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Farbfotografie mit zwei Herren in Anzügen, an einem Tisch sitzend und beim Unterzeichnen von Dokumenten. Auf dem Tisch befinden sich ein Blumenbukett und die Staatsflaggen der DDR und Bundesrepublik Deutschland. Hinter dem Tisch stehen weitere formell gekleidete Personen.

Klaus Töpfer (r.) und Hans Reichelt (l.) bei der Unterzeichnung einer Erklärung zur Zusammenarbeit von DDR und Bundesrepublik auf dem Gebiet des Umweltschutzes, 6. Juli 1989, Quelle: BArch, B 145 Bild-00100900 / Schambeck, Arne

Umweltpolitik in der DDR und der Bundesrepublik

Als Reaktion auf die zunehmenden Umweltprobleme entwickelte sich in beiden deutschen Staaten ab den 1970er Jahren die Umweltpolitik als eigener politischer Bereich. Während die Bundesrepublik auf gesellschaftliche Diskurse reagierte und strengere Umweltauflagen einführte, klassifizierte die DDR ab den 1980er Jahren Umweltdaten als geheime Verschlusssache ein. Ökonomischer Aufschwung besaß eindeutig Priorität gegenüber Belangen des Umweltschutzes. Im Zuge der Entspannungspolitik verhandelten die DDR und die Bundesrepublik nun auch gemeinsam über Umweltfragen.

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Einführung

In Fragen der Umweltpolitik schien die DDR formal zunächst fortschrittlicher zu sein als die Bundesrepublik. Bereits 1968 erklärte sie den Schutz der Natur und der Umwelt zur Pflicht des Staates und der Gesellschaft und verankerte diese in der Verfassung. Zwei Jahre später folgte das Landeskulturgesetz, das die Aufgaben und Ziele der Umweltpolitik in der DDR grundsätzlich regelte. Im Jahr 1972 errichtete die DDR ein Ministerium für Umweltschutz- und Wasserwirtschaft. Die Bundesrepublik legte 1971 erstmalig ein Umweltschutzprogramm vor und errichtete 1974 das Umweltbundesamt in West-Berlin. Im Jahr 1986 folgte die Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Während die Bundesrepublik zunehmend umweltpolitische Standards setzte, drifteten Anspruch und Wirklichkeit der DDR-Umweltpolitik stark auseinander. Die Staatsführung der DDR ordnete den Umweltschutz klar ihren ökonomischen Zielen unter. Insbesondere der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle aufgrund von Devisen- und Rohstoffknappheit führte vor allem in großen Industriezentren zu einer hohen Luftverschmutzung, saurem Regen, vergifteten Gewässern und großflächigen Landschaftsschäden. Dies blieb auch der Bevölkerung nicht verborgen und es formierten sich systemkritische Umweltbewegungen unter dem Dach der Kirche.

Verstärkt durch die Umweltbewegung, etablierte sich in der Bundesrepublik ab den 1970er Jahren ein umfassendes Umweltrecht zum Immissions- und Naturschutz. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Reinhaltung der Luft, der Abwasserreinigung und dem Schutz der Wälder. Auch war die Bundesrepublik aktiv in der grenzüberschreitenden Umweltpolitik und finanzierte trotz des Ost-West-Konflikts Umweltschutzmaßnahmen in der DDR.

Umweltpolitik und deutsch-deutsche Beziehungen

1972 richtete die DDR als eines der ersten Länder weltweit ein Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ein. Dessen Aufgabenstellung und Aufbau definierte das Präsidium des Ministerrates im Dezember 1971 in einem Beschluss: „Das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft konzentriert sich bei der Entwicklung des Umweltschutzes vor allem auf die Reinhaltung der Gewässer, die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung der Luft, die Beseitigung und Verwertung von Siedlungsmüll und industriellen Abprodukten sowie den Schutz vor Lärm.“

Ebenfalls im Jahr 1972 verabschiedeten die Bundesrepublik und die DDR einen Grundlagenvertrag, der ihre Beziehungen zueinander regelte. Im Zusatzprotokoll gab es auch Überlegungen zu einem Rahmenabkommen im Umweltschutz, um „Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite“ abzuwenden. Ein erstes Gespräch dazu fand am 29. November 1973 in Bonn im Haus des Bundesministeriums des Innern statt. Im Rahmen von (Einzel-)Vereinbarungen versuchte die Bundesrepublik die DDR zu Maßnahmen zu verpflichten, die die Schadstoffbelastung von Gewässern und Luft reduzieren sollten. Diese Übereinkünfte wollte die Bundesrepublik auch auf West-Berlin ausdehnen. Der Leiter der DDR-Delegation wies dies jedoch zurück und erklärte den Protest der DDR gegen die beabsichtigte Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in West-Berlin. Die Verhandlungen brachen daher nach der ersten Gesprächsrunde ab.

  • Offizielles Anschreiben mit handschriftlichen Vermerken und Unterschrift
    Deckblatt zum Beschluss über die Aufgabenstellung und den Aufbau des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 15. Dezember 1971
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit nummerierten Absätzen
    Beschluss über die Aufgabenstellung und den Aufbau des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Seite 1), 15. Dezember 1971
  • Dokument mit Maschinentext mit nummerierten Absätzen und hierarchisch strukturierten und unterstrichenen Überschriften
    Bericht über die 1. Verhandlung zwischen den Delegationen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Seite 1), 30. November 1973

Umweltschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik

In seiner Regierungserklärung am 18. Januar 1973 kündigte Bundeskanzler Willy Brandt bereits an: „Die Menschen insgesamt haben ein elementares Recht auf eine menschenwürdige Umwelt, dem Verfassungsrang zukommen sollte.“ Ein Jahr später leitete das Bundesministerium des Innern (BMI) unter dem damaligen Minister Hans-Dietrich Genscher erstmals den Bundesressorts den Entwurf einer entsprechenden Grundgesetzergänzung in Form einer wertentscheidenden Grundsatznorm zu. Diese lehnten jedoch überwiegend die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz ab. Im September des Jahres 1974 erzielte eine hausinterne Besprechung beim Chef des Bundeskanzleramts, Manfred Schüler, Einigkeit darüber, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

Im Dezember 1974 unternahm Bundesinnenminister Werner Maihofer einen weiteren Versuch und brachte eine Vorlage ins Kabinett ein, die die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz vorsah. Als Argument führte er u. a. das Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen an, das empfahl, ein Grundrecht auf menschenwürdige Umwelt einzuführen.

Ein Vermerk der Abteilung III (Innere Angelegenheiten) an den Bundeskanzler Helmut Schmidt riet, vor der Einbringung der Kabinettsvorlage, die Arbeitsergebnisse einer vom Europarat 1973 eingesetzten Kommission abzuwarten. Diese habe den Auftrag, innerhalb von drei Jahren „Empfehlungen zur Möglichkeit und Verwirklichung eines effektiveren Rechtsschutzes des Individuums vor Umweltgefährdungen auszuarbeiten“. Letztlich wurde der Umweltschutz als Staatsziel erst am 27. Oktober 1994 mit Einführung des Artikels 20a in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.

  • Maschinentextliches Dokument mit nummerierten Absätzen sowie verschiedenfarbigen händischen Vermerken und Unterstreichungen
    Schreiben an Bundeskanzler Brandt zur Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz (Seite 1), 6. Dezember 1974
  • Maschinentextliches Dokument mit strukturieren und teilweise nummerierten Absätzen sowie farbigen händischen Unterstreichungen und Markierungen
    Schreiben an Bundeskanzler Brandt zur Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz (Seite 2), 6. Dezember 1974
  • Maschinentextliches Dokument mit hierarchisch strukturieren Absätzen, händischen Unterstreichungen und Vermerken in Blau sowie einer Unterschrift
    Schreiben an Bundeskanzler Brandt zur Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz (Seite 3), 6. Dezember 1974

1974 gründete die Bundesrepublik mit dem Umweltbundesamt als erstes europäisches Land eine wissenschaftliche Umweltbehörde. Mit Sitz in West-Berlin sollte diese als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Umweltschutzes dienen und die Politik in umweltrelevanten Fragen beraten.

Die UdSSR protestierte vielfach gegen den Standort in West-Berlin und sah darin einen Verstoß gegen das Vier-Mächte-Abkommen sowie eine Verletzung ihrer Souveränität. Sie wies die DDR und andere sozialistische Länder an, den Versuchen der Bundesrepublik, das Umweltbundesamt in die Tätigkeiten von internationalen Organisationen einzubeziehen, entgegenzuwirken.

Gedrucktes dreispaltiges Faltblatt in Schwarz-Weiß
Informationsblatt zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Umweltbundesamtes, 1974Quelle: BArch, Plak 006-001-236-T2
  • Dokument mit Maschinentext, Absätzen und handschriftlichen Angaben
    Information des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zur Intervention der UdSSR gegen die Einbeziehung des Umweltbundesamtes in die Tätigkeiten internationaler Organisationen (Seite 1), 3. Januar 1975
  • Dokument mit Maschinentext mit strukturierten Absätzen
    Information des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zur Intervention der UdSSR gegen die Einbeziehung des Umweltbundesamtes in die Tätigkeiten internationaler Organisationen (Seite 2), 3. Januar 1975

Umweltschutz in den 1980er Jahren

Schwarz-Weiß-Fotografie mit vier mit Anzügen und Krawatten bekleideten Herren
Egon Herfeldt, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Klaus Töpfer, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ewald Moldt, Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, und Frank Hermann, Stellvertretender Minister für Umwelt und Wasserwirtschaft der DDR (v. l.n. r.), nach der Zustimmung über eine Vereinbarung des Umweltschutzes zwischen der Bundesrepublik und der DDRQuelle: BArch, B 145 Bild-00100479 / Reineke, Engelbert

In einem Informationsvermerk des Bundeskanzleramtes von September 1983 zu laufenden Umweltgesprächen mit der DDR wird gemutmaßt, weshalb die Gesprächsbereitschaft der DDR zu Einzelfragen des Umweltschutzes auffallend zugenommen habe. Es sei wahrscheinlich, dass die Bevölkerung der DDR gegenüber Umweltschutzproblemen zunehmend sensibler werde und die DDR-Führung ihren Handlungswillen auf dem Gebiet des Umweltschutzes unterstreichen möchte.

Zudem seien Umweltschutzvereinbarungen mit der DDR in aller Regel mit ökologischen Vorteilen verbunden, da die DDR das Verursacherprinzip ablehne und darauf bestehe, einen finanziellen Ausgleich für die von ihr zu ergreifenden Umweltschutzmaßnahmen zu erhalten. Umgekehrt sehe die Bundesrepublik die Option bei einer eventuellen Verschlechterung der Beziehungen, die DDR „bestrafen“ zu können, indem mit dem Abbruch oder der zeitlichen Aussetzung von Gesprächen gedroht wird.

  • Dokument mit Maschinentext, strukturierten und zum Teil nummerierten Absätzen
    Informationsschreiben zum Sachstand der Umweltgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Seite 1), 27. September 1983
  • Dokument mit Maschinentext sowie hierarchisch strukturierten und nummerierten Absätzen
    Informationsschreiben zum Sachstand der Umweltgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Seite 2), 27. September 1983
  • Dokument mit Maschinentext sowie hierarchisch strukturierten und nummerierten Absätzen
    Informationsschreiben zum Sachstand der Umweltgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Seite 3), 27. September 1983
  • Dokument mit Maschinentext und nummerierten Absätzen
    Informationsschreiben zum Sachstand der Umweltgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Seite 4), 27. September 1983
  • Dokument mit Maschinentext, hierarchisch strukturierten und nummerierten Absätzen sowie einem händischen Vermerk und einer Unterschrift
    Informationsschreiben zum Sachstand der Umweltgespräche zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (Seite 5), 27. September 1983

Im Vordergrund der künftigen Zusammenarbeit auf allen Gebieten des Umweltschutzes standen Technologien zur Verminderung und Messung von Luftschadstoffen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldschäden sowie zur Vermeidung, Verwertung und schadlosen Beseitigung von Abfallstoffen, Belange des Naturschutzes und Technologien, Erfahrungen und Maßnahmen zur rationellen Nutzung und zum Schutz der Gewässer. Bundesumweltminister Klaus Töpfer sah in der Vereinbarung eine gute Ausgangsbasis für die dringend notwendige grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Umweltschutz.

Am 10. Juli 1988 empfing Hans Reichelt, DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Klaus Töpfer, zu Gesprächen über Fragen der Umweltpolitik. Ein Jahr später, am 6. Juli 1989, unterzeichneten Töpfer und Reichelt eine gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik und der DDR zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Schwarz-Weiß-Fotografie mit drei mit Anzügen und Krawatten bekleideten Herren, die sich, umgeben von weiteren Personen, in einem Außenbereich im Gespräch befinden.
Hans Reichelt (r.), Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft,Klaus Töpfer (l.), Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik, und Hans Otto Bräutigam (2. v.l.), Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR, am Rande der Gespräche über die umweltpolitische Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Bundesrepublik, 10. Juli 1988Quelle: BArch, Bild 183-1988-0710-008 / Link, Hubert
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit hierarchisch strukturierten und teils nummerierten Absätzen
    Anlage zur Anweisung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Vorbereitung von Gesprächen über gemeinsame Arbeitsprogramme mit der Bundesrepublik Deutschland (Seite 1), 19. September 1988
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit hierarchisch strukturierten und teils nummerierten Absätzen sowie händischen Markierungen am Rand
    Anlage zur Anweisung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Vorbereitung von Gesprächen über gemeinsame Arbeitsprogramme mit der Bundesrepublik Deutschland (Seite 2), 19. September 1988
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit hierarchisch strukturierten und teils nummerierten Absätzen sowie händischen Markierungen am Rand
    Anlage zur Anweisung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Vorbereitung von Gesprächen über gemeinsame Arbeitsprogramme mit der Bundesrepublik Deutschland (Seite 3), 19. September 1988
  • Maschinengeschriebenes Dokument mit hierarchisch strukturierten Absätzen
    Anlage zur Anweisung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Vorbereitung von Gesprächen über gemeinsame Arbeitsprogramme mit der Bundesrepublik Deutschland (Seite 4), 19. September 1988
  • Maschinentext auf offiziellem Briefpapier mit behördlichen Stempeln, handschriftlichen Vermerken und Markierungen sowie Unterschriften
    Anweisung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft zur Vorbereitung von Gesprächen über gemeinsame Arbeitsprogramme mit der Bundesrepublik Deutschland, 19. September 1988
Farbfotografie mit zwei Herren in Anzügen, an einem Tisch sitzend und beim Unterzeichnen von Dokumenten. Auf dem Tisch befinden sich ein Blumenbukett und die Staatsflaggen der DDR und Bundesrepublik Deutschland. Hinter dem Tisch stehen weitere formell gekleidete Personen.
Klaus Töpfer (r.), Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, und Hans Reichelt (l.), Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, bei der Unterzeichnung einer Erklärung zur Zusammenarbeit von DDR und Bundesrepublik auf dem Gebiet des Umweltschutzes, 6. Juli 1989Quelle: BArch, B 145 Bild-00100900 / Schambeck, Arne

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