Kontakte zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“
Eine Abfrage beim Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) des Verfassungsschutzes ergab, dass Köhler Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (WSG) hatte. Bei der WSG handelte es sich um eine rechtsextreme Vereinigung, die der aus Nürnberg stammende Rechtsextremist Karl-Heinz Hoffmann Mitte 1973 gegründet hatte. Sie bildete ihre Mitglieder paramilitärisch aus und schulte sie ideologisch. Zwischenzeitlich gehörten ihr mehrere hundert Mitglieder an. Am 30. Januar 1980 ließ Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) die WSG als verfassungsfeindliche Vereinigung verbieten.
Zu Karl-Heinz Hoffmann hatte Köhler ab 1976 schriftlichen Kontakt, schlug ihm unter anderem die Gründung einer Ortsgruppe der WSG in seinem Heimartort Donaueschingen vor. Zudem nahm er an zwei Übungen der Gruppierung teil. Über Kontakte in die rechte Szene verfügte Köhler bereits seit seiner Jugend: Als Vierzehnjähriger sympathisierte er laut Ermittlungsbehörden mit der NPD und besuchte deren Veranstaltungen. Als Student in Tübingen soll er zudem im Jahr 1979 an mehreren Versammlungen des rechtsextremen „Hochschulrings Tübinger und Reutlinger Studenten“ (HTS) um den ehemaligen DDR-Bürger Axel Heinzmann teilgenommen haben. Außerdem soll er sich gegenüber seinem persönlichen Umfeld wiederholt rassistisch und antisemitisch geäußert und für einen „Führerstaat“ nach nationalsozialistischem Vorbild ausgesprochen haben.
Schnell verdichteten sich die Hinweise, dass es sich bei der Explosion um einen Terroranschlag handelte. Daher leitete am 27. September 1980 auch Generalbundesanwalt (GBA) Kurt Rebmann ein Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ gemäß § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) ein. Noch am selben Tag durchsuchten die Ermittlerinnen und Ermittler das Elternhaus Köhlers in Donaueschingen und ein von ihm bewohntes Zimmer in Tübingen. Dabei stellten sie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Schriften und Notizen zur Herstellung von Sprengstoffen, Chemikalien und eine Sprengkapsel.
In der rechten Szene war jedoch gegen Ende der 1970er Jahre eine zunehmende Militanz zu beobachten. Anfang 1979 kam es anlässlich der Ausstrahlung der vierteiligen US-amerikanischen Fernsehserie „Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss“ zu rechtsterroristischen Bombenanschlägen, die das Ziel hatten, die Ausstrahlung zu verhindern. Am 22. August 1980 starben in Hamburg zwei Vietnamesen bei einem Brandanschlag auf ein Flüchtlingswohnheim. Und die Serie rechter Gewalttaten endete nicht mit dem Anschlag in München: Am 19. Dezember 1980 ermordete WSG-Mitglied Uwe Behrendt in Erlangen den Rabbiner Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin Frida Poeschke.
(K)ein rechtsextremes Attentat?
Der Öffentlichkeit wurden die Identität Köhlers und dessen Verbindungen in die rechtsextreme Szene bereits am Tag nach dem Attentat bekannt – entgegen der Absichten der Sicherheitsbehörden. Ein leitender Beamter aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern (BSTMI) ließ die internen Informationen Journalisten der Illustrierten „Quick“ zukommen. Infolge dieser Indiskretion sah Generalbundesanwalt Rebmann sich am Sonntag, zwei Tage nach dem Anschlag, dazu veranlasst, in Karlsruhe Einzelheiten über Täter und Tathergang zu verlautbaren. Demnach ging der GBA zu diesem Zeitpunkt davon aus, die Bombe sei zu früh, möglicherweise durch eine weitere Person mittels Fernzündung, gezündet worden. Ein Selbstmord Köhlers sei nicht beabsichtigt gewesen.
Aufgrund von Köhlers Verbindungen zur WSG vermuteten sowohl der Generalbundesanwalt als auch bayerische Sicherheitsbehörden, bei dem Anschlag könnte es sich um eine Aktion der WSG gehandelt haben. Mitglieder der Gruppierung wurden am Tag nach dem Attentat, am 27. September 1980, festgenommen. Sie hatten versucht, die deutsche Grenze nach Österreich mit ausrangierten Militärfahrzeugen zu überqueren, die sie im Nahen Osten verkaufen wollten. Bei Hausdurchsuchungen, u. a. auf Hoffmanns Wohnsitz Schloss Ermreuth bei Nürnberg, fanden die Ermittlungsbehörden neben nationalsozialistischem Propagandamaterial auch Munition und Sprengstoff. Aus Mangel an Beweisen für eine konkrete Mittäterschaft wurden die Inhaftierten nach zwei Tagen wieder entlassen.
Im Mai 1981 stellte das BLKA seine Ermittlungen ein, die der Generalbundesanwaltschaft dauerten noch knapp anderthalb Jahre an. Die Ergebnisse ähnelten sich: Beide Ermittlungen kamen zu dem Schluss, Gundolf Köhler habe die Tat allein begangen. Eine politische Motivation wurde nicht festgestellt – trotz Köhlers Kontakten in die rechtsextreme Szene und im Vorfeld der Tat gegenüber Bekannten getätigten Äußerungen, Einfluss auf den Wahlausgang nehmen zu wollen. Stattdessen habe das Tatmotiv vermutlich „in seiner abnormen Persönlichkeitsstruktur, seinem übersteigerten Bezug zu Sprengstoffen sowie in einem unkontrollierten Haß auf die Umwelt“ gelegen. So fasst ein internes Schreiben des Bundeskanzleramtes den Schlussvermerk des BLKA zur Einstellung der Ermittlungen am 13. Mai 1981 zusammen.
Bekannt wurden die Stasi-Akten und deren Inhalt durch eine Publikation des Journalisten Tobias von Heymann aus dem Jahr 2008. An dessen Recherchen anschließend, stellten Politikerinnen und Politiker der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2009 im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage. Diese zielte darauf ab, mögliche Kenntnisse deutscher Behörden über eine Beteiligung der WSG an dem Anschlag und mögliche Verbindungen zu weiteren rechtsterroristischen Anschlägen aus dieser Zeit publik zu machen. Am 2. August 1980 etwa wurden bei einem Bombenanschlag auf den Hauptbahnhof in Bologna 85 Menschen getötet.
Entschädigung nach 40 Jahren
Am 6. Juli 2020 stellte der GBA das Verfahren nach sechs Jahren erneut ein. Die Bundesanwaltschaft kam zu dem neuen Ergebnis, dass Köhler den Anschlag aus einer rechtsextremen Motivation heraus begangen hat. Er habe Einfluss auf die bevorstehende Bundestagswahl nehmen und einen „Führerstaat“ nach nationalsozialistischem Vorbild errichten wollen. Mögliche Mittäter habe der GBA zwar nicht ausschließen können, konkrete Anhaltspunkte hätten sich aus dem wiederaufgenommenen Ermittlungsverfahren jedoch nicht ergeben.
Erst die abschließende Bewertung der Tat als „rechtsextremistisch“ ermöglichte den Überlebenden und Hinterbliebenen in der Folge eine umfassende finanzielle Entschädigung: 2020 richteten der Bund, der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München einen Opferfonds von insgesamt 1,2 Mio. Euro ein – mit dem Ziel, das Geld schnell und unbürokratisch an die Betroffenen auszuzahlen.