Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa im Mai 1945 standen die Alliierten vor einer gewaltigen Aufgabe: die Verantwortlichen des NS-Regimes für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Bereits am 30. Oktober 1943 hatten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion mit der Moskauer Deklaration beschlossen, deutsche Kriegsverbrecher, deren Taten nicht an konkrete Orte gebunden waren, gemeinschaftlich zu bestrafen.
Im August 1945 einigten sich die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion bei der Londoner Konferenz gemeinsam mit 19 weiteren Staaten auf das „Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945“ (Londoner Statut). Mit diesem wurde ein Internationaler Militärgerichtshof (International Military Tribunal, kurz IMT) eingerichtet, der die höchsten Vertreter des NS-Regimes vor Gericht stellen sollte. Das Statut bildete die Rechtsgrundlage zur juristischen Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen und schuf drei neue Straftatbestände: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Als Verhandlungsort des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher wählten die Siegermächte den Nürnberger Justizpalast. Nürnberg hatte als „Stadt der Reichsparteitage“ der NSDAP und als Ort der Verkündung der Nürnberger Gesetze 1935 eine hohe symbolische Strahlkraft. Außerdem lag die Stadt in der amerikanischen Besatzungszone (die USA waren maßgeblich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Prozesses). Hinzu kam, dass der Justizpalast mit angrenzendem Gefängnis – trotz einiger Kriegsschäden – weitestgehend intakt war.























































































































