Die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 26. November 1992 akzentuierten die Aufgaben der Bundeswehr neu. Das Grundsatzdokument betonte, dass sich die Bundeswehr neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch an Einsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) beteiligen sollte: zur kollektiven Sicherheit sowie bei Katastrophen und Notlagen in Form von humanitären Einsätzen.
Nachdem Deutschland vereinigt war und seine volle staatliche Souveränität wiedererlangt hatte, gab es internationale Erwartungen, insbesondere von Seiten der USA und den übrigen westlichen Verbündeten: Deutschland sollte eine aktivere Rolle bei der militärischen Friedenssicherung ausüben. Gleichzeitig entwickelte sich in Deutschland die gesellschaftliche Debatte über die künftige Rolle seiner Streitkräfte. Die Bundeswehr selbst war zu diesem Zeitpunkt noch stark mit den Folgen des Einheitsprozesses beschäftigt. Während mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation in Mitteleuropa eine Phase des Friedens begann, brachen in anderen Teilen der Welt regionale Konflikte verstärkt auf.
Eine Folge dieser neuen weltpolitischen Gesamtsituation war die militärische Beteiligung Deutschlands an der VN-Mission „United Nations Operation in Somalia II“ (UNOSOM II).
Das Dokument befindet sich im Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/298129. Dabei handelt es sich um eine Akte aus dem Registraturgut der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) im Bundesministerium der Verteidigung. Das aktenführende Referat VR III 5 war zuständig für Grundsatzangelegenheiten der Bekleidung und Ausrüstung der Soldaten. Die dem Einsatzort angemessene Bekleidung der deutschen UNOSOM-II-Soldaten war – wie der Abschlussbericht feststellt – eine Herausforderung für die Bundeswehr.
Dem 1. Kontingent des Deutschen Unterstützungsverbandes gehörten insgesamt 1.700 Soldaten an, die in Belet Uen (Somalia) stationiert waren. Neben Logistikern und Sanitätskräften bestand der Verband aus Fallschirmjägern, die für den militärischen Eigenschutz verantwortlich waren. Der für die Unterstützung durch die Bundeswehr vorgesehene indische Truppenverband blieb aus. Daher setzten die Bundeswehrsoldaten ihre Kräfte dafür ein, der lokalen Bevölkerung zu helfen.
Nach den Kämpfen in Mogadischu am 3. und 4. Oktober 1993 wurden getötete und gefangene US-Soldaten weltöffentlich zur Schau gestellt. Dies führte zur Entscheidung der amerikanischen Regierung, ihre Soldaten aus Somalia abzuziehen. In der Folge beschlossen auch die europäischen UNOSOM-II-Truppensteller, ihre Beteiligung zu beenden. Weil die USA im Januar 1994 unerwartet ihre Zusagen, die deutschen Abzugsplanungen zu unterstützen, zurückzogen, musste die Rückverlegung der deutschen Soldaten eilig improvisiert werden. Nach einem risikoreichen Landmarsch zum Hafen von Mogadischu nahmen kurzfristig entsandte Schiffe der Bundesmarine die Soldaten auf (Operation „Southern Cross“).