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Seitenansicht eines LKWs mit einer Raketenstartvorrichtung. Auf der Startvorrichtung liegt eine MGR-1 Kurzstreckenrakete. Vor der Rakete stehen Soldaten der Bundeswehr.

MGR-1 „Honest John“ Kurzstreckenrakete auf einem Startfahrzeug mit Besatzung, 1969, Quelle: Bundeswehr / Siwik

Die Bundeswehr und Atomwaffen

Im Frühjahr 1957 verständigten sich die Mitgliedstaaten der NATO darauf, die Verteidigung des Bündnisses gegen die Armeen des Warschauer Pakts entlang der sogenannten „Schwert-Schild-Doktrin“ aufzustellen.

Ausgangspunkt der „Schwert-Schild-Doktrin“ war die aus Sicht der NATO große Überlegenheit des Warschauer Pakts auf dem Gebiet der „konventionellen Waffen“, also jener Waffen, die keine atomaren, biologischen oder chemischen Wirkmittel verwenden, sondern normalen Sprengstoff – wie Kampfpanzer, Kampfflugzeuge oder Handfeuerwaffen.

Die eigenen konventionellen Kräfte sollten daher nur einen „Schild“ bilden, der einen Angriff möglichst nahe der Grenze des NATO-Territoriums abfängt und die eigene Operationsfreiheit schützt. Das „Schwert“ dazu sollte der massive Einsatz amerikanischer Atomwaffen sein, der dem Gegner die Möglichkeit nimmt, seinen Angriff weiterzuführen. Dieser Doktrin folgte auch die atomare Bewaffnung der Bundeswehr.

Im Januar 1959 fasste Brigadegeneral Cord von Hobe die Grundannahmen und Handlungsprämissen des Bonner Verteidigungsministeriums zum Thema Bundeswehr und Nuklearwaffen zusammen. Von Hobe war damals Leiter der für strategische Fragen zuständigen Unterabteilung des Führungsstabes der Bundeswehr im Bundesministerium für Verteidigung (Fü B III).

  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959
  • Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Jan. 1959
    Ausarbeitung, BMVg, Leiter Fü B III: Atomare Bewaffnung der Bundeswehr, 8. Januar 1959

Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 17/42. Es ist Teil einer mehrbändigen Handakten-Serie von Hobes. Sie enthält eine Zusammenstellung von Studien und Denkschriften etwa zum Kräftevergleich von Ost und West, zur Führungskonzeption der Bundeswehr oder zu den Problemen der NATO.

Historischer Hintergrund

Eine MGR-1 Kurzstreckenrakete befindet sich in Feuerstellung auf einer Abschussvorrichtung, die auf einem LKW montiert ist. Vor dem LKW stehen Soldaten der Bundeswehr.
Heckansicht eines Feldraketenwerfers „Honest John“ in Feuerstellung mit Besatzung, 1969Quelle: Bundeswehr / Siwik

Am 24. März 1955 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag“. Mit ihrem Beitritt zum Brüsseler Vertrag verzichtete die Bundesrepublik auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen im eigenen Land. Zudem gab es keine nationale atomare Bewaffnung der Bundeswehr, auch wenn Verteidigungsminister Franz Josef Strauß und Bundeskanzler Konrad Adenauer sich diese Option offenhalten wollten. Stattdessen wurde die Bundesrepublik als Nichtkernwaffenstaat in die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO integriert.

Ab 1958/59 erhielten die Heeresverbände der Bundeswehr mit dem Feldraketenwerfer „Honest John“ das erste Waffensystem, das auch US-amerikanische Atom-Sprengköpfe verschießen konnte. In der Luftwaffe wurden die F-84-Jagdbomber für den Einsatz taktischer US-Atombomben ausgerüstet. Damit sollte die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, sogenannte „taktische Atomwaffen“ einsetzen zu können. Der Einsatz all dieser Waffen unterlag jedoch von Beginn an der vorherigen Freigabe durch die USA.

Die Entwicklung von Nuklearwaffen mit unterschiedlichen Wirkungsbereichen hatte bei den Nuklearmächten zu Überlegungen geführt, neben dem strategischen Bombardement auch verschiedene Atomwaffen (atomare Artilleriegranaten, atomar bestückte Marschflugkörper und kleinere Atombomben) als taktische Waffen während eines Gefechts auf dem Schlachtfeld einzusetzen. Folglich beschloss die US-Regierung 1953, im Falle eines größeren Konflikts in Europa auch taktische Nuklearwaffen zu nutzen. Dazu sollten Lager für atomare Munition in Europa verteilt und die verbündeten Streitkräfte befähigt werden, diese Waffen einzusetzen. Die auf diese Weise gesteigerte Feuerkraft der NATO-Streitkräfte sollte die zahlenmäßige Überlegenheit der Warschauer-Pakt-Armeen ausgleichen.

Der Beschluss, der Bundeswehr die atomare Teilhabe zu ermöglichen, war innenpolitisch hoch umstritten. Der Bundestag stimmte diesem im März 1958 nach einer tagelangen, emotional geführten Debatte zu. Die Protestbewegung „Kampf dem Atomtod“, initiiert von FDP und SPD und unterstützt von Gewerkschaften, Kirche und Personen aus Kultur und Wissenschaft, organisierte Massenkundgebungen. Hamburg, Bremen und hessische Kommunen beschlossen Volksbefragungen zur Atombewaffnung der Bundeswehr, die das Bundesverfassungsgericht jedoch am 30. Juli 1958 als verfassungswidrig ablehnte.

„Die Wiedereroberung eines ‚Atomschlachtfeldes‘ nach Verlust der Substanz unseres Volkes ist sinnlos. Es wird also für die Schildstreitkräfte immer ein ‚Kampf um Zeitgewinn‘ sein. Je stärker die Kräfte, umso mehr Zeit haben wir.“

Brigadegeneral Cord von Hobe in seiner Analyse „Atomare Bewaffnung der Bundeswehr“

Das Gleichziehen der Sowjetunion mit den USA in der atomaren Rüstung in den 1950er Jahren ließ zudem vermehrt Zweifel an der Wirksamkeit der NATO-Strategie der „Massiven Vergeltung“ („Massive Retaliation“) aufkommen. Dieser Ansatz sah vor, auf jedwede Art eines militärischen Angriffs des Warschauer Pakts direkt mit einem umfassenden Atomwaffeneinsatz zu reagieren. Durch die zunehmende Erreichbarkeit des amerikanischen Festlandes durch sowjetische Atomraketen fürchtete man in Europa, die Glaubwürdigkeit dieser Art der Abschreckung könne nachlassen. Es stellte sich die Frage, ob die amerikanische Seite das Risiko akzeptieren würde, bei einem Konflikt in Europa durch den massiven Einsatz ihrer Atomwaffen selbst Ziel von Atomangriffen zu werden.

Angesichts dieser Überlegungen kam es 1968 zu einem Strategiewechsel der NATO hin zu einer flexiblen Reaktion („Flexible Response“). Sie eröffnete der NATO eine breitere Palette von Reaktionsmöglichkeiten als nur den massiven Einsatz von Atomwaffen. Mögliche Angriffe der Sowjetunion sollten dem Ausmaß angemessen abgewehrt werden – mit der Möglichkeit einer kontrollierten Eskalation bis hin zu einer nuklearen Eskalation.

Dabei gab die Strategie der „Flexible Response“ die Idee der Vorneverteidigung, die möglichst grenznahe Verteidigung des NATO-Territoriums, nicht auf. Dies entsprach auch dem deutschen Interesse. Man hoffte, einen Konflikt begrenzen zu können und durch eine schnelle Entscheidung über den Einsatz taktischer Nuklearwaffen Deutschland nicht zu einem atomaren Schlachtfeld zu machen.

Vier Flugzeuge vom Typ F-104G „Starfighter“ des Jagdgeschwaders 74 im Flug über einer kleinen Ortschaft und grünen Wiesen
Vier Kampfflugzeuge vom Typ F-104G „Starfighter“ des Jagdgeschwaders 74  im Flug. Das heutige Taktische Luftwaffengeschwader 74 trug damals noch den Traditionsnamen „Mölders“Quelle: BArch, B 145 Bild-F027402-0003 / o. Ang.