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Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Prozess. Zu sehen sind die Hauptkriegsverbrecher Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche, Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht. Hinter den Angeklagten stehen amerikanische Militärpolizisten mit weißen Helmen.

Anklagebank beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, 1946, Quelle: BArch, Bild 183-V01057-3 / o. Ang.

„Die Welt klagt an!“ NS-Verbrecher vor Gericht

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 mussten sich hochrangige Repräsentanten des NS-Regimes im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess für ihre Taten verantworten. Das Bundesarchiv verwahrt zahlreiche Dokumente, Fotos und Filme zu dem wegweisenden Prozess.

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Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa im Mai 1945 standen die Alliierten vor einer gewaltigen Aufgabe: die Verantwortlichen des NS-Regimes für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Bereits am 30. Oktober 1943 hatten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion mit der Moskauer Deklaration beschlossen, deutsche Kriegsverbrecher, deren Taten nicht an konkrete Orte gebunden waren, gemeinschaftlich zu bestrafen.

Im August 1945 einigten sich die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion bei der Londoner Konferenz gemeinsam mit 19 weiteren Staaten auf das „Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945“ (Londoner Statut). Mit diesem wurde ein Internationaler Militärgerichtshof (International Military Tribunal, kurz IMT) eingerichtet, der die höchsten Vertreter des NS-Regimes vor Gericht stellen sollte. Das Statut bildete die Rechtsgrundlage zur juristischen Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen und schuf drei neue Straftatbestände: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Als Verhandlungsort des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher wählten die Siegermächte den Nürnberger Justizpalast. Nürnberg hatte als „Stadt der Reichsparteitage“ der NSDAP und als Ort der Verkündung der Nürnberger Gesetze 1935 eine hohe symbolische Strahlkraft. Außerdem lag die Stadt in der amerikanischen Besatzungszone (die USA waren maßgeblich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Prozesses). Hinzu kam, dass der Justizpalast mit angrenzendem Gefängnis – trotz einiger Kriegsschäden – weitestgehend intakt war.

Gelbes Plakat mit der Überschrift „Nürnberg 1946. Die Welt klagt an!“ und Fotos vom Verhandlungssaal und Prozessbeteiligten
Plakat „Nürnberg 1946. Die Welt klagt an!“ mit Fotos vom Verhandlungssaal und von ProzessbeteiligtenQuelle: BArch, Plak 004-005-007-T1 / Verlag: Imprimerie Nationale (französische Staatsdruckerei)
  • Zu sehen ist das Abkommen zwischen den Alliierten über die Verfolgung und Bestrafung der NS-Hauptkriegsverbrecher.
    Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 (Seite 1)
  • Zu sehen ist das Abkommen zwischen den Alliierten über die Verfolgung und Bestrafung der NS-Hauptkriegsverbrecher.
    Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 (Seite 2)
  • Zu sehen ist das Abkommen zwischen den Alliierten über die Verfolgung und Bestrafung der NS-Hauptkriegsverbrecher.
    Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 (Seite 3)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 1)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 2)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 3)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 4)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 5)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 6)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 7)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 8)
  • Das Dokument zeigt die verbindlichen Regeln und Bestimmungen rund um den Nürnberger Prozess.
    Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 9)

Verschwörung, Angriffskrieg und NS-Verbrechen: die Anklage

Die vier Chefankläger repräsentierten die alliierten Siegermächte: Robert H. Jackson die Vereinigten Staaten, Roman A. Rudenko die Sowjetunion, Sir Hartley Shawcross Großbritannien und François de Menthon (später Auguste Champetier de Ribes) Frankreich. Neben der Anklagevertretung stellten die Siegermächte jeweils einen Richter und einen Stellvertreter. Den Vorsitz des IMT hatte der britische Richter Sir Geoffrey Lawrence.

Die Anklage richtete sich gegen 24 Hauptangeklagte und umfasste auf der Grundlage des Londoner Statuts vier zentrale Vorwürfe: Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, Planung und Durchführung von Angriffskriegen, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anklagepunkte sollten die vielschichtige Dimension der NS-Verbrechen widerspiegeln.

  • Erste Seite der Anklageerhebung gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher im Nürnberger Prozess.
    Anklageerhebung des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 1)
  • Auszug aus der Anklageerhebung gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher im Nürnberger Prozess.
    Anklageerhebung des Internationalen Militärgerichtshofs (Seite 2)

Dazu sichteten die Ermittler im Vorfeld unzählige Beweise: Die Anklage stützte sich auf Tausende Dokumente. Sie wurden überwiegend nach Ende des Krieges von den Alliierten in Deutschland zusammengetragen und machten aus dem Prozess einen „Dokumentenprozess“. Hinzu kamen 33 Zeuginnen und Zeugen der Anklage, 61 Entlastungszeuginnen und -zeugen sowie die Zeugenaussagen der Angeklagten selbst. Unter den Zeuginnen und Zeugen befanden sich sowohl NS-Kriegsverbrecher als auch Widerstandskämpferinnen und -kämpfer sowie Überlebende.

Der Holocaust stand nicht im Zentrum der Anklage, sondern wurde als eines von vielen NS-Verbrechen behandelt. Zudem beschränkte sich das Gericht auf die Zeit ab 1939.

  • Das Dokument erklärt die Beweismethodik und die Vorstellung gesammelter Beweise vor Gericht für den Nürnberger Prozess.
    Schreiben an den IMT über die Erfassung, Bearbeitung und Zusammenstellung von Beweisen für den Nürnberger Prozess (Seite 1)
  • Das Dokument erklärt die Beweismethodik und die Vorstellung gesammelter Beweise vor Gericht für den Nürnberger Prozess.
    Schreiben an den IMT über die Erfassung, Bearbeitung und Zusammenstellung von Beweisen für den Nürnberger Prozess (Seite 2)

24 Namen: die Angeklagten und ihre Verteidigung

Seitens der Alliierten gab es unterschiedliche Einschätzungen, wer bzw. wie viele Hauptkriegsverbrecher vor Gericht zu stellen seien. Zentrale Persönlichkeiten des NS-Staates wie Adolf Hitler, Heinrich Himmler oder Joseph Goebbels hatten sich einer Strafverfolgung durch Suizid entzogen.

Der Prozess richtete sich nicht nur gegen Personen, sondern auch gegen NS-Organisationen, die die Ankläger als repräsentativ erachteten. Angeklagt wurden: die Führungsebene der NSDAP, die SS und ihr Sicherheitsdienst (SD), die Geheime Staatspolizei (Gestapo), die SA, die Reichsregierung sowie der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW).

Am 29. August 1945 einigten sich die Alliierten auf 24 Männer als Angeklagte aus Politik, Militär und Wirtschaft.

Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Prozess. Zu sehen sind die Hauptkriegsverbrecher Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche, Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht. Hinter den Angeklagten stehen amerikanische Militärpolizisten mit weißen Helmen.
Anklagebank beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, 1946 (hintere Reihe v. l.: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche; vordere Reihe v. l.: Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht)Quelle: BArch, Bild 183-V01057-3 / o. Ang.

Von den 24 Angeklagten erschienen 21 vor Gericht. Gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt, da sein Verbleib unbekannt war (später wurde bekannt, dass Bormann noch vor Kriegsende während der Schlacht um Berlin Selbstmord verübt hatte). Das Verfahren gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen seines schlechten Gesundheitszustands eingestellt. Robert Ley beging einen Monat vor Prozessbeginn am 25. Oktober 1945 im Zellengefängnis Nürnberg Suizid.

Die Gerichtsbarkeit legte fest, dass die Angeklagten selbst aus einer Liste deutscher Rechtsanwälte einen Verteidiger wählen konnten. Damit wollte man auch dem Vorwurf der „Siegerjustiz“ entgegentreten.

Das Verfahren richtete sich nach der angelsächsischen Prozessordnung – ein Zeichen für die US-amerikanische Dominanz des Verfahrens. Dies stellte die deutschen Anwälte vor große Herausforderungen, da sie mit einigen Besonderheiten wie dem Kreuzverhör nicht vertraut waren. Dies spiegelt sich auch im überlieferten Archivgut wider: In einem Schreiben vom 25. Februar 1946 wandten sich die Verteidiger Görings, Raeders, Schachts, Dönitz’, von Ribbentrops und von Neuraths mit der Bitte an das IMT, einen amerikanischen Anwalt an die Seite gestellt zu bekommen.

Die Verteidigungsstrategien im Nürnberger Prozess waren vielfältig, folgten jedoch einigen gemeinsamen Grundmustern.

Die Verteidiger versuchten, dem Prozess seine Legitimität abzusprechen. Sie argumentierten, dass die Anklage gemäß dem Rechtsgrundsatz „nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) gegen das Rückwirkungsverbot verstoße: die Strafbestände seien erst im Nachhinein geschaffen worden.

Zudem versuchten viele Verteidiger, die individuelle Verantwortung ihrer Mandanten zu relativieren oder ganz abzuweisen. Ein zentraler Ansatz war es, darauf zu verweisen, dass die Angeklagten lediglich Befehle „von oben“ ausgeführt und somit keine eigene Entscheidungsfreiheit besessen hätten.

Trotz der Bemühungen der Verteidiger gelang es den Richtern jedoch, den Ansatz der individuellen Verantwortung für staatliches Handeln im internationalen Recht zu festigen.

Maschinengeschriebenes Dokument mit handschriftlichen Anmerkungen. Das Dokument listet die angeklagten Personen und Organisationen sowie deren Verteidiger beim Nürnberger Prozess auf. Die Namen der Angeklagten sind maschinengeschrieben, die der Verteidiger handschriftliche Unterschriften.
Schreiben Otto Kranzbühlers mit den Namen aller Angeklagten und Verteidiger beim Nürnberger Prozess (v. o. n. u.: Otto Stahmer, Martin Horn, Otto Nelte, Kurt Kauffmann, Alfred Thoma, Alfred Seidl, Otto Pannenbecker, Hanns Marx, Fritz Sauter, Herbert Kraus, Otto Kranzbühler, Walter Siemers) (Seite 1)Quelle: BArch, ALLPROZ 3/439, Image 0281
Maschinengeschriebenes Dokument mit handschriftlichen Anmerkungen. Das Dokument listet die angeklagten Personen und Organisationen sowie deren Verteidiger beim Nürnberger Prozess auf. Die Namen der Angeklagten sind maschinengeschrieben, die der Verteidiger handschriftliche Unterschriften.
Schreiben Otto Kranzbühlers mit den Namen aller Angeklagten und Verteidiger beim Nürnberger Prozess (v. o. n. u.: Fritz Sauter, Robert Servatius, Franz Exner und Hermann Jahrreiß, Egon Kubuschok, Gustav Steinbauer, Otto Freiherr von Lüdinghausen, Hans Flächsner, Heinz Fritz, Friedrich Bergold, Georg Böhm, (vermutlich) Ludwig Babel, Robert Servatius, Rudolf Merkel, Egon Kubuschok, Hans Laternser) (Seite 2)Quelle: BArch, ALLPROZ 3/439, Image 0283
  • Auf dem Dokument ist die Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu lesen.
    Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens (Seite 1)
  • Auf dem Dokument ist die Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu lesen.
    Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens (Seite 2)
  • Auf dem Dokument ist die Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu lesen.
    Erklärung der Verteidiger beim Nürnberger Prozess zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens (Seite 3)
  • Das Dokument zeigt die Bitte der Verteidiger der Hauptangeklagten im Nürnberger Prozess an den Internationalen Militärgerichtshof, einen amerikanischen Anwalt als Berater an die Seite gestellt zu bekommen.
    Bitte der Verteidiger beim Nürnberger Prozess an das IMT, einen amerikanischen Anwalt an die Seite gestellt zu bekommen (Seite 1)
  • Das Dokument zeigt die Bitte der Verteidiger der Hauptangeklagten im Nürnberger Prozess an den Internationalen Militärgerichtshof, einen amerikanischen Anwalt als Berater an die Seite gestellt zu bekommen.
    Bitte der Verteidiger beim Nürnberger Prozess an das IMT, einen amerikanischen Anwalt an die Seite gestellt zu bekommen (Seite 2)

218 Verhandlungstage: der Prozess

Maschinengeschriebenes Dokument
Anweisung zum Gebrauch der Dolmetscher-BehelfeQuelle: BArch, ALLPROZ 3/857, Image 0149

Am 20. November 1945 begann der Prozess. Alle 21 Angeklagten bekannten sich zu Prozessbeginn für nicht schuldig.

Insbesondere die mehrstündige Eröffnungsrede Robert H. Jacksons machte den ersten Verhandlungstag zu einem international wahrgenommenen Medienereignis. Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt berichteten über die Geschehnisse in Nürnberg. Unter ihnen befanden sich auch der spätere Bundeskanzler Willy Brandt und der der spätere Chef der Auslandsaufklärung im DDR-Ministerium für Staatssicherheit Markus WolfWolf, Markus19.01.1923 - 09.11.2006 .

Auch die Wochenschau „Welt im Film“ berichtete regelmäßig über den Prozess. Die amerikanische und die britische Besatzungsmacht produzierten die Filme. Diese sind im Digitalen Lesesaal des Bundesarchivs abrufbar.

Die Presse besaß für die Alliierten eine wichtige Funktion: Zum einen wollten sie der Öffentlichkeit zeigen, wie NS-Führungsfiguren für ihre Taten zur Verantwortung gezogen und verurteilt werden. Zum anderen sollte die deutsche Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des Nationalsozialismus aufgeklärt werden.

Um den vier Verhandlungssprachen Englisch, Russisch, Französisch und Deutsch gerecht zu werden, setzte der Prozess auch auf technische Innovationen: Erstmals kamen in einem Gerichtsprozess Simultandolmetscherinnen und -dolmetscher samt entsprechender Ausstattung zum Einsatz.

Quelle: BArch, Welt im Film Nr. 29/1945, Film: 53901 (Ausschnitt)

Vier Fallbeispiele

Die folgenden vier ausgewählten Beispiele aus Politik, Wirtschaft und Militär geben einen Eindruck vom Prozess, den verschiedenen Verteidigungsstrategien der Angeklagten und der Vielschichtigkeit der im Bundesarchiv überlieferten Unterlagen.

Die meisten Dokumente des Bundesarchivs zum Nürnberger Prozess befinden sich im Bestand ALLPROZ 3. Dieser wurde aus den Unterlagen der Verteidiger des Hauptkriegsverbrecherprozesses sowie der Nachfolgeprozesse gebildet. Der Bestand enthält u. a. Dokumente des IMT wie die Anklageschriften oder Dokumentenbücher mit Beweismaterial. Diese wurden allen Prozessbeteiligten als Vervielfältigungen ausgehändigt und sind erkennbar am längeren, amerikanischen Papierformat. Ergänzend dazu befinden sich in den Nachlassbeständen Unterlagen der Anwälte und Angeklagten.

Ernst Kaltenbrunner (1903–1946)

Mit Ernst Kaltenbrunner saß ein Mitglied der SS-Führungselite auf der Anklagebank – nach Heinrich Himmlers Suizid am 23. Mai 1945 zugleich stellvertretend für den Reichsführer-SS.

Als Leiter des RSHA unterstanden Kaltenbrunner der SD, die Gestapo und die Kriminalpolizei. Damit trug er die Verantwortung für zahlreiche Verbrechen: die Verfolgung und Verhaftung von Oppositionellen, die Deportation von Jüdinnen und Juden in die Konzentrations- und Vernichtungslager und die Massaker in den besetzten Gebieten durch die Einsatzgruppen von Sicherheitspolizei und SD.

Kaltenbrunners Verteidigungsstrategie bestand darin, die Verantwortung für die Verbrechen auf seinen Vorgesetzten Himmler zu schieben. Er selbst habe nur Verwaltungstätigkeiten ausgeführt. Mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Unterschrift befände sich u. a. auf Exekutionsbefehlen, bestritt Kaltenbrunner, dass es sich um seine Unterschrift handle.

Dokumente, die das Gericht als Beweisstücke verwendete, enthalten Zeugenaussagen ehemaliger RSHA-Mitarbeiter und KZ-Kommandanten, wie z. B. Otto Ohlendorfs oder Rudolf Höß’. Sie widerlegen Kaltenbrunners Aussagen und geben einen Eindruck vom Umfang der Verbrechen während seiner Zeit als RSHA-Leiter.

In den Unterlagen befindet sich auch die Aussage des ehemaligen republikanischen Spanienkämpfers und Häftlings im KZ Mauthausen, Francisco Boix, über Kaltenbrunners Besuch im Zweiglager Gusen. Dort waren Tausende Kriegsgefangene, politische und später auch jüdische Häftlinge ermordet worden und waren durch Krankheit sowie Zwangsarbeit in den Steinbrüchen und Stollen gestorben.

Zum Bestand NS 4-MA (Konzentrationslager Mauthausen) bei invenio

Ernst Kaltenbrunner, Heinrich Himmler und Franz Ziereis im KZ Mauthausen. Kaltenbrunner blickt in die Kamera. Im Hintergrund ist eine Baracke zu sehen.
Besuch Ernst Kaltenbrunners (l.) im KZ Mauthausen (daneben v. l. n. r.: Reichsführer-SS Heinrich Himmler und Lagerkommandant Franz Ziereis), April 1941Quelle: BArch, Bild 192-029 / o. Ang.

„Kaltenbrunner war ein lebenslaenglicher, fanatischer Nazi. […] ein Namen [sic!], der in der Erinnerung haften wird als ein Symbol fuer Grausamkeit, Erniedrigung und Tod.“

Whitney R. Harris, Ankläger Ernst Kaltenbrunners
BArch, ALLPROZ 3/177, Image 0035

Kopie eines Dokuments mit weißer Schrift auf schwarzem Grund und Unterschrift
Aussage Francisco Boix’ über den Besuch Ernst Kaltenbrunners im KZ Mauthausen (französisch)Quelle: BArch, ALLPROZ 3/177, Image 0155
Mehrere SS-Männer laufen eine Treppe hinauf. Einer von ihnen ist mit einem schwarzen Pfeil markiert. Am linken Rand steht ein Mann in gestreifter Häftlingskleidung.
Beweisstück im Prozess: Foto vom Besuch Ernst Kaltenbrunners (mit Pfeil markiert) im KZ MauthausenQuelle: BArch, ALLPROZ 3/177, Image 0161
  • Erste Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 1)
  • Zweite Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 2)
  • Dritte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 3)
  • Vierte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 4)
  • Fünfte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 5)
  • Sechste Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 6)
  • Siebte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 7)
  • Achte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 8)
  • Neunte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 9)
  • Zehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 10)
  • Elfte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 11)
  • Zwölfte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 12)
  • Dreizehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 13)
  • Vierzehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 14)
  • Fünfzehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 15)
  • Sechzehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 16)
  • Siebzehnte Seite der Verschriftlichung mit den gesammelten Aussagen gegen Ernst Kaltenbrunner
    Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisstücken zu Ernst Kaltenbrunner (Seite 17)
  • Das Dokument zeigt die erste Seite der Aussage von Rudolf Höß vor Gericht in englischer Sprache.
    Aussage des Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, im Prozess gegen Ernst Kaltenbrunner (englisch) (Seite 1)
  • Das Dokument zeigt die zweite Seite der Aussage von Rudolf Höß vor Gericht in englischer Sprache.
    Aussage des Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, im Prozess gegen Ernst Kaltenbrunner (englisch) (Seite 2)
  • Das Dokument zeigt die dritte Seite der Aussage von Rudolf Höß vor Gericht in englischer Sprache.
    Aussage des Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, im Prozess gegen Ernst Kaltenbrunner (englisch) (Seite 3)

Walther Funk (1890–1960)

Walther Funk stand – wie sein Vorgänger und Mitangeklagter Hjalmar Schacht – als Vertreter der NS-Wirtschaftspolitik in Nürnberg vor Gericht. Die Ankläger warfen dem ehemaligen Reichswirtschaftsminister und Präsident der Reichsbank u. a. eine Beteiligung an der militärischen und wirtschaftlichen Planung eines Angriffskrieges sowie die Ausbeutung der besetzten Gebiete und ausländischen Zwangsarbeiter vor.

Besonders seine Rolle bei der wirtschaftlichen Verfolgung von Jüdinnen und Juden legte das Gericht Funk zur Last. Er trieb deren Ausgrenzung und Enteignung voran und verbot ihnen u. a., auf ihre bei Banken angelegten Vermögen zuzugreifen. Nach einem Geheimgespräch zwischen Funk und Himmler im Sommer 1942 deponierte die SS sogar Wertgegenstände und Zahngold der in den Konzentrationslagern Ermordeten auf einem Konto der Reichsbank.

In seiner Verteidigung versuchte Funk, dem Vorwurf der Vorbereitung eines Angriffskriegs entgegenzutreten, und betonte, er habe die antijüdischen Maßnahmen des NS-Regimes strikt abgelehnt. Zudem bestritt er, von der Herkunft der in der Reichsbank deponierten Wertgegenstände gewusst zu haben – was der amerikanische Ankläger Thomas J. Dodd im Kreuzverhör aber durch Dokumente widerlegen konnte.

Im Bundesarchiv sind u. a. ein Schriftsatz der Anklage gegen Walther Funk und seine Erklärung zur Schuldfrage überliefert.

Walther Funk steht mit einem Blatt in der Hand neben den anderen Angeklagten und spricht. Hinter der Anklagebank stehen drei amerikanische Militärpolizisten mit weißen Helmen.
Walther Funk bei seiner abschließenden Erklärung während des Nürnberger ProzessesQuelle: BArch, Bild 146-1982-139-25 (Ausschnitt) / o. Ang.

„Er beging ferner Verbrechen gegen die Humanitaet durch seine Teilnahme als Wirtschaftsminister an der Vorbereitung und Ausfuehrung der verbrecherischen Verabredung, die die voellige Ausschliessung der Juden vom deutschen Wirtschaftsleben bezweckte.“

Anklage gegen Walther Funk
BArch, ALLPROZ 3/252, Image 0077

  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk. Sie trägt den Titel: „Die persoenliche Verantwortlichkeit des Angeklagten Walter Funk fuer die Verbrechen gegen den Frieden und die Humanitaet“.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Das Dokument zeigt die Anklageschrift des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Walther Funk.
    Anklageschrift gegen Walther Funk
  • Schriftliche Stellungnahme Walther Funks zur Schuldfrage mit Unterschrift
    Stellungnahme Walther Funks zur Schuldfrage, 19. November 1945

Wilhelm Keitel (1882–1946)

Wilhelm Keitel war der hochrangigste Militär, gegen den in Nürnberg verhandelt wurde. Als Chef des OKW war der Generalfeldmarschall einer der wichtigsten militärischen Berater Hitlers und maßgeblich beteiligt an der Umsetzung zahlreicher Kriegsverbrechen und entsprechender Befehle: Erschießungen an der Ostfront, dem „Kommissarbefehl“, dem „Kommandobefehl“ oder der Verschickung sowjetischer Kriegsgefangener als Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter ins Deutsche Reich.

Gegen die vom IMT vorgebrachten Vorwürfe konnte Keitels Verteidiger Otto Nelte wenig ausrichten: zu aussagekräftig waren die Unterschriften des OKW-Chefs unter den zahlreichen Befehlen Hitlers. Keitel bestritt diese nicht. Stattdessen versuchte die Verteidigung, Zeugen, die in Nürnberg aussagten – und damit unter anderem Keitel belasteten –, unglaubwürdig zu machen.

Dies zeigt sich beispielhaft am Umgang mit Hans Bernd Gisevius, dem ehemaligen Gestapobeamten und Widerstandskämpfer aus dem Umfeld von Admiral Wilhelm Canaris. Während Verteidiger Nelte versuchte, den Zeugen der Verbreitung von Unwahrheiten zu überführen, delegitimierte Keitel in einem Dokument vom 25. April 1946 den militärischen Widerstand vom 20. Juli 1944. Dieser sei auf verletzte Ehrgefühle und religiösen Fanatismus zurückzuführen gewesen. Außerdem nahm Keitel die Schuld auf sich, um die Wehrmacht zu entlasten.

Wilhelm Keitel hält einen Marschallstab in die Luft. Neben ihm zeigen Personen den Hitlergruß.
Wilhelm Keitel mit Marschallstab (1942)Quelle: BArch, Bild 101I-811-1888-37 / Wagner

„Keitel wurde von den ersten Judenprogrammen 1938 fortlaufend ueber jede neue Aktion ueber die Juden auf das ausfuehrlichste unterrichtet insbesondere von der Errichtung der ersten Gaskammer oder viel mehr von der Errichtung der ersten Massengraeber in Ostes [sic!] bis zur Errichtung der Mordfabriken spaeter.“

Der Zeuge Hans Bernd Gisevius im Kreuzverhör mit Hauptankläger Robert H. Jackson am 26. April 1946
BArch, N 54/26, Image 0022–0024

  • Auf dem Beweisdokument ist das Organigram des Oberkommandos der Wehrmacht um 1945 abgebildet.
    Organigramm des Oberkommandos der Wehrmacht als Beweisstück im Prozess gegen Wilhelm Keitel
  • Abgebildet ist eine Erklärung von Wilhelm Keitel, in der er sich nicht schuldig im Sinne der Anklage bekennt.
    Erklärung Wilhelm Keitels zur Schuldfrage, 20. November 1945
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 1)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 2)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 3)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 4)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 5)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 6)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 7)</span>
  • Abgebildet ist ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 26. April 1946 zur Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch Robert H. Jackson während des Nürnberger Prozesses.
    Vernehmung von Hans Bernd Gisevius durch <span class="mw-page-title-main">Robert H. Jackson am 26. April 1946 (Seite 8)</span>
  • Das Dokument zeigt das Gnadengesuch Wilhelm Keitels als Anhang zu dessen Schlusswort.
    Gnadengesuch Wilhelm Keitels (Seite 1)
  • Das Dokument zeigt das Gnadengesuch Wilhelm Keitels als Anhang zu dessen Schlusswort.
    Gnadengesuch Wilhelm Keitels (Seite 2)

Karl Dönitz (1891–1980)

Im Nürnberger Prozess stand mit Karl Dönitz das kurzzeitige und letzte Staatsoberhaupt NS-Deutschlands vor Gericht. Nach Hitlers Selbstmord am 30. April 1945 war er dessen testamentarisch bestimmter Nachfolger im Amt des Oberbefehlshabers der Wehrmacht und des Reichspräsidenten. Im Zentrum der Anklage stand insbesondere Dönitz’ Rolle in der U-Boot-Kriegsführung. Der Vorwurf lautete, unter seinem Kommando habe die deutsche U-Boot-Waffe feindliche Handelsschiffe ohne Vorwarnung versenkt – ein Verstoß gegen das Londoner U-Boot-Protokoll vom November 1936 und damit gegen das Seekriegsrecht. Mit dem sogenannten Laconia-Befehl hatte Dönitz zudem verboten, Schiffbrüchige nach der Versenkung gegnerischer Schiffe zu retten.

Auf Bitten Dönitz’ verteidigte ihn der junge Flottenrichter Otto Kranzbühler – der mit seiner Verteidigungstaktik Erfolg haben sollte. Zwar verbot das IMT eine Verteidigung nach dem Tu-quoque-Argument („auch du“), das Handeln der Angeklagten konnte also nicht durch gleichartiges Verhalten der Gegner legitimiert werden. Jedoch gelang es Kranzbühler, den Oberbefehlshaber der US-amerikanischen Pazifikflotte, Chester W. Nimitz, zur Abgabe einer Erklärung zu bewegen, in der dieser sagte, die Kriegsführung der deutschen U-Boote habe dem Vorgehen der USA im Pazifik entsprochen.

Zudem betonte Kranzbühler im Plädoyer zur Verteidigung Dönitz’ im Juli 1946, die versenkten Handelsschiffe seien bewaffnet gewesen – wie sich im Archivgut des Bundesarchivs nachlesen lässt. Daher habe kein Verstoß gegen Seekriegsrecht vorgelegen, sodass sowohl die US Navy als auch die Deutsche Kriegsmarine gemäß dem geltenden Recht gehandelt hätten.

Karl Dönitz steht neben dem einlaufenden U-Boot U 94, auf dem Soldaten angetreten sind.
Karl Dönitz neben dem U-Boot U 94 in Saint-Nazaire (Frankreich), Juni 1941Quelle: BArch, Bild 101II-MW-3491-06 / Buchheim, Lothar-Günther

„Die deutsche Rechtsauffassung ging jedenfalls dahin, dass ein zum Kampf ausgerüstetes und eingesetztes Schiff nicht unter den Schutz vor warnungsloser Versenkung fällt, den das Londoner Protokoll [internationale Vereinbarung zum Seekriegsrecht, Anm. d. Red.] dem Handelsschiff zuerkennt.“

Otto Kranzbühler in seinem Plädoyer zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder
BArch, ALLPROZ 3/413, Image 0023

  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Deckblatt)
  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Seite 1)
  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Seite 2)
  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Seite 3)
  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Seite 4)
  • Das Dokument beinhaltet das Verteidigungsplädoyer von Otto Kranzbühler zu Karl Dönitz und Erich Raeder.
    Plädoyer Otto Kranzbühlers zur Verteidigung von Karl Dönitz und Erich Raeder, Juli 1946 (Auszug) (Seite 5)

Von Todesstrafe bis Freispruch: die Urteile

Nach insgesamt 218 Verhandlungstagen verkündete das Gericht am 30. September und 1. Oktober 1946 die Urteile. Zwölf der Angeklagten wurden zum Tode durch den Strang verurteilt: Hermann Göring, Martin Bormann (in Abwesenheit), Hans Frank, Wilhelm Frick, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart und Julius Streicher. Göring beging kurz vor seiner Hinrichtung Suizid, die übrigen Urteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt.

Walther Funk, Rudolf Heß und Erich Raeder wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Karl Dönitz, Konstantin von Neurath, Baldur von Schirach und Albert Speer erhielten jeweils mehrjährige Haftstrafen. Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht wurden freigesprochen.

Zudem stufte das Gericht die Führungsebene der NSDAP, die SS und den SD sowie die Gestapo als verbrecherische Organisationen ein – die SA, die Reichsregierung sowie den Generalstab und das OKW jedoch nicht.

Mehrere Frauen und Männer lesen eine Sonderausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, die über die Urteilsverkündung im Nürnberger Prozess informiert. Auf dem Titelblatt sind die Angeklagten zu sehen.
Frauen und Männer beim Lesen einer Sonderausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ zur Urteilsverkündung im Nürnberger Prozess, 1. Oktober 1946Quelle: BArch, Bild 146-1990-032-29A / o. Ang.

Quelle: BArch, Welt im Film Nr. 71/1946, Film: 41490 (Ausschnitt)

Recht statt Rache: Juristische Bedeutung und Nachfolgeprozesse

Mit dem Nürnberger Prozess entschieden sich die alliierten Siegermächte dazu, die NS-Verbrechen mit rechtstaatlichen Mitteln zu sühnen: statt Rache sollte Recht gelten. Der Prozess stellte das Prinzip der individuellen Schuld in den Mittelpunkt und brach damit mit der Vorstellung, dass allein Staaten für Kriegsverbrechen verantwortlich seien. Das Gericht betonte, dass sich niemand auf das Handeln auf Befehl, also die Loyalität gegenüber dem Befehlshaber, berufen könne, wenn er an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war. Durch diese Betonung der individuellen Schuld der Angeklagten wurde ein zentraler juristischer Maßstab gesetzt für das moderne internationale Straf- und Völkerrecht.

„Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation.“

Eröffnungsrede Robert H. Jacksons im Nürnberger Prozess

Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stand nicht nur für Gerechtigkeit nach dem Krieg, sondern auch für den Beginn einer Auseinandersetzung mit Schuld, Verantwortung und Erinnerung. In den folgenden Jahren, von 1946 bis 1949, fanden in Nürnberg insgesamt zwölf weitere Verfahren statt: die sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Sie erweiterten die juristische Aufarbeitung des NS-Terrors, indem sie spezifische Tätergruppen und Verbrechen in den Mittelpunkt stellten (Ärzteprozess, Einsatzgruppenprozess, Krupp-Prozess usw.). Rechtliche Grundlage für die Nachfolgeprozesse war das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (Control Council Law No. 10).

Anders als im Hauptkriegsverbrecherprozess fanden die Nachfolgeprozesse, auch vor dem Hintergrund des Kalten Kriegs, nicht vor einem internationalen, sondern vor einem US-amerikanischen Militärtribunal statt. Die zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse ergänzten die Arbeit des Internationalen Militärtribunals und erweiterten den Blick auf die umfassende Verantwortung für die NS-Verbrechen.

  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats.
    <span class="mw-page-title-main">Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 1)</span>
  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats.
    Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 2)
  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats.
    Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 3)
  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats
    Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 4)
  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats.
    Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 5)
  • Abgebildet ist eine englischsprachige Fassung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats.
    Kontrollratsgesetz Nr. 10 (englisch) (Seite 6)
Mehrere Frauen sitzen in einem mit Papieren übersäten Büro und stellen Druckschriften her.
Herstellung von Druckschriften nach dem Ende des Nürnberger Prozesses, Oktober 1946Quelle: BArch, Bild 183-V00197-3 / o. Ang.

Weiterführende Links

Durch den internationalen Charakter des Prozesses befinden sich zahlreiche Unterlagen in verschiedenen nationalen und internationalen Archiven. Dabei handelt es sich neben den Originalen auch um Vervielfältigungen von Schriftgut in den verschiedenen Prozesssprachen sowie umfangreiches audiovisuelles Material.

Literaturhinweise

  • Böhm, Otto / Huhle, Rainer: „Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation.“ Zur Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson, in: Nürnberger Menschenrechtszentrum (Hrsg.): Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Die Reden der Hauptankläger, Hamburg 2015, S. 21–60.
  • Butterweck, Hellmut: Der Nürnberger Prozess. Die Richter spielten nicht mit, Wien 2022.
  • Jasch, Hans-Christian / Kaiser, Wolf: Der Holocaust vor deutschen Gerichten. Amnestieren, Verdrängen, Bestrafen, Ditzingen 2017.
  • Krösche, Heike: Abseits der Vergangenheit. Das Interesse der deutschen Nachkriegsöffentlichkeit am Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46, in: Osterloh, Jörg / Vollnhals, Clemens (Hrsg.): NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit.
  • Besatzungszeit, frühe Bundesrepublik und DDR, Göttingen 2011, S. 93–105.
  • Seliger, Hubert: Die Verteidiger in den Nürnberger Prozessen von 1945 bis 1949. Zwischen Karriere, Professionalität und „Sprachrohr“ – eine kritische Würdigung, in: Anwaltsblatt 12 (2016), S. 866–870.
  • Weinke, Annette: Die Nürnberger Prozesse, München 2006.