Mit dem "Lüth-Urteil" schrieb das Bundesverfassungsgericht vor 60 Jahren Rechtsgeschichte. Es ging um die Frage der Grenzen der Meinungsfreiheit: Erich Lüth hatte zum Boykott eines Films von Veit Harlan aufgerufen und war daraufhin auf Unterlassung verklagt worden.
Für die richterlichen Voten und die Handakten galt eine 60jährige Schutzfrist, die nun abgelaufen ist. In unserer kleinen Bildergalerie können Sie sich einen ersten Eindruck von den vorhandenen Akten verschaffen.
Zur Geschichtsgalerie Rechtsgeschichte in sechs Bänden – „Lüth-Urteil“ vollständig einsehbar