Ausgehend vom „Primat der Politik“ stellte sich für die Gründungsväter der späteren Bundeswehr die Frage, wer künftig den militärischen Oberbefehl innehaben sollte. Der „Primat der Politik“ bedeutet die grundsätzliche Vorrangstellung der Politik vor anderen Gesellschaftsbereichen wie dem Militär. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz enthielt hier in Bezug auf künftiges Militär noch keine Regelungen. Mitarbeiter der Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen, kurz Amt Blank, verfassten zahlreiche Ausarbeitungen zu diesem Themenkomplex. Kritisch diskutiert wurde dabei insbesondere die Frage, inwieweit die verfassungsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten der Weimarer Republik als Oberbefehlshaber über die Reichswehr als Vorbild dienen konnte.
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