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Konrad Adenauer und Charles de Gaulle strecken ihre Arme zueinander aus, um sich zu umarmen. Im Hintergrund stehen mehrere Menschen, die lächeln.

Konrad Adenauer und Charles de Gaulle im Élysée-Palast 1963, Quelle: BArch, B 145 Bild-00361399 / Schwahn, Ernst

Symbol der Freundschaft – die Unterzeichnung des Élysée-Vertrags

1963 unterzeichneten Konrad Adenauer und Charles de Gaulle in Paris den Élysée-Vertrag. Dieser regelte die Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen. Die Umarmung der beiden Staatsmänner nach der Unterzeichnung wurde zum Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung.

Der lange Weg zum Vertrag – historischer Hintergrund

Die deutsch-französischen Beziehungen waren lange Zeit von einer tiefen Feindschaft geprägt: Die Napoleonischen Kriege, der Krieg von 1870/71 und zwei Weltkriege belasteten das Verhältnis nachhaltig. Die Aufnahme guter oder gar freundschaftlicher Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich war nach 1945 zunächst nur schwer vorstellbar.

Doch in den Jahren nach ihrer Gründung 1949 war die Bundesrepublik in den Kreis der westlichen Demokratien zurückgekehrt und zu einem gleichberechtigten Mitglied geworden (u. a. 1957 in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft).

Die bilaterale Verständigung mit Frankreich war ein wichtiger Teil dieses Prozesses. Mit dem Schuman-Plan von 1950, der 1951 zur Gründung der Montanunion führte, oder dem Vertrag von Luxemburg (Saarvertrag) 1956 legten Deutschland und Frankreich die Grundlage für eine dauerhafte Partnerschaft.

Im Jahr 1958 wurde Charles de Gaulle zum Ministerpräsidenten gewählt. Bundeskanzler Konrad Adenauer reiste kurz darauf zu Gesprächen mit dem neuen Regierungschef nach Frankreich. Es war das erste von zahlreichen persönlichen Treffen zwischen den beiden Staatsmännern, die u. a. auf de Gaulles Landsitz in Colombey-les-deux-Eglises stattfanden. Trotz anfänglichen Misstrauens entwickelte sich schnell eine enge, freundschaftliche Beziehung zwischen Adenauer und de Gaulle.

Im Juli 1963 reiste Adenauer zu einem ersten offiziellen Staatsbesuch nach Frankreich, der seinen Höhepunkt in einer symbolträchtigen Versöhnungsmesse in der Kathedrale von Reims fand. De Gaulle trat zwei Monate später seinen Gegenbesuch in Deutschland an.

Mit ihren Besuchen wollten die beiden Staatsmänner die deutsch-französische Verbundenheit demonstrieren und die Öffentlichkeit für ihre Sache gewinnen. Sie waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Unterzeichnung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit im Januar 1963, kurz: des Élysée-Vertrags.

De Gaulle sah zunächst nur eine formlose Vereinbarung vor. Dass am Ende ein völkerrechtlicher Vertrag stand, ging auf die Initiative Adenauers zurück und wurde erst kurz vor der Unterzeichnung entschieden. Der Bundeskanzler wollte damit eine für seine Nachfolger und den Bundestag rechtlich bindende Vereinbarung schaffen.

Die Vertragsunterzeichnung – ein Foto mit Symbolkraft

  • Konrad Adenauer und Charles de Gaulle strecken ihre Arme zueinander aus, um sich zu umarmen. Im Hintergrund stehen mehrere Menschen, die lächeln.
    Bundeskanzler Konrad Adenauer und Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags in Paris am 22. Januar 1963

Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Adenauer und de Gaulle – seit 1959 Staatspräsident – in Paris den Élysée-Vertrag. Mitunterzeichner waren der französische Premierminister Georges Pompidou und die beiden Außenminister Gerhard Schröder und Maurice Couve de Murville. Der Vertrag war ein Höhepunkt der deutsch-französischen Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg.

Der Vertrag sah regelmäßige Treffen und Besprechungen der Staats- und Regierungschefs sowie der Minister vor. Außerdem regelte er eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung in außen-, europa-, verteidigungs-, bildungs- und jugendpolitischen Fragen. Dazu gehörten u. a. eine verstärkte Rüstungskooperation und eine Förderung des Jugendaustauschs (z. B. durch das im Juli 1963 gegründete Deutsch-Französische Jugendwerk).

Das hier präsentierte Foto hält den Moment nach der Vertragsunterzeichnung fest, als de Gaulle den Bundeskanzler umarmte – eine für diese Zeit und v. a. für ehemalige Kriegsgegner ungewöhnliche Geste mit hoher Symbolkraft.

Das Bild stammt aus dem Bestand B 145 (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung) des Bundesarchivs. Dort ist auch ein Foto der letzten Seite des Vertrags mit den Unterschriften Adenauers, de Gaulles, Pompidous, Schröders und Couve de Murvilles überliefert. Die originale Urschrift wird – wie alle völkerrechtlichen Verträge Deutschlands – im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrt.