Direkt zum Seiteninhalt springen
Bundeskanzler Willy Brandt kniet vor dem Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettoaufstands nieder.

Kniefall Willy Brandts in Warschau 1970, Quelle: BArch, B 145 Bild-F033028-0030 / Reineke, Engelbert

Kniefall von Willy Brandt in Warschau

Am 7. Dezember 1970 besuchte der Bundeskanzler das Mahnmal zum Gedenken an den Aufstand im jüdischen Ghetto 1943.

  • Bundeskanzler Willy Brandt kniet vor dem Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettoaufstands nieder.
    Bundeskanzler Willy Brandt bei der Kranzniederlegung am Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettoaufstands, 1970

Im Dezember 1970 besuchte Bundeskanzler Willy Brandt als erster deutscher Regierungschef nach dem Zweiten Weltkrieg Polen.

Der eigentliche Anlass für die Reise war die Unterzeichnung des Warschauer Vertrages (Vertrag über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen) gewesen, der unter anderem die Unverletzbarkeit der bestehenden Grenzen sowie die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze der Volksrepublik Polen festschrieb. Der Vertrag wurde von Bundeskanzler Willy Brandt, dem polnischen Ministerpräsidenten Józef Cyrankiewicz und den Außenministern beider Staaten am 7. Dezember 1970 unterzeichnet.

Zuvor besuchte der Bundeskanzler das Mahnmal zum Gedenken an den Aufstand im jüdischen Ghetto 1943. Mit seinem Kniefall vor dem Mahnmal gedachte Willy Brandt nicht nur der ermordeten Juden, sondern setzte auch ein Zeichen der Aussöhnung zwischen Polen und Deutschland. Das Bild ging um die Welt und gilt bis heute als Symbol der Demut gegenüber Millionen ermordeter polnischer Juden sowie als Neuanfang der Ostpolitik.

Der Kniefall Willy Brandts ist in der UFA-Wochenschau „UFA-dabei“ (Nr. 750/1970) dokumentiert und online abrufbar. Weitere Dokumente zur Reise von Willy Brandt nach Warschau und zum deutsch-polnischen Vertrag befinden sich im Bestand B 136 (Bundeskanzleramt).

Ausgewählte Quellen im Bundesarchiv und weitere Informationen

Halt! Sperrgebiet! Das Betreten des ehemaligen Jüdischen Wohnbezirkes ist strengstens verboten.  Jeder, der ohne einen neuen gültigen Ausweis im ehemaligen jüdischen Wohnbezirk angetroffen wird, wird erschossen.  Alle vor dem 23. April 1943 ausgestellten Ausweise zum Betreten des ehem. jüdischen Wohnbezirkes haben ihre Gültigkeit verloren.  Warschau, der 23. April 1943  Der SS- u. Polizeiführer im Distrikt Warschau gez. Stroop SS-Brigadeführer u. Generalmajor d. Polizei  [Der Text wurde ebenso in polnischer Sprache veröffentlicht.]
Geschichtsgalerie

19. April 1943: Aufstand im Warschauer Ghetto

Im seit Ende September 1939 von Deutschen besetzten Warschau wurde im Oktober 1940 ein Ghetto eingerichtet. Etwa eine halbe Million Jüdinnen und Juden pferchte man auf engstem Raum zusammen. Tausende von ihnen starben an Hunger, Seuchen, den Strapazen der Zwangsarbeit und brutaler Misshandlung.