Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968).
Verhaftung
Zu unterscheiden von der vorläufigen FestnahmeFestnahme, vorläufigeStrafprozessuale, zeitlich befristete freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme, die ohne richterlichen... und der ZuführungZuführungPolizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der....
Johannes Beleites