Die Ermittlungen laufen an
Im Bundesarchiv sind Unterlagen zu den Ermittlungen gegen die unbekannten Täter u. a. in den Beständen B 106 (Bundesministerium des Innern) und B 131 (Bundeskriminalamt) überliefert. Sie geben Einblick in die polizeilichen Ermittlungen und die Kommunikation zwischen den Landes- und Bundesbehörden.
Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) beauftragte das erst ein Jahr zuvor gegründete BKA mit der Leitung der Ermittlungen. Der Bund übernahm so die Federführung in dem Verfahren – gegen den Widerstand der bayerischen Behörden, die die Zuständigkeit beim Land sahen.
Eine beim Polizeipräsidium München gebildete 20-köpfige Sonderkommission (Soko) übernahm den Fall. Sie bestand aus Mitarbeitern des BKA, des Zentralamts für Kriminalidentifizierung und Polizeistatistik des Landes Bayern und des Münchener Polizeipräsidiums. An der Spitze der Soko stand der aus Bonn angereiste BKA-Beamte Josef Ochs. Der Kriminalrat leitete auch die Exekutivabteilung der Sicherungsgruppe (SG) des BKA. Die SG war für die Sicherheit der deutschen Verfassungsorgane zuständig – u. a. für die Bundesregierung.
Kurz nach dem gescheiterten Attentat gingen zwei gleichlautende, in Französisch verfasste Kommuniqués bei den US-Nachrichtenagenturen UPI und AP in Paris ein. Darin bekannte sich eine „Organisation des Partisans Juifs“ („Organisation jüdischer Partisanen“) dazu, die Bombe an den „Kanzler des Volkes der Meuchelmörder, Dr. K. Adenauer“ geschickt zu haben. Außerdem kündigte sie weitere Anschläge an. Das Motiv: Rache für die deutschen Verbrechen an den Jüdinnen und Juden zwischen 1933 und 1945.
Wie aus den Kommuniqués hervorgeht, wollten die Attentäter aber vor allem die deutsch-israelischen Verhandlungen in den Niederlanden torpedieren: Im September 1951 hatte Adenauer die Bereitschaft Deutschlands zu Gesprächen mit Israel erklärt. Am 22. März 1952 nahmen beide Länder in Wassenaar bei Den Haag Wiedergutmachungsverhandlungen auf. Die israelische Opposition verurteilte mögliche Entschädigungszahlungen als „Blutgeld“, mit dem sich Deutschland von seiner Schuld loskaufen wolle.
Keine Amtshilfe aus Paris
Am 23. April 1952 reiste der leitende Soko-Ermittler Josef Ochs nach Paris. Durch einen zweieinhalb Wochen zuvor erschienenen Artikel in der Tageszeitung „France Soir“ hatten die deutschen Behörden von der Festnahme fünf Verdächtiger in Frankreich erfahren. Bis auf einen waren sie alle Mitglieder der aus der IZL hervorgegangenen rechtsgerichteten Cheruth-Partei. Der israelische Geheimdienst hatte sie zuvor schon längere Zeit beobachtet und seine Erkenntnisse an europäische Geheimdienste weitergegeben.
Als Ochs in Paris ankam, waren vier der fünf Festgenommenen bereits aus Frankreich ausgewiesen worden, sodass der BKA-Ermittler sie nicht mehr vernehmen konnte. Ochs erhoffte sich daher, von den französischen Behörden mehr Informationen über die Verdächtigen zu erhalten. Dafür suchte er Kontakt zum Inlandsnachrichtendienst „Direction de la surveillance du territoire“ (DST). Dieser teilte jedoch keine Informationen mit dem BKA-Ermittler.
Die deutsch-französischen Beziehungen waren Anfang der 1950er Jahre noch stark durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs belastet. Außerdem arbeiteten viele ehemalige Résistance-Kämpfer bei der DST, die einem deutschen Kriminalbeamten keine Amtshilfe leisten wollten – zumal das BKA in den 1950er Jahren noch zahlreiche NS-Täter beschäftigte. So musste Ochs ohne Ergebnisse wieder aus Paris abreisen.
Laut BKA-Akten unterstützte auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Soko bei den Ermittlungen nur unzureichend. In einem Bericht vom 20. November 1952 merkte Ochs an, außer vereinzelten, wenig hilfreichen Hinweisen sei „seitens des BfV kein Beitrag zur Aufklärung geliefert“ worden. Aus Ochs’ Sicht reichten die „kriminalistischen Mittel“ des BKA jedoch nicht aus. Schließlich handelte es sich um ein politisches Delikt einer international agierenden Tätergruppe, und dem BKA waren die Hände im Ausland gebunden. Daher setzte Ochs auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse.
Ermittlungsergebnisse „delikater Natur“
Im Zuge der Ermittlungen nach den Tätern, Hintermännern und Komplizen gingen bis Mitte 1952 über 1.000 Hinweise aus der Bevölkerung bei den Behörden ein. Außerdem nahm das BKA zahlreiche Verdächtige fest.
In einem Bericht an den BKA-Präsidenten Hanns Jess vom 18. Mai 1952 legte Ochs die vorläufigen Ermittlungsergebnisse dar. Neben den bis dato erlangten Erkenntnissen zu möglichen Tätern verrät das im Bundesarchiv überlieferte Dokument viel über die Denk- und Sprachweise des im Nationalsozialismus sozialisierten Ochs.
Josef Ochs arbeitete während der NS-Zeit beim Reichskriminalpolizeiamt (im Referat V A 2 b „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“) und anschließend bei der Kriminalpolizeileitstelle Düsseldorf. In beiden Dienststellen war er in der „Vorbeugung“ tätig und verantwortlich für die Einweisung v. a. von Sinti und Roma in die Konzentrationslager. Im Juli 1938 war Ochs außerdem zum SS-Obersturmführer ernannt worden.
In seinem Bericht von Mitte Mai 1952 schrieb Ochs, „Zürich, Paris, Amsterdam und München sind die Zentralen des Judentums in Europa“. Für Ochs steckte „eine weitverzweigte internationale Organisation als Inspirateur“ hinter den Anschlagsversuchen in München und Den Haag. Als weiteren Schritt schlug er einen „Weg der Repressalien“ vor, wie z. B. die Errichtung von „Anstalten und Internierungslager[n] für asoziale Ausländer mit ungeklärten Personalien“. Die verweigerte Amtshilfe durch die französische DST begründete er damit, dass ihr Direktor „dem mosaischen Bekenntnis angehört“ – also Jude sei.
Gleichzeitig empfahl Ochs, keine Informationen zu den Tätern an die Presse weiterzugeben, um „den unter der Oberfläche schwelenden Antisemitismus“ nicht wieder anzufachen. Dabei dürfte aber nicht der Eindruck entstehen, die deutschen Behörden scheiterten an der Aufklärung des Falls.
BKA-Präsident Jess legte Ochs’ Bericht mit den Ermittlungsergebnissen Ende Mai 1952 Bundesinnenminister Lehr vor und bat um eine mündliche Besprechung. Diese fand am 29. Mai 1952 statt.
Lehr ordnete daraufhin an, grundsätzlich keine Informationen mehr an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Zu brisant war die Tatsache, dass jüdische Extremisten nur sieben Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen Anschlagsversuch auf den Bundeskanzler unternommen hatten.
Ende August kehrte Ochs nach Bonn zurück, im Herbst gerieten die Ermittlungen ins Stocken. Zwar nahmen die deutschen Behörden sie später wieder auf, konnten bis zur offiziellen Einstellung des Verfahrens im Jahr 1978 jedoch keine Täter ermitteln.
Ein Auslieferungsantrag an Israel mit anschließendem Prozess gegen Juden in Deutschland wäre nur wenige Jahre nach dem Holocaust ohnehin undenkbar gewesen – zumal ein großer Teil der ermittelnden Polizeibeamten und der Richter eine NS-Vergangenheit hatten.