Die Kartei – Überlieferungsgeschichte und Informationsgehalt
Wenn von „der NSDAP-Mitgliederkartei“ die Rede ist, handelt es sich eigentlich um zwei Karteien:
- die Zentralkartei
- die Gaukartei
Beiden gemeinsam ist, dass sie bei der Reichsleitung der NSDAP in München entstanden sind, welche sich ihrer zur zentralen Verwaltung der Parteimitglieder bediente.
Die überlieferten Karteikarten stammen regulär erst aus der Zeit nach der Wiederbegründung der NSDAP 1925. Frühe Mitgliedschaften – von 1919 an bis zum Verbot der Partei 1923 – sind nur teilweise – und wenn, dann außerhalb der Kartei dokumentiert:
Parteieintritte im Zeitraum 1919-1921 sind in Kladden im Bestand „Hauptarchiv der NSDAP“ (NS 26/230 und 2099) verzeichnet zu finden; Eintritte im Zeitraum 1919-1923 in der Ortsgruppe/Hauptgeschäftsstelle.
Anfangs übte man noch die Praxis, Karteikarten verstorbener Mitglieder zu vernichten. In späterer Zeit wurden die Karten als solche erhalten und nur entsprechende Vermerke darauf angebracht. Erhalten sind auch die Karteikarten von Personen, die durch Austritt oder Ausschluss der Mitgliedschaft verlustig gegangen waren.
Ab 1925 erfolgte der Aufbau des Karteiensystems für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs – ab 1926 unter Berücksichtigung auch der österreichischen Parteimitglieder – unter persönlicher Leitung des Reichsschatzmeisters der NSDAP Franz Xaver Schwarz. Im weiteren Verlauf zeichnete insbesondere das Hauptamt V des Reichsschatzmeisters, das Rechtsamt – unter der Leitung von Anton Lingg, verantwortlich, darin speziell das Reichskarteiamt des Amts für Mitgliedschaftswesen.
In der Zentralkartei wurden alle neuen Parteimitglieder alphabetisch nach Namen sortiert erfasst, zugleich in der Gaukartei nach der jeweiligen Zugehörigkeit zu den territorialen Strukturen der NSDAP – d.h. die Karten waren dort zunächst auf den drei Ebenen nach Gauen, Kreisen und Ortsgruppen und erst innerhalb der Ortsgruppen dann alphabetisch nach den Namen der Mitglieder geordnet.
Erfasst wurden seinerzeit folgende Daten: Nachnamen, Vornamen, Geburtsdaten und -orte, Beruf, Datum der Aufnahme in die Partei, Mitgliedsnummer, Adressenänderungen, Wechsel der Gau-, Kreis- und Ortsgruppenzugehörigkeit sowie Veränderungen im Mitgliedschaftsstatus: Ausstritte, Löschungen, Ausschlüsse, Ausstoßungen, Aufhebungen, Streichungen, Zurücknahmen, Ab- und Zugänge zur Wehrmacht, Sterbefälle, ggf. disziplinarische Maßnahmen (Verwarnungen, Ämteraberkennung).
Fakultativ sind auf den Karten Angaben zum Familienstand und zum Datum der Antragstellung eingetragen worden. Bisweilen findet man Porträtphotographien auf Karten der Zentralkartei aus der Zeit bis 1937 – in solchen Fällen, da es nach mindestens zwei Jahren der Mitgliedschaft auf Antrag zusätzlich zur Ausstellung einer Mitgliedskarte auch noch zur Ausgabe eines Mitgliedsbuches kam. In solchen Fällen ist auf den Karten auch das Datum der Erstellung der Mitgliedsausweise vermerkt.
Als 1945 der Einmarsch der US-amerikanischen Truppen bevorstand, sollten die Karteien zerstört werden. Die regierenden Kreise wollten Spuren verwischen und sahen die Vernichtung der Karteikarten in einer Papiermühle bei München vor. Der Inhaber der Papiermühle indessen sabotierte diesen Auftrag und versteckte die etwa 50 Tonnen Karteikarten, bis die 7. US-Armee eintraf. Es vergingen allerdings mehrere Monate, bis ein Archivberater der Militärregierung die Kartei als wichtige Quelle für Entnazifizierungszwecke identifizierte.
Die konfiszierte, in der Zwischenzeit erheblich aus ihrer Ordnung gebrachte Kartei wurde 1946 nach Berlin transportiert, wo sie in die Obhut des neu entstandenen 7771 Document Center der US-Besatzungsmacht übergeben wurden, das später besser bekannt geworden ist als „Berlin Document Center“ oder kurz: BDC.
Dem Prinzip nach – jedes Parteimitglied wurde sowohl in der Gau- als auch in der Zentralkartei erfasst – müssten die beiden Karteien einen ähnlichen Umfang aufweisen. In der Tat ist die Zentralkartei auffallend kleiner als die Gaukartei und weist größere Lücken bei einigen Buchstabenfolgen auf. Es ist jedoch zu vermuten, dass auch die Gaukartei teilweise vernichtet worden ist, wodurch sie für die Mitglieder aus bestimmten Regionen des Deutschen Reichs nicht mehr repräsentativ sein dürfte. Nach diversen Stichproben und Hochrechnungen, die nach wissenschaftlichen Kriterien seitens mehrerer Forscherteams (v.a. Madden, Kater und Falter) durchgeführt worden sind, geht man heute davon aus, dass anhand der Karteien der Nachweis zu etwa 80 Prozent der ehemaligen Parteimitglieder möglich sein sollte.
Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, eine NSDAP-Mitgliedschaft für eine Einzelperson nachweisen zu können, vergleichsweise hoch ist. Man kann jedoch nicht im Umkehrschluss davon ausgehen, dass eine Mitgliedschaft nicht vorgelegen haben kann, sollte sich nicht zumindest in einer der Karteien ein Eintrag finden.
Dass kein Eintrag in den Karteien zu finden ist, ist kein Beweis dafür, dass eine Person kein Parteimitglied gewesen sein kann.
Die Karteien sind unter mehreren Namen bekannt:
„Blaue“ oder „Große“ Kartei – meint die ursprünglich geographisch sortierte Kartei, die „Gau- oder Ortsgruppenkartei“, deren Standard-Karteikarten bläulich gefärbt sind. Ihre zeitgenössische Sortierung – nach den einzelnen Gauen und Ortsgruppen hat das Jahr 1945 nicht überdauert. Die durcheinandergebrachten Bestände wurden unter der Ägide des BDC dann aus recherchepraktischen Gründen, vor allem um zu Zwecken der Entnazifizierung möglichst schnellen personenbezogenen Zugriff zu haben, nach dem Alphabet der Nachnamen sortiert. Eine systematische Erfassung von Mitgliedern einzelner Gaue oder Ortsgruppen ist daher seitdem anhand der Kartei nicht mehr möglich.
„Grüne“ oder „Kleine“ Kartei – meint die Zentralkartei, deren Standard-Karteikarten grünlich gefärbt sind.
Beide Karteien sind heute folgendermaßen sortiert:
- alphabetisch nach Nachnamen, darunter
- alphabetisch nach Vornamen, darunter
- chronologisch nach dem Geburtsdatum der jeweiligen Person
Zu beachten ist, dass das Alphabet bei einzelnen Familiennamen von phonetischer Sortierung durchbrochen sein kann: Meier = Mayr = Maier. Dies gilt für Nach- und Vornamen gleichermaßen (vgl. hierzu unten).
Im BDC bildeten diese Karteien den zentralen Teil der Sammlung „Master File“.
Zu Letzterer zählten ferner:
- Anträge auf Aufnahme in die NSDAP
- Mitglieds-Grundbücher
- Formulare aus der Parteistatistischen Erhebung des Jahres 1939
- Warnkartei
- „Schwarze Listen“
- Unterlagen der NSDAP-Ortsgruppe „Mitglieder-Sammelstelle“, die ab 1937 für die Überprüfung von österreichischen Parteimitgliedern zuständig war.
