Einführung
In Fragen der Umweltpolitik schien die DDR formal zunächst fortschrittlicher zu sein als die Bundesrepublik. Bereits 1968 erklärte sie den Schutz der Natur und der Umwelt zur Pflicht des Staates und der Gesellschaft und verankerte diese in der Verfassung. Zwei Jahre später folgte das Landeskulturgesetz, das die Aufgaben und Ziele der Umweltpolitik in der DDR grundsätzlich regelte. Im Jahr 1972 errichtete die DDR ein Ministerium für Umweltschutz- und Wasserwirtschaft. Die Bundesrepublik legte 1971 erstmalig ein Umweltschutzprogramm vor und errichtete 1974 das Umweltbundesamt in West-Berlin. Im Jahr 1986 folgte die Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Während die Bundesrepublik zunehmend umweltpolitische Standards setzte, drifteten Anspruch und Wirklichkeit der DDR-Umweltpolitik stark auseinander. Die Staatsführung der DDR ordnete den Umweltschutz klar ihren ökonomischen Zielen unter. Insbesondere der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle aufgrund von Devisen- und Rohstoffknappheit führte vor allem in großen Industriezentren zu einer hohen Luftverschmutzung, saurem Regen, vergifteten Gewässern und großflächigen Landschaftsschäden. Dies blieb auch der Bevölkerung nicht verborgen und es formierten sich systemkritische Umweltbewegungen unter dem Dach der Kirche.
Verstärkt durch die Umweltbewegung, etablierte sich in der Bundesrepublik ab den 1970er Jahren ein umfassendes Umweltrecht zum Immissions- und Naturschutz. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Reinhaltung der Luft, der Abwasserreinigung und dem Schutz der Wälder. Auch war die Bundesrepublik aktiv in der grenzüberschreitenden Umweltpolitik und finanzierte trotz des Ost-West-Konflikts Umweltschutzmaßnahmen in der DDR.






















