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Frontansicht eines Kampfpanzers Leopard 1 in Fahrt auf einem Übungsgelände der Bundeswehr. Aus einer Turmlucke schaut Bundeskanzler Helmut Kohl.

Bundeskanzler Kohl bei seinem ersten Truppenbesuch bei der Bundeswehr, 1982, Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00087996 / Reineke, Engelbert

Die Frage des militärischen Oberbefehls

Als Vertreter aus Politik und Militär über die Schaffung neuer Streitkräfte für die Bundesrepublik diskutierten, nahmen sie auch Regelungen zum militärischen Oberbefehl über die Bundeswehr in den Blick.

Ausgehend vom „Primat der Politik“ stellte sich für die Gründungsväter der späteren Bundeswehr die Frage, wer künftig den militärischen Oberbefehl innehaben sollte. Der „Primat der Politik“ bedeutet die grundsätzliche Vorrangstellung der Politik vor anderen Gesellschaftsbereichen wie dem Militär. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz enthielt hier in Bezug auf künftiges Militär noch keine Regelungen. Mitarbeiter der Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen, kurz Amt Blank, verfassten zahlreiche Ausarbeitungen zu diesem Themenkomplex. Kritisch diskutiert wurde dabei insbesondere die Frage, inwieweit die verfassungsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten der Weimarer Republik als Oberbefehlshaber über die Reichswehr als Vorbild dienen konnte.

  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
  • Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953
    Vortragsvermerk vom 21. Dezember 1953

Das Dokument befindet sich in der Archivalie mit der Signatur BArch BW 9/1994. Es fasst die zahlreichen historischen und rechtlichen Ausarbeitungen zu diesem Thema, die ebenfalls in der Akte abgelegt sind, zusammen.

Historischer Hintergrund

Verteidigungsminister Franz Josef Strauß beobachtet ein Manöver der Bundeswehr. Er steht zusammen mit fünf Soldaten auf einem gepanzerten Fahrzeug.
Verteidigungsminister Franz Josef Strauß bei einem Manöverbesuch, Lüneburger Heide 1958.Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00006064 / Steiner, Egon

Das vorliegende Dokument wurde vermutlich von Dr. Eberhard Barth verfasst, dem Leiter der Abteilung III in der Dienststelle Blank, zu dessen Aufgaben das Gebiet „Recht“ zählte. Barth verstand unter dem militärischen Oberbefehl vor allem das Recht zur „Verfügung über alle militärischen Machtmittel“ und die „Mobilmachung der Truppen“.

Der Jurist im Amt Blank betrachtete die Streitkräfte als Teil der Exekutive und sah sie daher eng mit anderen Bereichen dieser Sphäre wie z. B. Äußeres oder Innenpolitik verknüpft. Aus diesem Blickwinkel erschien es ihm folgerichtig, dass nur die Bundesregierung – vor allem in Krisenzeiten – die „richtige[n] Entscheidungen mit der gebotenen Schnelligkeit [...] auch für die Streitkräfte“ treffen könne. Der alternativ dazu infrage kommende Bundespräsident könnte nur verzögert handeln, da er in die Tagespolitik nicht so stark eingebunden sei wie die Bundesregierung. Die beim Bundeskanzler als Träger der Richtlinienkompetenz zusammenlaufende Verantwortung der Regierung – so die Überlegungen Barths – begünstigte eine schnelle und eindeutige Entscheidungsfindung und militärische Befehlsgebung im Krisen- und Konfliktfall.

Somit schieden die weitreichenden verfassungsrechtlichen Befugnisse des Reichspräsidenten der Weimarer Republik als Vorbild für den militärischen Oberbefehl über die Bundeswehr aus. Sie wären zudem schwer vereinbar gewesen mit den sich in der Folgezeit herausbildenden Mitwirkungs- und Kontrollrechten des Deutschen Bundestages.

Bundeskanzlerin Angela Merkel im Turm des deutschen U-Bootes U33. Neben ihr steht der Kommandant des Schiffes.
Bundeskanzlerin Angela Merkel an Bord von U33 während einer Manöverfahrt auf der Ostsee, 2006.Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00113827 / Steins, Sandra