Die deutsche Zivilbevölkerung litt in vielfältiger Weise unter dem Ersten Weltkrieg. Neben der Seeblockade und der daraus resultierenden Knappheit vieler Güter waren Teile der Zivilbevölkerung auch direkt vom Kriegsgeschehen betroffen. Teile Ostpreußens wurden zu Kriegsbeginn von russischen Truppen besetzt und an der Westfront sind Beschlagnahmungen von kriegswichtigen Gütern wie Kraftwagen belegt. In beiden Fällen reagierte die Reichsregierung, vorwiegend um die Moral an der „Heimatfront“ zu festigen, mit Entschädigungen bzw. dem Versprechen von Entschädigungen.
Auch Zivilpersonen neutraler Staaten waren von Beschlagnahmungen betroffen, während Deutschland zugleich auf Importe aus diesen Staaten angewiesen war. Ein prominentes Beispiel sind die USA, mit denen bis zu deren Kriegseintritt auf Seiten der Alliierten 1917 Handel getrieben wurde. Um Schwierigkeiten beim Rohstoffimport aus neutralen Staaten vorzubeugen, war die 1915 gebildete Reichsentschädigungskommission daher nicht nur die für die Entschädigung von deutschen Staatsbürgern, sondern auch von Personen aus neutralen Staaten zuständig.
Daneben wurden bereits während des Ersten Weltkrieges weitere Behörden für Entschädigungsfragen gebildet, deren Aufgaben nach Ende des Krieges dann – aufgrund des Kriegsausgangs in weit größerem Umfang – vom Reichsentschädigungsamt fortgeführt wurden.
Bereits in den ersten Kriegswochen wirkte sich der Krieg direkt auf die Zivilbevölkerung aus: Russische Truppen drangen nach Ostpreußen vor, woraufhin ein Teil der Bevölkerung flüchtete und auch der nicht geflohene Teil durch die Besetzung wirtschaftlichen Schaden nahm. Kaiser Wilhelm II. reagierte darauf am 27. August 1914 mit einem Erlass über die Hilfe für Ostpreußen. In pathetischen Worten die Ostpreußen lobend und auf die baldige Befreiung verweisend, versprach er darin für die augenblickliche Not Beistand und wies das Staatsministerium und die weiteren Behörden zur raschen Hilfe an.