Am 2. August 1990 besetzten irakische Streitkräfte den kleinen Nachbarstaat Kuwait. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen forderte noch am gleichen Tag mit seiner Resolution 660 den Irak zum sofortigen Rückzug auf. Währenddessen begannen die USA mit einem Truppenaufmarsch in der Golfregion, um ihre Verbündeten vor einer weiteren irakischen Aggression zu schützen. (Operation „Desert Shield“). Die Resolution 678 vom 29. November 1990 ermächtigte die Mitgliedsstaaten, die Rückzugsforderungen der Resolution 660 mit allen erforderlichen Mitteln durchzusetzen, sollte der Irak diesen nicht bis zum 15. Januar 1991 nachgekommen sein.
Am 16. Januar 1991 begann eine internationale Koalition unter Führung der USA die Operation „Desert Storm“: Mehrere Wochen führten die Verbündeten Luftschläge durch und erlangten die Luftherrschaft über Kuwait und dem Irak. Die am 24. Februar 1991 zur Befreiung Kuwaits begonnene Bodenoffensive führte zum Rückzug der irakischen Truppen. Vier Tage später verkündete US-Präsident George Bush die Waffenruhe. Die Bundesrepublik beteiligte sich nicht an der direkten militärischen Intervention der US-geführten Koalition. Sie leistete aber umfangreiche logistische, materielle und finanzielle Unterstützung.
Der Konflikt zwang auch die NATO zu einer Reaktion. Vor allem ihr Mitglied Türkei sah sich durch seine geographische Nähe zum Konflikt bedroht. Das Krisenmanagement der NATO umfasste mehrere militärische Bausteine, die zusammen als Operation „Southern Guard“ bezeichnet wurden.
Die Bundesrepublik beteiligte sich im Rahmen ihrer Bündnisverpflichtungen in erheblichem Umfang an diesen Maßnahmen. Zum einen entsandte sie Schiffe der Bundesmarine zur Verstärkung der NATO-Präsenz im östlichen Mittelmeer. Zusammen mit Einheiten anderer NATO-Marinestreitkräfte sollten sie das Seegebiet überwachen und die internationalen Schifffahrtswege vor Minengefahr schützen. Zum anderen stellte die Bundeswehr Soldaten für die integrierten Besatzungen der E-3A-Maschinen (AWACS) der NATO (Operation „Anchor Guard“). Das Bündnis hatte diese zur Luftraumüberwachung in die Türkei verlegt. Als dritten und zugleich umstrittensten Beitrag entsandte die Bundeswehr im Januar 1991 – auf dem Höhepunkt des Konflikts – deutsche Kampfflugzeuge und Luftabwehrverbände in die Ost-Türkei.






