Bundesarchivgesetz
Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Es gewährleistet den Zugang zum Archivgut des Bundes unter Wahrung des Schutzes privater oder öffentlicher Belange.
Zum Gesetz
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) ist die gesetzliche Grundlage für den Zugang zu den Stasi-Unterlagen.
Zum Stasi-Unterlagen-Gesetz
Benutzungsverordnung
Die Benutzungsverordnung regelt die Nutzung von Archivgut des Bundesarchivs. Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur Benutzung offen.
Zur Verordnung
Gebührenverordnung
Im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden.
Zur Verordnung
Erlass über die Errichtung der SAPMO
Die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv wurde mit Erlass vom 6. April 1992 errichtet. Vor dem Hintergrund der Neufassung des Bundesarchivgesetzes und weiterer veränderter Gegebenheiten erging am 4. Mai 2022 ein Änderungserlass der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der wiederum am 5. Mai 2025 geändert wurde. Dieser Erlass regelt nun die Arbeit der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv.
Zum Erlass
Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs
Das Gesetz über die Einrichtung des Lastenausgleichsarchivs regelt die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (KrArchG) durch das Bundesarchiv.
Zum Gesetz
Vereinbarung über die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle
Durch Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren vom 6. November 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet.
Zur Vereinbarung
Benutzersaalordnung für das Bundesarchiv
Zur Sicherung und geordneten Benutzung von Archivgut im Bundesarchiv ergeht folgende Verordnung für die Nutzung von Archivgut des Bundes in den Benutzersälen.
Zur Nutzersaalordnung
Benutzungsordnung der Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR
Die Benutzung der Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv ist durch eine Benutzungsordnung geregelt. Sie wurde auf der Grundlage des Erlasses über die Errichtung der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310) am 24. Januar 1994 durch das Kuratorium der Stiftung beschlossen.
Zum Download: Benutzungsordnung der Bibliothek der SAPMO (PDF, 63 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Hinweis zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum 1. Januar 2006 hat jede Person nach Maßgabe des IFG einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Zum Gesetz
Hinweise zur Nachnutzung von online gestelltem Archivgut des Bundes
Da es private und öffentliche Interessen wahren muss, ist auch dem Bundesarchiv selbst die öffentliche Zugänglichmachung von Archivgut im Internet oftmals nicht möglich. Zu beachten sind nicht zuletzt die Interessen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutz- bzw. verwandten Schutzrechten.
Zu den Hinweisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarchivs
Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder die Herstellung von Waren.
Zu den AGB