Am 12. Juli 1955 diskutierte der Bundestagsausschuss für europäische Sicherheit, einer der Vorläufer des heutigen Verteidigungsausschusses, das Freiwilligengesetz. Dieses Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen, um 6.000 freiwillige Soldaten als Grundstock für die neuen westdeutschen Streitkräfte einzustellen. Im Rahmen der Debatte sprach sich der Abgeordnete Richard Jaeger für die Bezeichnung der neuen Armee als „Bundeswehr“ aus. „Bundeswehr“, so Jaeger, betone „den reinen Defensivcharakter der künftigen Streitkräfte der Bundesrepublik“. Wegen des Gleichklangs mit dem Wort „Feuerwehr“ äußerte insbesondere die FDP-Fraktion im Bundestag Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag. Stattdessen setzten sich die FDP-Abgeordneten für die Bezeichnung „Wehrmacht“ ein.
Die Sitzungsniederschrift vom 12. Juli 1955, die auch in den Akten des Amtes Blank, überliefert ist, dokumentiert den intensiven und lebhaften Austausch der verschiedenen Positionen. Amt Blank war die inoffizielle Bezeichnung für das Amt des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Die Dienststelle war ein Vorgänger des späteren Bundesministeriums der Verteidigung und befasste sich mit der Vorbereitung der westdeutschen Wiederbewaffnung.
Tatsächlich traten die ersten Soldaten der Bundesrepublik Deutschland ihren Dienst in noch namenlosen Streitkräften an. Erst am 19. März 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Soldatengesetz: Es führte den Namen „Bundeswehr“ ein und regelte Rechte und Pflichten der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und der Wehrpflichtigen.
Das vorliegende Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 1/54921. Außer dem hier präsentierten Dokument enthält die Akte weitere Sitzungsprotokolle über Beratungen des Ausschusses für europäische Sicherheit zum Freiwilligengesetz von 1955.
Historischer Hintergrund
Angesichts der Rolle des Militärs in der Terrorherrschaft des NS-Regimes und seiner verbrecherischen Kriegsführung irritiert heute die Idee, die neuzuschaffenden Streitkräfte der Bundesrepublik „Wehrmacht“ zu nennen. In den 1950er Jahren hatte die Bezeichnung noch vielfach einen positiven Klang. Einer Meinungsumfrage vom Januar 1956 zufolge präferierten mehr Bundesbürgerinnen und -bürger die Bezeichnung „Wehrmacht“ (35 %) als „Bundeswehr“ (20 %).
Der namensgebende Ausschuss für europäische Sicherheit (Januar 1953 bis Januar 1956) war – neben dem Ausschuss zur Mitberatung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG, Juli bis Dezember 1952) – ein Vorgänger des heutigen Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags. Mit der Zweiten Wehrergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956 sollte nach Art. 45a GG ein Verteidigungsausschuss eingerichtet werden. Er sollte die Doppelfunktion als Fach- und ständiger Untersuchungsausschuss erhalten. Ihm steht seither das Recht zu, auf eigene Initiative Angelegenheiten der Verteidigung zum Gegenstand parlamentarischer Untersuchung zu machen.
Gleichzeitig wurde mit der Zweiten Wehrergänzung eine zusätzliche Kontrollinstanz des Parlaments geschaffen: der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Auch dass der Name „Bundeswehr“ durch das Parlament vergeben wurde, weist auf die starke Rolle des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte hin.