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Auf dem Schwarz-Weiß-Foto sind zahlreiche Abgeordnete zu sehen, die in vier Reihen auf einem Podium sitzen. In der ersten Reihe steht Hermann Höcherl. Die linke Hand in der Sakkotasche steckend, spricht er in ein Mikrofon. Das Foto nahm der Fotograf Egon Steiner am 7. November 1962 während einer Fragestunde im Deutschen Bundestag zur „Spiegel-Affäre“ auf.

Bundesminister des Innern Herrmann Höcherl während der Fragestunde im Deutschen Bundestag zur „Spiegel-Affäre“, 7. November 1962, Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00016860 / Steiner, Egon

Das Wunder-Gutachten und die „Spiegel-Affäre“

Im Herbst 1962 erschütterte ein politischer Skandal die Bundesrepublik. Drei Redakteure des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und dessen Herausgeber Rudolf Augstein waren wegen Landesverrats verhaftet worden. Auslöser war ein Bericht über die Teilnahme der Bundeswehr an der NATO-Übung FALLEX 62.
 

Im Herbst 1962 probte die Bundeswehr innerhalb der NATO den Ernstfall. Das westliche Bündnis simulierte in der Übung FALLEX 62 einen nuklearen Angriff des Warschauer Paktes.

Über diese Übung berichtete „Der Spiegel“ am 10. Oktober 1962 im Artikel „Bedingt abwehrbereit“ ausführlich. Die Redakteure legten offen, dass sowohl die Bundeswehr als auch die zivilen Vorbereitungen auf den Kriegsfall in Deutschland bei der abschließenden NATO-Bewertung nur schlecht abgeschnitten hatten. Der Hauptteil des Artikels beschäftigte sich allerdings mit einer detaillierten Analyse der Strategie und des Kriegsbilds der NATO.

Aufgrund des hohen Detailgrades des Artikels prüfte die Bundesanwaltschaft bereits kurz nach seinem Erscheinen, ob die Redakteure von „Der Spiegel“ sich des Landesverrats durch Geheimnisverrat schuldig gemacht hätten. Um eine Entscheidung über die Rechtserheblichkeit des „Der Spiegel“-Artikels treffen zu können, wurde das Verteidigungsministerium um ein Gutachten zum Sachverhalt ersucht. Das Dokument ging, benannt nach seinem Verfasser Heinrich Wunder, als „Wunder-Gutachten“ in die Geschichte ein.

  • Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962
    Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962.
  • Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962
    Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962.
  • Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962
    Gutachten des für Strafrechtsangelegenheiten zuständigen Referates VR II 7 der Abteilung Verwaltung und Recht (VR) des Bundesministeriums der Verteidigung zum Verdacht des gegen das Magazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwurfs des Landesverrats, 18. Oktober 1962.

Das Dokument findet sich in der Archivalie unter der Signatur BArch, BW 1/313079. Die Akte enthält nur das 26-seitige Dokument, das viele Jahrzehnte strengster Geheimhaltung unterlag und deshalb getrennt von weiteren Akten des Verteidigungsministeriums zur „Spiegel-Affäre“ aufbewahrt wurde. In dem Gutachten legte Dr. Heinrich Wunder anhand von Zitaten aus dem Artikel die Ansicht des BMVg dar, warum „Der Spiegel“ die Sicherheit der Bundesrepublik durch Geheimnisverrat gefährdet hätte.

Historischer Hintergrund

Ausgelöst durch das Gutachten, kam es am 26. Oktober 1962 zur Durchsuchung der „Der Spiegel“-Redaktion und zur Verhaftung mehrerer Redakteure. Conrad Ahlers, der Autor des Artikels, wurde auf persönliches Betreiben des Bundesministers für Verteidigung, Franz Josef Strauß, in Spanien während seines Urlaubs verhaftet.

Die Öffentlichkeit wertete die gesamte Aktion als massiven Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit. Insbesondere Strauß' fragwürdiges Betreiben der Verhaftung von Ahlers löste zugleich eine Regierungskrise aus, da sich Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger (FDP) übergangen fühlte. Unter dem Druck von Politik und Öffentlichkeit trat Franz Josef Strauß als Verteidigungsminister schlussendlich zurück.

Bereits vor der Affäre waren das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und Verteidigungsminister Strauß öfter in Konflikt geraten. „Der Spiegel“-Herausgeber Rudolf Augstein und Strauß galten als persönlich verfeindet.

So enthielt auch der Artikel „Bedingt abwehrbereit“ eine Kritik an der Person des Verteidigungsministers. „Der Spiegel“ legte in der umfangreichen Analyse der NATO-Strategie offen, dass man auf NATO-Ebene nicht mehr davon ausging, allein durch den massiven Einsatz von Atomwaffen eine sowjetische Offensive zeitnah aufhalten zu können. Eine stärkere konventionelle Rüstung schien notwendig, insbesondere um eine möglichst grenznahe Verteidigung der Bundesrepublik sicherzustellen. Der Vorwurf an Verteidigungsminister Strauß lautete dementsprechend, dass seine verteidigungspolitischen Ideen, die von einer starken nuklearen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland ausgingen, nicht mehr zeitgemäß seien.

Letztlich ließ sich die erhobene Anklage des Geheimnisverrates gegen Augstein und seine Mitarbeiter nicht aufrechterhalten. Der Bundesgerichtshof lehnte 1965 die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.

Mehr zur „Spiegel-Affäre“

Auf dem Schwarz-Weiß-Foto ist der Gründer von 'Der Spiegel', Rudolf Augstein, auf einem FDP-Parteitag 1972 in seiner Funktion als Delegierter des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zu sehen. Vor Augstein stehen drei Mikrofone. Er selbst trägt eine Brille mit Metallrahmen, einen dunklen Anzug mit Karomuster und eine schwarze Krawatte mit bunten Mustern.
Geschichtsgalerie

Der Vorwurf lautet: Landesverrat

Die „Spiegel-Affäre“ veränderte das politische Klima in Deutschland und hielt die Öffentlichkeit mehrere Wochen in Atem.