Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 verfolgten die alliierten Siegermächte zunächst eine Politik der Demilitarisierung und Entnazifizierung Deutschlands. Die Spannungen des Ost-West-Konflikts führten jedoch zu einer Teilung Deutschlands in zwei Staaten mit Gründung der Bundesrepublik in den drei westlichen Besatzungszonen und der Deutschen Demokratischen Republik in der sowjetischen Besatzungszone.
Der Kalte Krieg zwischen den Westmächten unter Führung der USA auf der einen und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion auf der anderen Seite hatte zur Folge, dass die Bundesrepublik in die militärische Verteidigung Westeuropas einbezogen und zu diesem Zweck auch wiederbewaffnet werden sollte. Im Mai 1955 trat die Bundesrepublik Deutschland dem westlichen Verteidigungsbündnis NATO bei und stellte mit Gründung der Bundeswehr eigene Streitkräfte auf.
Anhand von Archivgut im Bundesarchiv lässt sich die Entwicklung hin zu einer Wehrverfassung im 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz nachvollziehen. Ausgewählte Dokumente beleuchten die Entstehungsphase der künftigen westdeutschen Streitkräfte. Die Einbindung der Bundeswehr in den demokratischen Rechtsstaat wird ebenfalls deutlich anhand von Archivalien, die die militärische Sicht auf politische Skandale wie die „Spiegel-Affäre“ (1962) aufzeigen.
In vielfacher Weise machen die Dokumente die umfassenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Deutschen Bundestages auf dem Feld der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich.

