Ausgangspunkt der „Schwert-Schild-Doktrin“ war die aus Sicht der NATO große Überlegenheit des Warschauer Pakts auf dem Gebiet der „konventionellen Waffen“, also jener Waffen, die keine atomaren, biologischen oder chemischen Wirkmittel verwenden, sondern normalen Sprengstoff – wie Kampfpanzer, Kampfflugzeuge oder Handfeuerwaffen.
Die eigenen konventionellen Kräfte sollten daher nur einen „Schild“ bilden, der einen Angriff möglichst nahe der Grenze des NATO-Territoriums abfängt und die eigene Operationsfreiheit schützt. Das „Schwert“ dazu sollte der massive Einsatz amerikanischer Atomwaffen sein, der dem Gegner die Möglichkeit nimmt, seinen Angriff weiterzuführen. Dieser Doktrin folgte auch die atomare Bewaffnung der Bundeswehr.
Im Januar 1959 fasste Brigadegeneral Cord von Hobe die Grundannahmen und Handlungsprämissen des Bonner Verteidigungsministeriums zum Thema Bundeswehr und Nuklearwaffen zusammen. Von Hobe war damals Leiter der für strategische Fragen zuständigen Unterabteilung des Führungsstabes der Bundeswehr im Bundesministerium für Verteidigung (Fü B III).
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 17/42. Es ist Teil einer mehrbändigen Handakten-Serie von Hobes. Sie enthält eine Zusammenstellung von Studien und Denkschriften etwa zum Kräftevergleich von Ost und West, zur Führungskonzeption der Bundeswehr oder zu den Problemen der NATO.
Die Entwicklung von Nuklearwaffen mit unterschiedlichen Wirkungsbereichen hatte bei den Nuklearmächten zu Überlegungen geführt, neben dem strategischen Bombardement auch verschiedene Atomwaffen (atomare Artilleriegranaten, atomar bestückte Marschflugkörper und kleinere Atombomben) als taktische Waffen während eines Gefechts auf dem Schlachtfeld einzusetzen. Folglich beschloss die US-Regierung 1953, im Falle eines größeren Konflikts in Europa auch taktische Nuklearwaffen zu nutzen. Dazu sollten Lager für atomare Munition in Europa verteilt und die verbündeten Streitkräfte befähigt werden, diese Waffen einzusetzen. Die auf diese Weise gesteigerte Feuerkraft der NATO-Streitkräfte sollte die zahlenmäßige Überlegenheit der Warschauer-Pakt-Armeen ausgleichen.
Der Beschluss, der Bundeswehr die atomare Teilhabe zu ermöglichen, war innenpolitisch hoch umstritten. Der Bundestag stimmte diesem im März 1958 nach einer tagelangen, emotional geführten Debatte zu. Die Protestbewegung „Kampf dem Atomtod“, initiiert von FDP und SPD und unterstützt von Gewerkschaften, Kirche und Personen aus Kultur und Wissenschaft, organisierte Massenkundgebungen. Hamburg, Bremen und hessische Kommunen beschlossen Volksbefragungen zur Atombewaffnung der Bundeswehr, die das Bundesverfassungsgericht jedoch am 30. Juli 1958 als verfassungswidrig ablehnte.