Hintergrundinformationen
Erst seit Anfang der 1980er Jahre verfügt das Bundesarchiv über Unterlagen der Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle beim Reichsgesundheitsamt. Josef Henke zufolge sind dies „die leider viel zu spärlich erhaltenen unmittelbaren Dokumente einer der größten Katastrophen der Weltgeschichte“.
Das vom Arzt Robert Ritter geleitete Amt führte im Auftrag des Reichskriminalpolizeiamts „rassenkundliche Sippenforschung“ durch. Dieser „Untersuchung“ mussten sich alle gemäß nationalsozialistischer Ideologie als „Zigeuner, Zigeunermischlinge und nach Zigeunerart umherziehende Personen“ definierten Menschen unterziehen.
Die von der „Forschungsstelle“ erhobenen Daten und „rassenbiologischen Gutachten“ dienten der staatlicherseits exekutierten Ausgrenzung, Verfolgung, Inhaftierung, Zwangssterilisierung und Ermordung von mehreren hunderttausend Sinti, Roma, Jenischen und anderen Menschen, die als „Zigeuner“ und somit nach der damaligen pseudowissenschaftlichen Lesart als „fremdrassig“, potenziell kriminell und „erblich asozial“ stigmatisiert wurden.
Bürokratie und Verwaltung
Die Erfassung und weitere „Verwaltung“ der Menschen folgte einem erschreckenden bürokratischen Mechanismus. Die Forschungsstelle lieferte die „Rassendiagnose“. Die Kriminalpolizei „stellte“ die Personen „fest“, „führte“ sie „zu“ und sorgte für die Erfassung ihrer Daten in Akten und Karteien. Mit Hilfe dieser Daten konnte die Polizei die Menschen in Konzentrationslagern und in speziellen Sammellagern, „Zigeunerlagern“, einsperren und sie schließlich ins Generalgouvernement und in die Vernichtungslager deportieren.
Seit 1938 zeichnete die mit der Angliederung der „Zigeunerpolizeistelle“ beim Polizeipräsidium München an das Reichskriminalpolizeiamt in Berlin neu eingerichtete „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ verantwortlich. Kriminal- und sonstige Polizeiorgane sorgten gemeinsam mit den SS-Einsatzgruppen dafür, dass den Qualen in den Konzentrationslagern, darunter Zwangsarbeit, gesundheits- und lebensgefährdende „medizinische Versuche“, und dem Massenmord nicht nur Menschen im Deutschen Reich zum Opfer fielen, sondern auch in den während des Zweiten Weltkriegs von Deutschland besetzten Gebieten. Gegen die Räumung des „Zigeunerlagers“ im KZ Auschwitz versuchten die letzten noch dort inhaftierten Personen sich 1944 – vergeblich – aufzulehnen.
Unterlagen der Rassenhygienischen Forschungsstelle
Im öffentlichen, politisch äußerst angespannten Diskurs der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland, der zur verspäteten Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer des Nationalsozialismus führte, wurden die Unterlagen der Ritterschen „Forschungsstelle“, zeitgenössisch als „Zigeunersippenarchiv“ tituliert, als „NS-Völkermordakten“ bekannt.
Als skandalös erkannte man vor allem die kontinuierliche amtliche Weiterverwendung der im Kontext nationalsozialistischen Rassenwahns produzierten Unterlagen über die Zäsur des Jahres 1945 hinweg: Akten, Karteien und Bildbestände wurden weiterhin von Polizeidienststellen, sonstigen öffentlichen Ämtern und sogar von den altbekannten „Forscherinnen“ genutzt. Ähnlich verfuhr man in der DDR.
Mehr als dreißig Jahre nach der Einrichtung des gesetzlich dafür zuständigen Bundesarchivs waren diese Unterlagen immer noch nicht in dessen Obhut gelangt. Die Umstände, unter denen diese Überlieferung den damaligen Verwahrstellen schließlich entrissen und an das Bundesarchiv übergeben wurde, können spektakulär genannt werden.
Vom „gewaltsamen Eindringen des vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma organisierten Konvois zu mitternächtlicher Stunde auf den Hof des Bundesarchivs“ berichtet Josef Henke in einem Aufsatz.
Schriftgut und Bildbestand im Bundesarchiv
Das aus der Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle stammende Archivgut bildet den Schriftgutbestand R 165 sowie den Bildbestand R 165-BILD und ist nach den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes zugänglich.
Im Jahr 1981 übergab Hermann Arnold, Amtsarzt in Landau in der Pfalz, seine „privaten Forschungsunterlagen“ zur Geschichte der „Zigeuner“ dem Bundesarchiv. Sie sind in der Zeitgeschichtlichen Sammlung ZSg 142 (Sammlung Arnold) zusammengefasst. Korrespondierend mit dem Schriftgutbestand gibt es auch einen Bildbestand (ZSG 142-BILD).
Darüber hinaus verwahrt das Bundesarchiv weitere wichtige Archivgutbestände zur Verfolgung der als „Zigeuner“ stigmatisierten Menschen. Lesen Sie hierzu unsere Hinweise zur Recherche und Benutzung sowie unsere Zusammenstellung „Wichtige Dokumente“.
Zahlreiche relevante Unterlagen sind bereits digitalisiert und für Sie online zugänglich. Eine Auswahl stellen wir Ihnen in unserer virtuellen Ausstellung vor. In den kommenden Jahren will das Bundesarchiv schrittweise weiteres Archivgut aus der Zeit des Nationalsozialismus digitalisieren.
Ausdrücklich hinzuweisen ist auf den Umstand, dass es sich bei dem im Bundesarchiv zugänglichen Archivgut um Dokumentation der Täter und Täterinnen handelt. Wortwahl und Duktus der Schriftquellen sowie Blickwinkel und Ausgestaltung von Film- und Fotodokumenten sind von den rassistischen Konzepten des nationalsozialistischen Regimes geprägt. Das Lesen und Verstehen dieser Quellen erfordert eine sorgfältige quellenkritische Methodik.
Beachten Sie bitte unsere Hinweise auf komplementäres Quellenmaterial anderer Archive und Institutionen, insbesondere auf Unterlagen, aus denen die Sicht der verfolgten Personen auf ihren Überlebenskampf unter dem NS-Regime hervorgeht.
Sabine Dumschat, Nadine Gleich und Annika Souhr-Könighaus
Das Zitat am Anfang stammt aus S. 77 des Aufsatzes von Henke, Josef: Quellenschicksale und Bewertungsfragen. Archivische Probleme bei der Überlieferungsbildung zur Verfolgung der Sinti und Roma im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 41 (1993), S. 61-77; das Zitat zur Aktenübernahmeaktion s. ebd., S. 63-64.