Der lange Weg zum Vertrag – historischer Hintergrund
Die deutsch-französischen Beziehungen waren lange Zeit von einer tiefen Feindschaft geprägt: Die Napoleonischen Kriege, der Krieg von 1870/71 und zwei Weltkriege belasteten das Verhältnis nachhaltig. Die Aufnahme guter oder gar freundschaftlicher Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich war nach 1945 zunächst nur schwer vorstellbar.
Doch in den Jahren nach ihrer Gründung 1949 war die Bundesrepublik in den Kreis der westlichen Demokratien zurückgekehrt und zu einem gleichberechtigten Mitglied geworden (u. a. 1957 in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft).
Die bilaterale Verständigung mit Frankreich war ein wichtiger Teil dieses Prozesses. Mit dem Schuman-Plan von 1950, der 1951 zur Gründung der Montanunion führte, oder dem Vertrag von Luxemburg (Saarvertrag) 1956 legten Deutschland und Frankreich die Grundlage für eine dauerhafte Partnerschaft.
Im Jahr 1958 wurde Charles de Gaulle zum Ministerpräsidenten gewählt. Bundeskanzler Konrad Adenauer reiste kurz darauf zu Gesprächen mit dem neuen Regierungschef nach Frankreich. Es war das erste von zahlreichen persönlichen Treffen zwischen den beiden Staatsmännern, die u. a. auf de Gaulles Landsitz in Colombey-les-deux-Eglises stattfanden. Trotz anfänglichen Misstrauens entwickelte sich schnell eine enge, freundschaftliche Beziehung zwischen Adenauer und de Gaulle.
Im Juli 1963 reiste Adenauer zu einem ersten offiziellen Staatsbesuch nach Frankreich, der seinen Höhepunkt in einer symbolträchtigen Versöhnungsmesse in der Kathedrale von Reims fand. De Gaulle trat zwei Monate später seinen Gegenbesuch in Deutschland an.
Mit ihren Besuchen wollten die beiden Staatsmänner die deutsch-französische Verbundenheit demonstrieren und die Öffentlichkeit für ihre Sache gewinnen. Sie waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Unterzeichnung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit im Januar 1963, kurz: des Élysée-Vertrags.
De Gaulle sah zunächst nur eine formlose Vereinbarung vor. Dass am Ende ein völkerrechtlicher Vertrag stand, ging auf die Initiative Adenauers zurück und wurde erst kurz vor der Unterzeichnung entschieden. Der Bundeskanzler wollte damit eine für seine Nachfolger und den Bundestag rechtlich bindende Vereinbarung schaffen.

