In den Veröffentlichungen wurden die militärischen Stärkeverhältnisse beider Bündnisse hinsichtlich der Zahl der Soldaten und wichtiger Waffensysteme, so wie sie sich aus westlicher Sicht darstellten, miteinander verglichen. Der Vergleich sollte die politischen Entscheidungen der westlichen Allianz zur Nachrüstung etwa im Bereich der atomaren Abschreckung nach außen legitimieren.
Der vorliegende Ausschnitt stammt aus einem Flyer mit dem Titel „Kräftevergleich NATO – Warschauer Pakt“. Das vollständige Dokument stammt aus dem Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/779392. Bei der Akte handelt es sich um Registraturgut des Informations- und Pressestabes des Bundesministeriums für Verteidigung. Die Akte beinhaltet sowohl das Faltblatt als auch eine Übersetzung des NATO-Berichts, auf dem es beruht.
Historischer Hintergrund
Bundeswehr und NATO wollten mit diesen Publikationen zeigen, wie sich Umfang und Stärke ihrer Streitkräfte im Vergleich zu denen des Warschauer Pakts verhielten. Die Printerzeugnisse stellen heraus, dass die Streitkräfte des westlichen Bündnisses aus eigener Sicht eher unterlegen waren.
Die Publikationen stammen aus der Zeit nach dem NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979: Große Teile der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit begleiteten die Stationierung atomar bestückbarer Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II als Reaktion auf die sowjetische Stationierung von atomaren SS-20-Rakten in Osteuropa kritisch bis ablehnend. Die Informationsmaterialien sollten daher die Entscheidungen der Bundesregierung und der anderen NATO-Staaten, weiterhin eine Strategie der nuklearen Abschreckung zu verfolgen, rechtfertigen.
Das Faltblatt nimmt auch Bezug auf eine zweite Säule der bundesdeutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Neben dem Vorhalten militärischer Mittel zur Landes- und Bündnisverteidigung bringen Auswärtiges Amt und Bundesverteidigungsministerium bis heute deutsche Interessen in die internationalen Bemühungen um die Kontrolle, Begrenzung und Verringerung der Rüstung ein.