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Bundespräsident Heinrich Lübke bei der Verleihung der ersten Truppenfahne der Bundeswehr an das Wachbataillon. Er übergibt die Truppenfahne an einen Fahnenträger. Im Hintergrund stehen eine Gruppe von angetretenen Soldaten des Wachbataillons und ein Kamerawagen mit Reportern.

Bundespräsident Heinrich Lübke bei der Übergabe der ersten Truppenfahne der Bundeswehr an das Wachbataillon der Bundeswehr, Bonn, Januar 1965, Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00018131 / Wegmann, Ludwig

Bundeswehr und Tradition: Das Ringen um den „richtigen“ Umgang mit der Vergangenheit

1965 gab das Verteidigungsministerium den Erlass „Bundeswehr und Tradition“ heraus. Er sollte den Umgang der Bundeswehr mit der belasteten Militärgeschichte ordnen und Richtlinien für die Traditionspflege festlegen.

Den Gründungsvätern der Bundeswehr war bewusst, dass es beim Aufbau der künftigen Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland nicht nur um Ausrüstung, Strukturen und Doktrinen gehen konnte. Auch das Innenleben musste gestaltet werden. Neben einer sich von der Wehrmacht abgrenzenden neuen Führungskultur benötigte die neue Armee auch Identifikationspunkte für die Selbstvergewisserung bei ihrer Aufgabenerfüllung. Aus der belasteten deutsche Militärgeschichte ließ sich für die Bundeswehr als Armee eines neuen demokratischen Staates kein ungebrochenes Traditionsbild formen, wie es bei vielen der NATO-Verbündeten bestand. Programmatisch hielt die Himmeroder Denkschrift vom Oktober 1950 fest, dass „ohne Anlehnung an die Formen der alten Wehrmacht […] grundlegend Neues zu schaffen“ sei. Zugleich forderte die Denkschrift, „den soldatischen Erfahrungen und den Gefühlen des deutschen Volkes“ Rechnung zu tragen (BArch, BW 9/3119c, Image 0095).

Bereits der von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß eingesetzte Beirat für die Innere Führung der Bundeswehr erstellte im März 1959 ein Gutachten zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen in der Bundeswehr vor. Darin forderte er, dass die Bundeswehr „ihre Tradition vor allem aus sich selber, aus ihrer Einordnung in die Demokratie und aus ihrem Einstehen für die freiheitliche Rechts- und Friedensordnung entwickeln muss“. Allerdings fanden aufgrund von personellen Kontinuitäten und einer eigenen, kurzen, militärisch ereignislosen Geschichte Erzählungen über die ehemalige Wehrmacht immer wieder Eingang in die Traditionsausübung der jungen Bundeswehr. Bei dienstlichen wie außerdienstlichen Traditionsveranstaltungen trafen Bundeswehrsoldaten mit ehemaligen Wehrmachtangehörigen zusammen.

Aus einer großen Gruppe von Demonstranten heraus wird während einer Demonstration gegen ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr in Bonn ein Transparent mit der Aufschrift „Noske Leber Apel Schmidt wir machen nicht mehr mit! Keine Kriegspropaganda!“ hochgehalten.
Demonstration gegen ein öffentliches Gelöbnis von Bundeswehr-Rekruten auf dem Bonner Münsterplatz, November 1980Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00168319  / o. Ang.

„Die Bundeswehr ist in ihrem Verhältnis zu Staat und Volk eine so neuartige Schöpfung, dass sie ihre Tradition vor allem aus sich selber, aus ihrer Einordnung in die Demokratie und aus ihrem Einstehen für die freiheitliche Rechts- und Friedensordnung entwickeln muss.“

Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen vom 5. März 1959

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    Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen, 5. März 1959 (Seite 1)
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    Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen, 5. März 1959 (Seite 2)
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    Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen, 5. März 1959 (Seite 3)
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    Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen, 5. März 1959 (Seite 4)
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    Gutachten des Beirats der Inneren Führung der Bundeswehr zur Neubegründung von Traditionsverhältnissen, 5. März 1959 (Seite 5)
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    Traditionserlass von 1965 (Cover)
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    Traditionserlass von 1965 (Seite 1)
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    Traditionserlass von 1965 (Seite 2)
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    Traditionserlass von 1965 (Seite 7)
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    Traditionserlass von 1965 (Seite 8)

Das vorliegende Gutachten und der Traditionserlass von 1965 befinden sich im Archivgut mit der Signatur BArch, BW 2/4238. Die Akte stammt aus dem Registraturgut des Führungsstabes der Streitkräfte des Bundesministeriums der Verteidigung.

Historischer Hintergrund

Die Innere Führung ist die Organisationsphilosophie bzw. -kultur der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten genießen als „Staatsbürger in Uniform“ vollumfänglich die individuellen Rechte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es wird von ihnen verlangt, sich für die Verteidigung dieser Werte gegen Bedrohungen von außen mit ihrem Leben einzusetzen. Die hierfür erforderliche Selbstvergewisserung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr war immer auch davon bestimmt, sich auf vermeintlich zeitlose, allgemein gültige soldatische Werte und Tugenden wie zum Beispiel Kameradschaft und Tapferkeit zurückzubesinnen.  

Eine positive Sinngebung für die Bundeswehr ließ sich aber aus den Beispielen der deutschen Armeen des 19. und 20. Jahrhunderts kaum ableiten. Besonders deutlich wird dies im Fall der Wehrmacht: Als militärische Organisation war sie tief in die Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt. Deshalb lässt sich auch das Verhalten und Handeln einzelner Soldaten der Wehrmacht nicht aus diesem Zusammenhang herauslösen.

Insbesondere in der Anfangszeit taten sich Angehörige der ehemaligen Wehrmacht, die in der Bundeswehr weitere Beschäftigung gefunden hatten, schwer ihre eigene militärische Biographie zu hinterfragen. Sie fühlten sich durch die Ablehnung der Wehrmacht in Gänze diffamiert. Vielfach hingen sie der verzerrten Vorstellung einer „sauberen Wehrmacht“ an, die zwischen nationalsozialistischer Ideologie, verbrecherischer Kriegführung und Soldatenhandwerk zu trennen versuchte. So konnte aus ihrer Sicht das kriegerische Können und die gezeigte Kriegskameradschaft durchaus Anschlussfähig für die Traditionen der Bundeswehr sein.

Hinzu kam, dass die ehemaligen Kriegsgegner die Wehrmacht und ihr militärisches Können, zum Teil in Anlehnung an NS-Propaganda, mystifizierten – auch um die eigene Leistung im Krieg besonders hervorzuheben.

Das Bemühen um einen angemessenen Umgang mit der Vergangenheit durchzieht die Geschichte der Bundeswehr seit ihren ersten Tagen und hält bis in die Gegenwart an. Dem Erlass von 1965 folgten weitere Erlasse der jeweils amtierenden Verteidigungsminister in den Jahren 1982 und 2018. Das Verhältnis zu den ehemaligen Wehrmachtsangehörigen und deren Traditionsverbänden sowie die Namensgebungen von Schiffen, Luftwaffengeschwadern und insbesondere Kasernen waren wiederkehrende Steine des Anstoßes in der Diskussion um die „angemessene“ Traditionspflege in der Bundeswehr. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Umbenennung der „Generaloberst Dietl“-Kaserne in Füssen. Die Kaserne der Gebirgsjäger wurde 1995 in „Allgäu-Kaserne“ umbenannt. Eduard Dietl war als General der Gebirgsjäger in Kriegsverbrechen in Finnland und Nordnorwegen verstrickt gewesen.