrift des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof zum Strafverfahren gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst vom 21.2.1943
    Anklageschrift des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof zum Strafverfahren gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst vom 21.02.1943
  • Auszug aus dem Urteil des Volksgerichtshofes in der Strafsache gegen Hans Scholl, Sophia Scholl und Christoph Probst vom 22. Februar 1943 (Seite 1)
    Auszug aus dem Urteil des Volksgerichtshofes in der Strafsache gegen Hans Scholl, Sophia Scholl und Christoph Probst vom 22. Februar 1943 (Seite 1)
  • >Gnadengesuch der Eltern und des Bruders Werner vom 22.2.1943
    Gnadengesuch der Eltern und des Bruders Werner vom 22.02.1943
  • Gnadengesuch der Eltern und des Bruders Werner vom 22.02.1943
    Gnadengesuch der Eltern und des Bruders Werner vom 22.02.1943
  • Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl
    Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl
  • Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl
    Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl, Rückseite
  • Gnadengesuch von Fritz Hartnagel vom 27.2.1943
    Gnadengesuch von Fritz Hartnagel vom 27.02.1943
  • Portrait-Aufnahme von einer lachenden Sophie Scholl mit kurzen Haaren und einer Bluse mit Blumenmuster in der Natur.
    Sophie Scholl
  • Sophies Brief an Fritz vom 16.02.1943
    Sophies Brief an Fritz vom 16.02.1943
  • Sophies Brief an Fritz vom 16.02.1943
    Sophies Brief an Fritz vom 16.02.1943, Rückseite

Elisabeth Hartnagel geb. Scholl übergab dem Bundesarchiv im Oktober 2012 die private Korrespondenz ihrer Schwester Sophie Scholl mit Fritz Hartnagel. Die im Rahmen einer Schenkung aus Familienbesitz übernommenen Briefe sind überaus wertvolle Zeugnisse, spiegeln sie nicht nur die innersten Gedanken und Gefühle der heranwachsenden Sophie in der Beziehung zu ihrem langjährigen Freund Fritz, sondern auch ihre politische Entwicklung, ihren überaus mutigen Widerstand gegen den Nationalsozialismus wider.

Eine Auswahl der Briefe edierte Thomas Hartnagel, Sohn von Fritz Hartnagel, in seiner Publikation „Sophie Scholl, Fritz Hartnagel, Damit wir uns nicht verlieren, Briefwechsel 1937–1943“, erschienen im S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2005. Ihm sei an dieser Stelle für die Hilfe und Unterstützung bei der Übergabe der Nachlasspapiere an das Bundesarchiv und die Genehmigung zur Verwendung und kostenfreien Nutzung der Fotos aus Familienbesitz gedankt.

Kerstin Schimmeck