In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1986 führten Mitarbeiter des Kernkraftwerks Tschernobyl einen Sicherheitstest durch. Dieser sollte zeigen, dass die für den Betrieb notwendigen Kühlmittelpumpen auch bei totalem Stromausfall so lange mit Restenergie aus den Turbinen betrieben werden konnten, bis die Ersatzgeneratoren ansprangen.
Vor dem Test wurde der Reaktor planmäßig heruntergefahren. Es kam jedoch zu Verzögerungen im Ablauf und groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen während des Tests. Zusammen mit konstruktionsbedingten Eigenheiten der sowjetischen RBMK-1000-Reaktoren führte dies zum bisher schwersten Unglück in der Geschichte der zivilen Nutzung von Atomenergie: In Reaktorblock 4 kam es zur Kernschmelze. Die darauffolgende Explosion und der tagelange Reaktorbrand verteilten tonnenweise hochradioaktives Material in der Umgebung. Die Sowjetunion gab den Unfall offiziell erst zwei Tage später bekannt.
Das Reaktorunglück und seine Folgen beschäftigten auch die Bundeswehr, wie die im Bundesarchiv überlieferten Akten aus den 1980er Jahren zeigen.
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/468898. Die Akte enthält nur den Abschlussbericht des Referats I 4 des Führungsstabs der Streitkräfte. Er fasst die Ereignisse nach dem Reaktorunfall zusammen und erörtert mögliche Folgen für die Bundeswehr.
Die Akte ist Teil einer Serie von Akten, die sich mit dem Reaktorunfall und der Organisation des Strahlenschutzes im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr beschäftigt. In der Serie sind Akten verschiedener Organisationseinheiten zusammengezogen.
Historischer Hintergrund
Durch Westwinde und Niederschläge kam es in weiten Teilen Europas zu einer Kontamination mit radioaktiven Stoffen. In der Bundesrepublik war vor allem Süddeutschland betroffen. Ablagerungen auf Weideflächen führten zu einer erhöhten radioaktiven Belastung von Milch, auch erntereifes Gemüse war betroffen. Aufgrund der relativ kurzen Halbwertszeit eines Großteils der radioaktiven Stoffe ging die Belastung in Deutschland jedoch schnell wieder deutlich zurück. Nur langlebiges Cäsium-137 ist auch heute noch in erhöhten Mengen z. B. in Waldpilzen oder Wildschweinfleisch nachweisbar.
Die Bundesregierung schätzte die Lage damals als weitgehend unkritisch für die westdeutsche Bevölkerung ein. Außer dem Verzicht auf Frischmilch, Gemüse, Pilze und Wildbret sah sie keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.
Einige Landesregierungen legten bei der Festsetzung von Belastungsgrenzwerten strengere Maßstäbe an als der Bund. Außerdem verbreiteten die Medien zum Teil widersprüchliche Informationen und Expertenmeinungen. Dies führte in der Bevölkerung zu großer Verunsicherung. Ein seit Jahren wachsender gesellschaftlicher Widerstand gegen Atomwaffen und Atomkraft begünstigte diese Stimmung noch.
Die Informationsproblematik beschäftigte auch die Bundeswehr. Sie folgte der positiven Einschätzung der Bundesregierung und entschied sich, den Dienst- und Ausbildungsbetrieb in der Truppe trotz möglicher Strahlenbelastung im Freien nicht einzustellen. Auch die Luftwaffe führte weiter Flüge durch. Dies führte zu Eingaben von Soldaten, die sich um ihre Gesundheit sorgten. Auch Eltern von Bundeswehrsoldaten wandten sich aus diesem Grund immer wieder an das BMVg.
Die Situation stellte die militärischen Verantwortlichen vor erhebliche Probleme: Sie verfügten nicht über das nötige Hintergrundwissen zur Reaktorkatastrophe und zu ihren gesundheitlichen Auswirkungen. Aus diesem Grund konnten sie den Sorgen ihrer Soldaten, zu deren Schutz sie verpflichtet waren, nicht angemessen begegnen.
Am stärksten beanspruchten Amtshilfeersuchen ziviler Behörden die Bundeswehr. Laut Erlass von Lothar Rühl, Staatssekretär im BMVg, sollte diesen so weit wie möglich stattgegeben werden. Die Bundeswehr unterstützte Gemeinden bei Strahlungsmessungen. Außerdem stellte sie Soldaten und Geräte der ABC-Abwehrtruppe für die Dekontamination von Fahrzeugen aus Ost-Europa zur Verfügung.
Dabei zeigte sich, dass die technische Ausstattung der Bundeswehr nicht für diese besondere Situation ausgelegt war. Viele der vorhandenen Strahlenmessgeräte waren nicht empfindlich genug, die geringe Strahlenbelastung zu messen – sie waren für Messungen nach einem Nuklearwaffeneinsatz beschafft worden.
Insgesamt fiel der Umfang der Amtshilfe durch die Bundeswehr gering aus. Federführend bei den Hilfsmaßnahmen waren die Bundesländer.
Auch organisatorisch war die Bundeswehr nicht auf einen Katastrophenfall wie das Reaktorunglück von Tschernobyl vorbereitet. Es fehlten ausgearbeitete, wissenschaftlich basierte Handlungsanweisungen. Zudem zeigte sich, dass die Truppe nicht überall mit den Verfahren und Rechtsgrundlagen für die Amts- und Nothilfe in Katastrophen und Notlagen vertraut war.
Als Konsequenz wollte die Bundeswehr vor allem ihre Soldaten besser über die Gefahren radioaktiver Strahlung aufklären und ihr Wissen über Strahlenschutz vertiefen. Auch über eine bessere Ausstattung mit Schutzausrüstung für mögliche Hilfseinsätze dachte sie nach.