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Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Prozess. Zu sehen sind die Hauptkriegsverbrecher Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche, Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht. Hinter den Angeklagten stehen amerikanische Militärpolizisten mit weißen Helmen.

Anklagebank beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, 1946 (hintere Reihe v. l.: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche; vordere Reihe v. l.: Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht), Quelle: BArch, Bild 183-V01057-3 / o. Ang.

Pressemitteilung

80 Jahre Nürnberger Prozesse: Bundesarchiv zeigt online Dokumente

Schwerpunkt mit Filmen, Bildern und Dokumenten / „Die Welt klagt an“: NS-Verbrecher vor Gericht  

Zum 80. Jahrestag der Nürnberger Kriegsverbrecher­prozesse zeigt das Bundesarchiv Dokumente, Bilder und Filme in einem neuen Online-Schwerpunkt. Dieser beleuchtet verschiedene Perspektiven des Hauptprozesses, bei dem sich vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 hochrangige Vertreter des NS-Regimes für ihre Taten verantworten mussten. Im Schwerpunkt zu sehen sind etwa Filme der Wochenschau, Dokumente zur Organisation, Prozessbilder sowie dokumentierte Aussagen und Beweisfotos aus der NS-Zeit:
Zum Themenbeitrag „‚Die Welt klagt an!‘ NS-Verbrecher vor Gericht“

Der Prozess stellte das Prinzip der individuellen Schuld in den Mittelpunkt und brach damit mit der Vorstellung, dass allein Staaten für Kriegsverbrechen verantwortlich seien. Das Gericht betonte, dass sich niemand auf das Handeln auf Befehl und Loyalität gegenüber dem Befehlshaber berufen könne, wenn er an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war. Durch diese Betonung der individuellen Schuld der Angeklagten wurde ein zentraler juristischer Maßstab für das moderne internationale Straf- und Völkerrecht gesetzt.

Auf Basis des „Londoner Viermächte-Abkommens“ war der Internati­onale Militärgerichtshof eingerichtet worden, der höchste Vertreter des NS-Regimes anklagte. Das Statut bildete die Rechtsgrundlage zur juristi­schen Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen und schuf drei neue Straftatbestände: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlich­keit. Der Prozess richtete sich auch gegen NS-Organisationen: die Führungsebene der NSDAP, die SS und ihr Sicherheitsdienst (SD), die Geheime Staatspolizei (Gestapo), die SA, die Reichsregierung sowie der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Angeklagt waren 24 Männer, darunter Wilhelm Keitel, Karl Dönitz, Rudolf Heß und Hermann Göring.

Kontakt zur Pressestelle

Elmar Kramer, Stellv. Pressesprecher

Pressesprecher

Elmar Kramer

Telefon: 030 18 665-7181
E-Mail: elmar.kramer@bundesarchiv.de