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Bundeskanzler Konrad Adenauer und Verteidigungsminister Theodor Blank schreiten bei ihrem Besuch in Andernach zusammen mit drei hochrangigen Bundeswehroffiziere eine angetretene Formation von Soldaten des Heeres und der Marine ab. Im Hintergrund stehen Pressefotografen.

Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundesminister Theodor Blank beim Truppenbesuch in Andernach, 20. Januar 1956, Quelle: BArch, B 145 Bild-00012010 / Unterberg, Rolf

Streitkräfte, Demokratie, Rechtsstaat

Als „Parlamentsarmee“ ist die Bundeswehr eng in den demokratischen Rechtsstaat eingebunden. Dokumente aus dem Bundesarchiv schlagen den Bogen von der Gründungszeit der Bundeswehr bis hin zum Verfassungsgerichtsurteil zu den Auslandseinsätzen in den 1990er Jahren.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 verfolgten die alliierten Siegermächte zunächst eine Politik der Demilitarisierung und Entnazifizierung Deutschlands. Die Spannungen des Ost-West-Konflikts führten jedoch zu einer Teilung Deutschlands in zwei Staaten mit Gründung der Bundesrepublik in den drei westlichen Besatzungszonen und der Deutschen Demokratischen Republik in der sowjetischen Besatzungszone.

Der Kalte Krieg zwischen den Westmächten unter Führung der USA auf der einen und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion auf der anderen Seite hatte zur Folge, dass die Bundesrepublik in die militärische Verteidigung Westeuropas einbezogen und zu diesem Zweck auch wiederbewaffnet werden sollte. Im Mai 1955 trat die Bundesrepublik Deutschland dem westlichen Verteidigungsbündnis NATO bei und stellte mit Gründung der Bundeswehr eigene Streitkräfte auf.

Anhand von Archivgut im Bundesarchiv lässt sich die Entwicklung hin zu einer Wehrverfassung im 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz nachvollziehen. Ausgewählte Dokumente beleuchten die Entstehungsphase der künftigen westdeutschen Streitkräfte. Die Einbindung der Bundeswehr in den demokratischen Rechtsstaat wird ebenfalls deutlich anhand von Archivalien, die die militärische Sicht auf politische Skandale wie die „Spiegel-Affäre“ (1962) aufzeigen.

In vielfacher Weise machen die Dokumente die umfassenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Deutschen Bundestages auf dem Feld der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich.

Beiträge zum Thema

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    Eine Bundesgendarmerie für Deutschland?

    Bevor die Bundeswehr 1955 gegründet wurde, waren einige Konzepte zum Aufbau einer neuen westdeutschen Armee gescheitert. Eines davon war die „Bundesgendarmerie“, die die Zentrale für Heimatdienst 1950 im Geheimen vorgeschlagen hatte.

  • Maschinengeschriebenes Dokument
    Dokument zur Zeitgeschichte

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    Die Himmeroder Denkschrift vom Oktober 1950 gilt als das Gründungsdokument der Bundeswehr. Archivgut aus dem Bundesarchiv zeigt die Entstehungsgeschichte dieses wichtigen Dokuments.

  • Ergebnisniederschrift der Tagung vom 5.-9. Oktober 1950
    Dokument zur Zeitgeschichte

    Grundlegung der Bundeswehr

    Im Auftrag Konrad Adenauers formulierte eine Gruppe von 15 hochdekorierten deutschen Militärexperten die Grundsätze einer neuen Streitkraft. Ihre in der „Himmeroder Denkschrift“ niedergelegten Ideen zählen bis heute zu den richtungsweisenden Grundsätzen der Bundeswehr.

  • Foto des Bundestagsausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit. Männer in Anzügen sitzen an Tischen, vor ihnen liegen Unterlagen. Ein Mitglied blickt direkt in die Kamera. Das Foto wurde hinter dem Tisch des Vorsitzenden aufgenommen.
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    Wie die Bundeswehr zu ihrem Namen kam

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  • Frontansicht eines Kampfpanzers Leopard 1 in Fahrt auf einem Übungsgelände der Bundeswehr. Aus einer Turmlucke schaut Bundeskanzler Helmut Kohl.
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    Die Frage des militärischen Oberbefehls

    Als Vertreter aus Politik und Militär über die Schaffung neuer Streitkräfte für die Bundesrepublik diskutierten, nahmen sie auch Regelungen zum militärischen Oberbefehl über die Bundeswehr in den Blick.

  • Die Generale Hans Speidel und Adolf Heusinger in Uniform halten ihre Ernennungsurkunden in den Händen. Zwischen ihnen geht Verteidigungsminister Theodor Blank im Anzug. Im Hintergrund sind Presseteams zu erkennen.
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    Die Geburtsstunde der Bundeswehr

    Der Bundesminister für Verteidigung Theodor Blank ernannte im November 1955 die ersten 101 Soldaten der Bundeswehr.

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    Dokument zur Zeitgeschichte

    Aufstellungsappell in Andernach

    Bundeskanzler Konrad Adenauer besuchte am 20. Januar 1956 die ersten Soldaten der Bundeswehr in der Andernacher Krahnenberg-Kaserne, der „Wiege der Bundeswehr“.

  • Auf dem Schwarz-Weiß-Foto sind zahlreiche Abgeordnete zu sehen, die in vier Reihen auf einem Podium sitzen. In der ersten Reihe steht Hermann Höcherl. Die linke Hand in der Sakkotasche steckend, spricht er in ein Mikrofon. Das Foto nahm der Fotograf Egon Steiner am 7. November 1962 während einer Fragestunde im Deutschen Bundestag zur „Spiegel-Affäre“ auf.
    Dokument zur Zeitgeschichte

    Das Wunder-Gutachten und die „Spiegel-Affäre“

    Im Herbst 1962 erschütterte ein politischer Skandal die Bundesrepublik. Drei Redakteure des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und dessen Herausgeber Rudolf Augstein waren wegen Landesverrats verhaftet worden. Auslöser war ein Bericht über die Teilnahme der Bundeswehr an der NATO-Übung FALLEX 62.

  • Weißbuch 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung
    Dokument zur Zeitgeschichte

    Die Weißbücher der Bundesregierung

    Am 11. Februar 1969 genehmigte der damalige Bundesminister der Verteidigung Gerhard Schröder das „Weißbuch 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung“.

  • Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklären in einer Urteilsverkündung die Entsendung deutscher Soldaten zu internationalen Militäreinsätzen für verfassungskonform (Bundesverfassungsrichter v. r.: Berthold Sommer, Konrad Kruis, Hans-Hugo Klein, Jutta Limbach (mit Unterlagen), Paul Kirchhof, Karin Graßhoff und Klaus Winter).
    Dokument zur Zeitgeschichte

    Die Bundeswehr als Parlamentsarmee

    Die Beteiligung deutscher Soldaten an Auslandseinsätzen außerhalb des NATO-Gebiets löste in den 1990er Jahren eine grundsätzliche Debatte über die Mitbestimmungsrechte des Parlaments aus. Geklärt wurde diese Frage durch das Bundesverfassungsgericht und den „konstitutiven Parlamentsvorbehalt“.