Die Sicht der DDR auf die NS-Zeit
Die DDR bezeichnete sich in ihrer Verfassung als antifaschistischen Staat und nahm für sich in Anspruch, im Gegensatz zur damaligen Bundesrepublik mit sämtlichen Kontinuitäten der NS-Zeit gebrochen zu haben. Dabei schob die SED auch die historische Verantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes dem Westen zu. Nach ihrer Lesart war die Mehrzahl der moralisch und strafrechtlich für die NS-Verbrechen Verantwortlichen in den Westen geflüchtet. Generell galt die Aufarbeitung der NS-Diktatur in der DDR schon mit der "antifaschistisch-demokratischen Umwälzung", wie die Errichtung des sozialistischen Staates genannt wurde, und den damit einhergehenden radikalen gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen als abgeschlossen.
Die Vergangenheitsbewältigung der Bundesrepublik entsprach in einem gewissen Grade tatsächlich dem von der DDR-Propaganda vermittelten Klischee. Tatsächlich tat sich die BRD schwer mit einer konsequenten Verfolgung der NS-Täter. Gleichzeitig gelangten hier Personen, die sich später als belastete ehemalige Funktionsträger des NS-Staates entpuppten, in den öffentlichen Dienst, insbesondere auch bei den Nachrichtendiensten, der Polizei und der Justiz. Damit lieferte West-Deutschland quasi einen "Beleg" für die ostdeutschen Behauptungen. Dies bot ein ideales Angriffsziel für die Ende der Fünfzigerjahre einsetzenden "antifaschistischen Kampagnen" der DDR. Hinzu kamen vermeintliche oder tatsächliche Skandale im Umgang mit der NS-Zeit sowie die schleppende und oft unbefriedigende Ahndung der NS-Gewaltkriminalität in der Frühzeit der Bundesrepublik.





![BArch, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AOP, Nr. 59/71, Bl.021 Verpflichtungserklärung. Ich bin mir bewußt, daß die von mir im Interesse des Sicherheitsdienstes zu leistenden Aufgaben nur erfüllt werden können, wenn ich unter Zurückstellung meiner eigenen Person mein bestes leiste. Ich weiß, daß ich ohne Anspruch auf irgendwelche Gegenleistungen zum Wohle des deutschen Volkes zu arbeiten habe. Ich verpflichte mich, über alles das was ich bei der mir anvertrauten Tätigkeit erfahre, gegenüber Jedermann sowohl während des Bestehens des gegenwärtigen Vertrauensverhältnisses als auch nach seiner etwaigen Auflösung strengste Verschwiegenheit zu wahren. Ich bin mir bewußt, daß ein Bruch dieser Verpflichtung eine Gefährdung der inneren Sicherheit des Deutschen Reiches herbeiführen kann und dass ich dann, wenn dies durch mich geschieht, die erforderlichen Strafmaßnahmen verdiene. [handschriftliche Ergänzung: Zwickau], den [handschriftliche Ergänzung: 22.10.37] [Stempel: SK; [Auslassung]] [Unterschrift: Paul Riedel] (Unterschrift) (ausgeschriebener Name).](/assets/stasi-mediathek/2/1/csm_MfS_BV-Karl-Marx-Stadt_AOP_Nr-59-71_Bl-021_9b05c27e0b.png)


![MfS_BV-Dresden_AIM_Nr-463-71_Bd-1_Bl-034.tif Katholischen Kirsche, gegen unsere Republick geplanten oder durchgeführten, Gesetzesver[unleserlich] sein. Ich werder weiterhin über alle anderen Gesetzesverletzungen, wie Diversionen Zusammenrottungen, ilegalen Waffenbesitz, aller Art mündlicher und schriftlicher Hetze u.s.w. berichten. Ich werden gegenüber meiner Ehefrau, meiner nächste Verwanten und Bekanten sowie auch gegenüber dem Pfarrer und aller anderen katholischen und evangelischen Glaubensbrüdern, uber die Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Ministeriom für Staatssicherheit, strengstes Stillschweigen zu bewaheren. Ich wurde darüber belehrt, das ich bei Bruch der SChweigeverpflichtung nach den bestehenden Rechtsnormen zur Verantwortung gezogen werden können. Meine schriftlichen Berichte werder ich in Zukunft mit dem Decknamen "Erwin Mohr" unterzeichnen. Dresden d. 03.03.1964 [Unterschrift: Josef Settnik]](/assets/stasi-mediathek/8/9/csm_MfS_BV-Dresden_AIM_Nr-463-71_Bd-1_Bl-034_798c9dd4a4.png)

![MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-096.tif Verhandlung über die Verpflichtung des SS- [handschriftliche Ergänzung: Schtz. August Bielesch]; (Vor- und Zuname) Ich wurde am [handschriftliche Ergänzung: 10.12.43] durch [handschriftliche Ergänzung: SS-Ustuf. Lange]; (Dienstgrad und Name des Führers); über meine Pflichten im allgemeinen, insbesondere über die Verpflichtung belehrt, dass ich über Angelegenheiten, die mir vermöge meines Dienstes bekannte geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren. Ich wurde ferner darüber belehrt, dass die Pflicht, Dienstgeheimnisse zu wahren, auch nach meinem späteren Ausscheiden aus der SS fortbesteht. Ich bin mir bewusst, dass ich mich eines Ungehorsams gegen einen Dienstbefehl schuldig mache, und ich weiß auch, dass ein Verstoss gegen diesen Befehl Landesverrat bedeutet. Weiter ist mir bekannt, dass nur der Führer allein über Leben und Tod eines Staatsfeindes entscheidet. Kein SS-Angehöriger und kein zum Dienst in der Waffen-SS Verpflichteter ist daher berechtigt, Hand an einen Staatsfeind zu legen oder ihn körperlich zu misshandeln. Bestraft wird der Häftling nur durch den Kommandanten. Ebenso werden in den KL. durchzuführende Exekutionen nur auf Befehl des Reichsführers-SS und den von ihm damit Beauftragten SS-Führern durchgeführt. Ich gebe auf Handschlag nachstehende Erklärung ab: "Ich gelobe an Eides Statt, dass ich meine dienstlichen Obliegenheiten im Konzentrationslager Auschwitz stets pünktlich und gewissenhaft verrichten und dasDienstgehimnis wahren werde." ZUr Bestätigung des Verpflichtungsaktes unterzeichne ich nach Verlesung diese Verhandlung. Auschwitz, den [handschriftliche Ergänzung: 10. Dezember] 194[handschriftliche Ergänzung: 3] [Unterschrift: August Bielesch] (Vor- und Zuname) [handschriftliche Ergänzung: SS-Schütze] (Dienstgrad)](/assets/stasi-mediathek/4/2/csm_MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-096_4adf37a571.png)
![MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-013.tif Teterow d. 08.10.1971 Verpflichtung! Ich Bielesch August geb. am 13.01.1924 in Glaserhau, wohnhaft in Klein Lunow verpflichte mich auf freiwilliger Grundlage mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen zu arbeiten. Ich bin bereit alle mir übertragene Aufgaben durch das Ministerium für Staatssicherheit gewissenhaft zu erledigen. Seit am heutigen Tage mit mir geführten Aussprache wurde mir klar, daß ich wegen falsche Angaben in den von mir geschriebenen Fragebogen Angaben in den von mir geschriebenen Fragebogen (verschweigen meiner Angehörigkeit wie SS-[unleserlich] ausgeübter Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz (Birkenau) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Durch meine Bereitschaft offen und ehrlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen zu arbeiten möchte ich mein Fehler wieder gut machen. Alles was ich höre und sehr, was gegen die Sicherheit der DDR gerichtet ist, sowie alle Hinweise über staatsfeindliche und kriminelle Handlungen werde ich in mündlicher bzw. schriftliche Form berichten. Zur meiner einegener Sicherheit](/assets/stasi-mediathek/e/7/csm_MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-013_f0a79badb8.png)
![MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-014.tif werde ich die Berichte mit dem Decknamen Philipp [unleserlich] unterzeichnen. Ich wurde darüber belehrt, daß ich über die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit nicht sprechen darf. Auch nicht gegenüber meinen nächsten An gehörigen. Ich weiß, daß ich bei Bruch der Schweigeverpflichtung nach § 245 StGB zur Verantwortung gezogen werde. [Unterschrift: Bielesch August]](/assets/stasi-mediathek/5/6/csm_MfS_BV-Neubrandenburg_AIM_Nr-561-79_Bl-014_fc84ceb471.png)

![MfS_BV-Dresden_AIM_Nr-923-69_Bl-017.tif den 25.03.1960 Erklärung Ich Franz Klakus geb. den 10.09.1908 in Königshütte wurde heute vom Beauftragten des Min. für Staatssicherheit befragt. In der Aussprache habe ich erkannt, daß mein Verhalten in der Vergangenheit nicht immer dem, eines Angestllten des Staatsapparates entsprach indem ich in negativer Form in Erscheinung trat. Durch meine Mitteilungen nach Westdeutschland, u.a. auch dienstliche Unterlagen auswirkte, tragen den Charakter der Nachrichtenübermittlung. Mir ist bewußt, daß ich mich gegen die Gesetze vergangen habe. Die heutige Aussprache hat mir zugleich auch den richtigen Weg aufgezeigt und ich erkläre mich deßhalb freiwillig bereit, das Min. für Staatssicherheit bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Ich verplfichte mich alle mir bekannt werdenden geplanten, oder bereits durchgeführte Verbrechen oder Vergehen ohne Rücksicht auf die jeweilige Person unverzüglich schriftlich dem Mitarbeiter der M.f.S. zur Kenntnis zu bringen. Gleiches trifft auf Informationen gegl. Art zu. Über die heute geführte Aussprache, sowie über die Verbingung zum M.f.S. werde ich gegenüber allen Personen auch den Familienangehörigen Stillschweigen bewahren. Mir ist bekannt, daß ich [durchgestrichen: nach] bei dem Bruch dieser Schweigeverpflichtung nach den Gesetzen der D.D.R. bestraft werden kann. [Unterschrift: Franz Klakus] Dippoldiswalde, Rabenauerstr. 10](/assets/stasi-mediathek/f/8/csm_MfS_BV-Dresden_AIM_Nr-923-69_Bl-017_cb0bf0d933.png)