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Frontansicht eines Transportpanzers „Fuchs“ in UN-Lackierung. Aus der Dachluke schaut ein Soldat, im Hintergrund ist das Feldlager des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia zu sehen.

Transportpanzer „Fuchs“ vor dem Feldlager des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia, 1993, Quelle: Bundeswehr / Modes, Detmar

Die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II

Die Vereinten Nationen initiierten die Mission UNOSOM II, um die humanitäre Krise in Somalia zu bewältigen und das Land nach dem Zusammenbruch der Regierung 1991 zu stabilisieren. Die Bundeswehr beteiligte sich von März 1993 bis März 1994 mit einem Unterstützungsverband.

Die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 26. November 1992 akzentuierten die Aufgaben der Bundeswehr neu. Das Grundsatzdokument betonte, dass sich die Bundeswehr neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch an Einsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) beteiligen sollte: zur kollektiven Sicherheit sowie bei Katastrophen und Notlagen in Form von humanitären Einsätzen.

Nachdem Deutschland vereinigt war und seine volle staatliche Souveränität wiedererlangt hatte, gab es internationale Erwartungen, insbesondere von Seiten der USA und den übrigen westlichen Verbündeten: Deutschland sollte eine aktivere Rolle bei der militärischen Friedenssicherung ausüben. Gleichzeitig entwickelte sich in Deutschland die gesellschaftliche Debatte über die künftige Rolle seiner Streitkräfte. Die Bundeswehr selbst war zu diesem Zeitpunkt noch stark mit den Folgen des Einheitsprozesses beschäftigt. Während mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation in Mitteleuropa eine Phase des Friedens begann, brachen in anderen Teilen der Welt regionale Konflikte verstärkt auf.

Eine Folge dieser neuen weltpolitischen Gesamtsituation war die militärische Beteiligung Deutschlands an der VN-Mission „United Nations Operation in Somalia II“ (UNOSOM II).

  • Maschinenschriftliches Dokument mit handschriftlichen Ergänzungen und Unterschrift
    Bundesministerium der Verteidigung, Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S IV 4: Abschlussbericht über die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II, 2. August 1994 (Auszug) (Seite 1)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Bundesministerium der Verteidigung, Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S IV 4: Abschlussbericht über die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II, 2. August 1994 (Auszug) (Seite 2)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Bundesministerium der Verteidigung, Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S IV 4: Abschlussbericht über die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II, 2. August 1994 (Auszug) (Seite 3)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Bundesministerium der Verteidigung, Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S IV 4: Abschlussbericht über die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II, 2. August 1994 (Auszug) (Seite 4)
  • Maschinenschriftliches Dokument
    Bundesministerium der Verteidigung, Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S IV 4: Abschlussbericht über die Beteiligung der Bundeswehr an UNOSOM II, 2. August 1994 (Auszug) (Seite 5)

Das Dokument befindet sich im Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/298129. Dabei handelt es sich um eine Akte aus dem Registraturgut der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) im Bundesministerium der Verteidigung. Das aktenführende Referat VR III 5 war zuständig für Grundsatzangelegenheiten der Bekleidung und Ausrüstung der Soldaten. Die dem Einsatzort angemessene Bekleidung der deutschen UNOSOM-II-Soldaten war – wie der Abschlussbericht feststellt – eine Herausforderung für die Bundeswehr.

Historischer Hintergrund

Nach dem Sturz des Diktators Mohamed Siad Barre im Januar 1991 versank Somalia in einen Bürgerkrieg zwischen rivalisierenden Clans. Nachdem der Konflikt auch eine humanitäre Krise hervorgerufen hatte, begannen die Vereinten Nationen sich verstärkt in Somalia zu engagieren.

Die erste VN-Mission (UNOSOM I 1992/93), die das Land stabilisieren und die Not der Bevölkerung lindern sollte, hatte sich als weitgehend wirkungslos erwiesen. Mandatiert durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, sollte die militärische Intervention der von den USA geführten Unified Task Force (UNITAF) ab Herbst 1992 ein sicheres Umfeld für die Folgemission UNOSOM II schaffen. Dies sollte erreicht werden, indem die UNITAF durch massive Militärpräsenz weitere Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien unterband. Die Mission UNOSOM II umfasste ebenfalls eine kampfkräftige internationale Hilfs- und Friedenstruppe. Die Bundeswehr stellte einen Nachschub- und Transportverband für die logistische Unterstützung eines Teils der UNOSOM-II-Streitmacht.

Ein Bundeswehrsoldat mit Wüstenbrille und Tropenhut blickt aus der Dachluke eines Bundeswehrfahrzeugs. Dieses bildet mit einer Reihe von anderen Fahrzeugen im Hintergrund einen Konvoi.
Deutscher Konvoi auf dem Weg nach Belet Uen in Somalia, 1993Quelle: Bundeswehr / Modes, Detmar

Dem 1. Kontingent des Deutschen Unterstützungsverbandes gehörten insgesamt 1.700 Soldaten an, die in Belet Uen (Somalia) stationiert waren. Neben Logistikern und Sanitätskräften bestand der Verband aus Fallschirmjägern, die für den militärischen Eigenschutz verantwortlich waren. Der für die Unterstützung durch die Bundeswehr vorgesehene indische Truppenverband blieb aus. Daher setzten die Bundeswehrsoldaten ihre Kräfte dafür ein, der lokalen Bevölkerung zu helfen.

Nach den Kämpfen in Mogadischu am 3. und 4. Oktober 1993 wurden getötete und gefangene US-Soldaten weltöffentlich zur Schau gestellt. Dies führte zur Entscheidung der amerikanischen Regierung, ihre Soldaten aus Somalia abzuziehen. In der Folge beschlossen auch die europäischen UNOSOM-II-Truppensteller, ihre Beteiligung zu beenden. Weil die USA im Januar 1994 unerwartet ihre Zusagen, die deutschen Abzugsplanungen zu unterstützen, zurückzogen, musste die Rückverlegung der deutschen Soldaten eilig improvisiert werden. Nach einem risikoreichen Landmarsch zum Hafen von Mogadischu nahmen kurzfristig entsandte Schiffe der Bundesmarine die Soldaten auf (Operation „Southern Cross“).

Soldaten der Bundeswehr verlassen in einem Geländewagen „Wolf“ das Feldlager des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia in Belet Uen. Hinter ihnen fährt ein Bundeswehr-LKW. Beide Fahrzeuge tragen UN-Lackierung.
Ein deutscher Konvoi verlässt das Feldlager des Deutschen Unterstützungsverbandes Somalia in Belet Uen, 1993Quelle: Bundeswehr / Modes, Detmar

Beim UNOSOM-II-Einsatz wurden zum ersten Mal militärisch ausgestattete Kräfte der Bundeswehr in einen Auslandeinsatz außerhalb des NATO-Gebietes entsandt („out-of-area“). In jeder Hinsicht bedeutete der aufwändige Einsatz am fernen Horn von Afrika einen Meilenstein für die deutschen Streitkräfte: Bis dato waren sie ausschließlich auf einen weitgehend statischen Verteidigungsauftrag im eigenen Land ausgerichtet. Der Abschlussbericht beleuchtet auch die zahlreichen praktischen, organisatorischen und technischen Herausforderungen des Einsatzes – von der Trinkwasserversorgung der Soldaten bis zur Tauglichkeit von Uniformen, Waffen und Gerät unter extremen klimatischen Bedingungen.

Fernab vom Geschehen vor Ort stritten deutsche Politik und Öffentlichkeit während der gesamten Dauer des Einsatzes über dessen verfassungsrechtliche Legitimität. So war auch die deutsche Beteiligung an UNOSOM II Teil des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht über die rechtliche Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags.