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Archivbestand 5 (Akten der Arbeitsrichtung I der Kriminalpolizei)

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Stand: Dezember 2021
Umfang: 5 lfm
Laufzeit: 1960 - 1989
Erschließungsstand: 0,4 %

Allgemeine Informationen

- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten gegen den Staat sowie von Angriffen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Aufklärung von organisierten Verbrechen
- Personenkontrollen mit spezifischen Mitteln bei besonders gefährlichen Kriminellen
- Verhinderung von Fluchten aus und Aufständen in Strafvollzugeinrichtungen
- Schutz von volkswirtschaftlichem Eigentum

Enthält u. a.

- Arbeit mit Inoffiziellen Kriminalpolizeilichen Mitarbeitern (IKM)
- Bearbeitung jugendlicher Gruppierungen
- Verhinderung von Wirtschaftsverbrechen, darunter Antiquitätenhandel und illegale Ausfuhr von Kulturgut

Informationen über die Bearbeitung des Archivbestandes

Der Archivbestand 5 enthält Akten des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei der Bezirksverwaltung. Bis 1987 wurden sie als AOG, danach als AKAG II bezeichnet.
Die Gründung des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei erfolgte 1959 aus den Operativ-Abteilungen bzw. Operativgruppen der Kriminalpolizei. Diese waren im Bereich des Ministeriums des Innern (MdI) angesiedelt. Die Bezeichnung Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei (K I) galt ab 1964.
In der Bezirksverwaltung war die Abteilung VII für die Koordinierung und das Zusammenwirken mit den dem MdI unterstellten Bereichen verantwortlich.
Der Archivbestand 5 enthält Akten zu Personen, mit denen die Kriminalpolizei offiziell zusammenarbeitete, sowie Sachakten. Sie sind überwiegend personenbezogen über die Kartei F 16 zugängig.
Von den vorläufig im Archiv abgelegten Akten des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei wurde 1993 eine Decknamenkartei angefertigt.

Findmittel (intern - Stasi-Unterlagen-Archiv):
- Datenbank "Elektronisches Personenregister" (EPR)
- personenbezogene MfS-Karteien

Besonderheiten

Ursprünglich wurde ein Großteil der Akten in der Operativen Hauptablage abgelegt. Deshalb ist es nicht möglich den genauen Umfang der Unterlagen zu benennen. Bei den angegebenen 5 lfm handelt es sich um Schriftgut der vorläufigen Ablage.