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Ausstellung „Erziehung durch Arbeit“

Ausstellung „Erziehung durch Arbeit“, Quelle: Laura Soria

Erziehung durch Arbeit. „Asoziale" als Staatsfeinde in der DDR

Zeit

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  • Montag: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Dienstag: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 - 18:00 Uhr
  • Sonntag: 10:00 - 18:00 Uhr
Ort

Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie
Ruschestraße 103
"Haus 22"
10365 Berlin
Telefon: 030 18665-6770
E-Mail: campus@bundesarchiv.de

Veranstalter

Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv Berlin-Lichtenberg
Frankfurter Allee 204
10365 Berlin
Telefon: 030 18665-6770
E-Mail: campus@bundesarchiv.de

Eintrittspreise

Der Eintritt ist frei.

„Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ widmet sich einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Kapitel der DDR-Geschichte: die systematische Ausgrenzung, Disziplinierung und Kriminalisierung von Menschen, die als „asozial“ galten.

Wer nicht dem Idealbild des „sozialistischen Menschen“ entsprach – etwa durch vermeintliche Arbeitsscheu, abweichenden Lebensstil oder politische Haltung – wurde zum Staatsfeind erklärt. Medien, Behörden und Justiz prägten das Bild „asozialer Elemente“ als Gefahr für Ordnung, Arbeitsproduktivität und kollektive Moral. „Erziehung durch Arbeit“ zeigt die politisch und ideologisch motivierte Kriminalisierung mit Hilfe des „Asozialenparagrafen“.

Die vage Definition „asozialen Verhaltens im Gesetz machte den Paragrafen 249 bei der Strafverfolgung vielfältig einsetzbar. Dies zeigen die Lebenswege der vierzehn in der Ausstellung porträtierten Frauen und Männer. Die Bandbreite der Betroffenen reicht vom Punker bis zur Prostituierten, vom Ausreiseantragsteller bis zum Oppositionellen.

Das rigide Vorgehen des SED-Regimes produzierte „asoziale Staatsfeinde“ in großer Zahl: Zwischen 1969 und 1989 erfolgten rund 146.000 Verurteilungen nach Paragraf 249, davon 125.600 mit Freiheitsentzug. Viele der Betroffenen hätten Hilfe benötigt, wurden stattdessen aber kriminalisiert. Wer nach Paragraf 249 strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurde, erfuhr Stigmatisierung und Ausgrenzung über die Haftzeit hinaus.

Eine strafrechtliche Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung wegen einer Verurteilung nach Paragraf 249 erhalten Betroffene bis heute nur im Einzelfall.

Förderer:

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt und der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt.

Kooperationspartner:

Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) und das Deutsche Rundfunk Archiv

Öffnungszeiten:
„Haus 22“
Mo–So.: 10:00–18:00 Uhr

Kuratorenführungen:
31.03.: 12:00 Uhr
15.04.: 16:30 Uhr

Um Anmeldung für die Kuratorenührungen wird gebeten: 
post@exhibeo.de
Gruppenführungen können vereinbart werden: post@exhibeo.de

Die Präsentation auf dem Campus für Demokratie wird gefördert von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung.

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