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Mehrere amerikanische Soldaten stehen auf der beschädigten Brücke von Remagen. Links sind ein Jeep und ein LKW mit Anhänger zu sehen, auf dem ebenfalls Soldaten sitzen.

Amerikanische Soldaten auf der Brücke von Remagen zwischen dem 8. und 10. März 1945, Quelle: BArch, Bild 173-0422 / Wolf, Helmut J.

„Wer nicht in Ehren lebt, stirbt in Schande“ – Erlass Albert Kesselrings nach der Eroberung der Brücke von Remagen

Nach der Eroberung der Brücke von Remagen durch die US-Armee am 7. März 1945 ließ Hitler vier deutsche Offiziere hinrichten. Der Oberbefehlshaber West, Albert Kesselring, forderte in einem Erlass, solche Fälle auch in Zukunft hart zu bestrafen.
 

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Historischer Hintergrund: Eroberung der Brücke von Remagen

Am 7. März 1945 eroberte die 9. US-Panzerdivision die Ludendorff-Brücke bei Remagen (südlich von Bonn). Für die Alliierten war dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Sieg über NS-Deutschland. Denn die Brücke war einer der wenigen noch intakten Rheinübergänge. Die Sicherung eines Brückenkopfes am rechten Rheinufer ermöglichte den Alliierten, schnell ins Deutsche Reich vorzudringen, u. a. in dessen industrielles Herz: das Ruhrgebiet.

Kurz vor der Eroberung hatte die Wehrmacht vergeblich versucht, die Brücke zu sprengen – doch ihr fehlten Sprengladungen und Zeit. Zwar detonierten einzelne Sprengsätze, sie brachten das Bauwerk aber nicht zum Einsturz.

Nach der Eroberung durch die US-Armee startete die Wehrmacht mehrere Gegenangriffe mit Panzern, Bombern, Artillerie, Raketen und sogar Kampfschwimmern. Doch die Brücke hielt stand. Erst am 17. März 1945 stürzte sie aufgrund der starken Belastungen durch die Angriffe und Truppenüberquerungen ein. Dabei starben 32 US-Pioniere. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Amerikaner bereits Pontonbrücken errichtet und Tausende Soldaten über den Rhein geschickt.

Blick auf die Brücke von Remagen, von der ein Teil eingestürzt ist.
Eingestürzte Brücke von Remagen nach Kriegsende, ca. Juli 1946Quelle: BArch, Bild 146-1985-127-11 / o. Ang.
Foto Hans Schellers in Wehrmachtsuniform
Einer der fünf verurteilten Offiziere: Major Hans Scheller, der Wilhelm Bratge am 7. März 1945 als Kampfkommandanten von Remagen ablösteQuelle: BArch, PERS 6/300740, Image 0005 (Ausschnitt)

Als Hitler vom Verlust der Brücke erfuhr, ließ er ein Exempel an den Offizieren statuieren, die er für die misslungene Sprengung der Brücke verantwortlich machte. Hans Scheller, Wilhelm Bratge, August Kraft, Herbert Strobel und Karl Heinz Peters wurden wegen „Verletzung der Dienstpflicht“ und „Feigheit vor dem Feind“ zum Tode verurteilt. Das Verfahren fand vor dem „Fliegenden Standgericht West“ unter Vorsitz von Generalleutnant Rudolf Huebner statt.

Die „Fliegenden Standgerichte“ hatte Hitler am 9. März 1945 errichten lassen. Sie zogen durch das Land und verurteilten tatsächliche oder vermeintliche Deserteure bzw. Personen, die die „deutsche Kampfkraft oder Kampfentschlossenheit“ gefährden würden. Ein Gnadenrecht stand den Angeklagten nicht zu, die meisten dieser willkürlichen Schnellverfahren endeten mit dem Todesurteil.

Von den fünf verurteilten Offizieren wurden vier am 13. und 14. März 1945 bei Rimbach im Westerwald hingerichtet. Wilhelm Bratge, ehemaliger Kampfkommandant von Remagen, befand sich zum Zeitpunkt seiner Verurteilung in amerikanischer Kriegsgefangenschaft und entging so der Erschießung.

Das Dokument: Erlass Albert Kesselrings

  • Durchschlag eines auf einer Schreibmaschine verfassten Dokuments mit handschriftlichen Ergänzungen
    Erlass Albert Kesselrings anlässlich der Eroberung der Brücke von Remagen durch die Alliierten am 7. März 1945

In einem Erlass vom März 1945 verkündet Albert Kesselring, Nachfolger Gerd von Rundstedts als Oberbefehlshaber West, den Verlust der Brücke und die Todesurteile gegen die fünf Offiziere. Außerdem sei die Familie Bratges in „Sippenhaftung“ genommen worden, d. h., sie wurde stellvertretend für den in Abwesenheit verurteilten Offizier bestraft. Ein ähnliches Schicksal ereilte die Angehörigen Hans Schellers, die fortan sozial geächtet wurden – auch noch nach dem Krieg.

Auch für die Zukunft forderte Kesselring von den Standgerichten, jeden „Versagensfall auf kürzestem Wege“ zu bestrafen.

„Ich erwarte von den Standgerichten schärfstes Durchgreifen und grösste [sic!] Härte.“

Albert Kesselring
Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber West

Der Erlass ist als „Geheime Kommandosache“ klassifiziert, d. h., er war ausschließlich zur Weitergabe an Offiziere bestimmt. Kesselring und Generalfeldmarschall Walter Model ließen die Todesurteile gegen Scheller, Bratge, Kraft, Strobel und Peters zur Abschreckung innerhalb ihrer Wehrmachtseinheiten bekanntmachen.

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