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MfS-Lexikon

Untersuchungsvorgang (UV)

Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.

Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (HaftbefehlHaftbefehlDer schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114..., Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u.a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von ZelleninformatorenZelleninformatorZelleninformatoren (in den ersten Jahren des MfS auch als Kammeragenten, KA, bezeichnet) waren....

Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.

Roger Engelmann