Bundeswehr-Einsätze außerhalb des NATO-Bündnisgebietes werden gemeinhin mit der Zeit nach Ende des Kalten Krieges in Verbindung gebracht. Tatsächlich waren Militärberater der bundesdeutschen Streitkräfte schon kurz nach deren Aufstellung in mehreren afrikanischen Ländern aktiv, wenn auch in vergleichsweiser geringer Zahl. Im Vordergrund standen bei diesen Einsätzen nicht Friedenssicherung, Krisen- oder Konfliktbewältigung, sondern realpolitische Ziele.
Die Bundesregierung leistete in den 1960er Jahren erstmals in größerem Umfang zivile Entwicklungs- und militärische Aufbauhilfen im globalen Süden, insbesondere in Afrika. So versuchte sie, den Bestrebungen der DDR entgegenzutreten, in den betroffenen Regionen politisch und wirtschaftlich Fuß zu fassen. Neben dem allgemeinen Systemkonflikt zwischen Ost und West war der von der Bundesrepublik erhobene deutsche Alleinvertretungsanspruch („Hallstein-Doktrin“) eine wesentliche Triebfeder dieses Engagements.
Das gezeigte Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BM 1/3025. Diese Akte entstand beim für Ausbildungsfragen zuständigen Referat III 2 des Führungsstabes der Marine (Fü M) im Bundesministerium der Verteidigung. Die darin enthaltenen Unterlagen befassen sich ausschließlich mit der Unterstützung der tanganjikischen/tansanischen Seepolizei. Neben Berichten der Marineberatergruppe finden sich in der Akte Dokumente zur Reisevorbereitung, Presseausschnitte sowie sonstige administrative Vorgänge.
Historischer Hintergrund
Kurz nach der Unabhängigkeit Tanganjikas (heute: Tansania) entsandte die Bundesrepublik Mitte der 1960er Jahre eine Luftwaffen- und eine Marineberatergruppe in den ostafrikanischen Staat. Diese sollten den Aufbau der dortigen Streitkräfte unterstützen. Das deutsche Engagement in Tansania umfasste neben der militärischen Hilfe auch eine Reihe von zivilen Projekten.
Die Bundesregierung wollte mit dieser Kooperation verhindern, dass die DDR ihren Einfluss in Tanganjika weiter ausbauen konnte. Dies galt insbesondere in Bezug auf die diplomatische Anerkennung der DDR und damit die Wahrung des Alleinvertretungsanspruches der Bundesrepublik für Deutschland. Die DDR hatte bereits diplomatische Beziehungen mit dem Inselstaat Sansibar aufgenommen, der sich 1964 mit Tanganjika zum heutigen Tansania zusammenschloss.
Die tansanische Regierung war jedoch nicht bereit, die bestehenden Kontakte nach Ost-Berlin abzubrechen. Als Tansanias Regierungschef Julius Nyerere darüber hinaus die Eröffnung eines DDR-Generalkonsulats in Dodoma genehmigte, interpretierte Bonn dies gemäß der Hallstein-Doktrin als „unfreundlichen Akt“. Daraufhin zog die Bundesregierung die Beratergruppen im Februar 1965 ab, wodurch das Bundeswehr-Engagement in Tansania abrupt endete.
In den folgenden Jahrzehnten entsandte die Bundesregierung immer wieder militärisches Personal zur Unterstützung zivil-militärischer Infrastrukturprojekte in sogenannte Entwicklungsländer. Gleichzeitig bildete die Bundeswehr Armeeangehörige dieser Länder an ihren Einrichtungen in Deutschland militärisch aus.
Nach der Jahrtausendwende standen auch die größeren Auslandseinsätze der Bundeswehr in Afghanistan und in Mali im Zeichen von „train-advice-and-assist“ (Ausbildung, Beratung und Unterstützung), um den Sicherheitssektor dieser fragilen Staaten zu stärken.