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Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg am 30. August 1933, Ernst Röhm am Rednerpult, Quelle: BArch, Bild 102-14957 / Pahl, Georg

Zum Mitgliedschaftswesen der NSDAP

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über wichtige Dokumente zur Mitgliedschaft in der NSDAP.

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Der Grundsatz der Freiwilligkeit

„Ein Zwang oder Druck, der Partei beizutreten, darf unter keinen Umständen ausgeübt werden, der Grundsatz der Freiwilligkeit als eines der wertvollsten und wesentlichsten Merkmale der Bewegung muss vielmehr voll aufrecht erhalten werden!“ (Anordnung 24/37).

In den Beständen des Bundesarchivs sind Grundsatzdokumente, aber auch zahlreiche Fallbeispiele überliefert, welche belegen, dass die Parteibürokratie der NSDAP penibel funktionierte, das Aufnahmeverfahren sehr stark reglementiert war und grundsätzlich niemand ohne seine Mitwirkung in die NSDAP aufgenommen werden konnte.

Die Reichsmitgliederkartei der NSDAP mit damals 14 Millionen Karteikarten war seit 1937 in feuersicheren Panzerschränken im sogenannten Karteisaal des Verwaltungsbaus der NSDAP am Königsplatz in München untergebracht. Der nach den Entwürfen des Architekten Paul Ludwig Troost entstandene „Verwaltungsbau“ und der "Führerbau" bildeten zusammen mit den Sarkophagen der Märtyrer der NSDAP in den „Ehrentempeln“ das neue Parteizentrum in München.

  • Zeitungsartikel im Münchener Beobachter vom 23. August 1939 zur Reichsmitgliederkartei der NSDAP
    Zeitungsartikel im Münchener Beobachter vom 23. August 1939 zur Reichsmitgliederkartei der NSDAP

Der Aufnahmeantrag

NSDAP-Mitglied konnte gemäß § 3 der Satzung des Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Vereins vom 22. Mai 1926 „jeder unbescholtene Angehörige des deutschen Volkes, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und rein arischer Abkunft ist“, werden. Mit Anordnung 1/1944 des Reichschatzmeisters der NSDAP vom 7. Januar 1944 wurde das Aufnahmealter für Angehörige der Hitlerjugend (HJ) und des Bundes Deutscher Mädel (BDM) auf 17 Jahre herabgesetzt.

  • Satzung der NSDAP
    Satzung der NSDAP

Das Aufnahmeverfahren wurde gemäß Satzung der NSDAP formal durch einen eigenhändig zu unterschreibenden Aufnahmeantrag begründet. Nicht unterschriebene Anträge wurden grundsätzlich unbearbeitet zurückgesandt. Der Antrag gelangte mit einem 1937 zusätzlich eingeführten zweiseitigen Fragebogen als Anlage zum Aufnahmeantrag auf dem parteiinternen Dienstweg von der Ortsgruppe über die Kreis- und Gauleitung an den Reichsschatzmeister der NSDAP und wurde dort u.a. beim Aufnahmeamt und in der Karteiabteilung bearbeitet.

  • Antrag auf Aufnahme in die NSDAP
    Antrag auf Aufnahme in die NSDAP

Wenngleich Layout und Bezeichnung des Vordruckes („Aufnahmeantrag“, „Aufnahme – Schein“, „Antrag zur Aufnahme ....“) Veränderungen unterworfen waren, konnte nach dem Recht der NSDAP grundsätzlich keine Aufnahme ohne vorherigen persönlichen Antrag vollzogen werden. Aufnahmeanträge gelangten auf dem parteiinternen Dienstweg, in der Regel zu sogenannten Sammelsendungen gebündelt, von der Ortsgruppe über die Kreis- und Gauleitung zur Bearbeitung an den Reichschatzmeister der NSDAP. Nach formaler Prüfung wurde dort die zentral vergebene Mitgliedsnummer eingestempelt und eine Mitgliedskarte erstellt, welche dem regional zuständigen Hoheitsträger auf dem Dienstweg der NSDAP zur Aushändigung übersandt wurde. Die Aufnahmeanträge verblieben zur dauernden Aufbewahrung als "Nummernkartei” beim Reichsschatzmeister. Diese sollten zusammen mit dem Mitgliedergrundbuch den Überblick nach Mitgliedsnummern über sämtliche Parteimitglieder gewährleisten.

1937 wurde erstmals ein zweiseitiger Fragebogen als Anlage zum Aufnahmeantrag eingeführt. Detaillierte biographische Angaben sollten die bessere politische Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ermöglichen. Wie auf dem Fragebogen „Parteistatistische Erhebung“ hatte hier das zukünftige Mitglied Angaben zu Mitgliedschaften in anderen Organisationen sowie auch über das eigene Engagement für die „Bewegung“ zu machen.

  • Fragebogen als Anlage zum Antrag für die Aufnahme in die NSDAP
    Fragebogen als Anlage zum Antrag auf Aufnahme in die NSDAP
  • Fragebogen als Anlage zum Antrag auf Aufnahme in die NSDAP
    Fragebogen als Anlage zum Antrag auf Aufnahme in die NSDAP

Bei NSDAP-Mitgliedern aus dem 1938 angeschlossenen Österreich wurde dieser Fragebogen insbesondere zur Feststellung schon bestehender Mitgliedschaften genutzt. Während der Verbotszeit verfügten die illegalen Mitglieder dort nur über eine vorläufige Mitgliedskarte Österreich.

Während die Aufnahmeanträge grundsätzlich zur dauernden Aufbewahrung vorgesehen waren, wurde ein großer Teil der dazugehörigen Fragebögen auf Anordnung des Reichsschatzmeisters Franz Xaver Schwarz bereits etwa 1942/43 aus Platzmangel vernichtet. Etwaige weitere Fragebögen können, wenn sie angefordert worden sind, ersatzweise bei den niederen Dienststellen (Gau, Ortsgruppe) überliefert sein.

Mitgliedersperre und Parteianwärter

Aus Angst vor „Konjunkturrittern“ wurde 1933 eine allgemeine Mitgliederaufnahmesperre verhängt, welche 1937 mit der Einführung des Parteianwärters gemäß Anordnung 18/37 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 20. April 1937 gelockert wurde. Während der Aufnahmesperre gab es jedoch Sonderregelungen, z.B. die Aufnahme von Mitgliedern des Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten zum 1. August 1935 oder Mitgliedern der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) zum 1. März 1937.

  • Parteianwärterkarte von Justus Strüver
    Parteianwärterkarte von Justus Strüver

Als Aufnahmedatum für Parteianwärter wurde einheitlich der 1. Mai 1937 – unabhängig vom Antragsdatum – festgelegt. Wenngleich Parteianwärter nicht alle Rechte eines NSDAP-Parteimitgliedes beanspruchen durften, so oblagen ihnen dennoch alle Pflichten eines Parteigenossen, einschließlich der Melde- und Beitragspflicht. Die Parteianwärter-Eigenschaft wurde durch einen Antrag auf Aufnahme in die NSDAP begründet. Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte erlosch der Anwärterstatus. Festgelegte Wartezeiten für Parteianwärter gab es nicht. Vielmehr sollten zwischen der Ausstellung der Parteianwärterkarte und der Aushändigung der Mitgliedskarte gemäß interner Arbeitsanweisungen nicht mehr als drei Monate vergehen. Eine Aufhebung der Mitgliedersperre ist mit der Anordnung 34/39 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 10. Mai 1939 erfolgt, nachdem die Durchführung der Anordnung 18/37 „im wesentlichen abgeschlossen“ war.

Abschluss des Aufnahmeantrags

Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte wurde das über den Aufnahmeantrag begründete Aufnahmeverfahren formal abgeschlossen. Die Aushändigung der Mitgliedskarte oblag dem örtlich zuständigen Hoheitsträger, in der Regel dem Ortsgruppenleiter der NSDAP. Die Mitgliedschaft in der NSDAP wurde gemäß § 3, Abs. 2 und 3 der Satzung der NSDAP mit der Aushändigung der Mitgliedskarte rechtskräftig. Nicht selten wurde dafür ein besonderer Rahmen gewählt. Für Jugendliche der Geburtsjahrgänge 1926/1927 beispielsweise wurden gemäß Anordnung 8/44 der Parteikanzlei reichseinheitlich am 27. Februar 1944 zentrale Aufnahmefeiern inszeniert. Eine Mitgliedskarte mit regelmäßig geklebten und gemäß Beitragsordnung entwerteten Beitragsmarken wies den Inhaber als rechtskräftigen Parteigenossen aus. Erst nach mitunter mehrjähriger Bewährung hatte das Mitglied Anspruch auf ein Mitgliedsbuch. Mitgliedsbücher wurden wie die Mitgliedskarten ausschließlich beim Reichsschatzmeister der NSDAP ausgefertigt.

  • Vorderseite der NSDAP-Mitgliedskarte von Bernhard Behr
    NSDAP-Mitgliedskarte von Bernhard Behr, Vorderseite
  • Rückseite der NSDAP-Mitgliedskarte von Bernhard Behr
    NSDAP-Mitgliedskarte von Bernhard Behr, Rückseite

Das Mitgliedsbuch

Ein im Vergleich mit der Mitgliedskarte wesentlich repräsentativeres Mitgliedsbuch wurde erst nach längerer Mitgliedschaft, in der Regel nach zwei Jahren, ausgestellt. Die Ausstellung war auf dem parteiinternen Dienstweg beim Reichsschatzmeister der NSDAP zu beantragen, welcher auch dieses Ereignis so wie andere Veränderungen im Parteileben jedes einzelnen Mitgliedes in seiner Zentralkartei dokumentierte. Ausgehändigt wurde das rote Mitgliedsbuch, dessen graphische Gestaltung sich über die Jahre leicht wandelte, jedoch nur im Austausch mit der alten Mitgliedskarte, die wie das Buch grundsätzlich Eigentum der NSDAP blieb.

  • Mitgliedsbuch von Richard Mocke
    Mitgliedsbuch von Richard Mocke
  • Mitgliedsbuch von Dr. Stefan Freiherr von Friesen
    Mitgliedsbuch von Dr. Stefan Freiherr von Friesen

Der Reichsschatzmeister

Aufgrund Führerverordnung vom 29. März 1935 war der Reichsschatzmeister mit Dienstsitz in München nicht nur für die Finanzverwaltung die oberste Parteiverwaltungsdienststelle der NSDAP. Die zentrale Vergabe der einmaligen NSDAP-Mitgliedsnummern oblag seinem Aufnahmeamt. Arbeitsgrundlage war der Aufnahmeantrag. Jedes neue Mitglied wurde im Mitgliedergrundbuch eingetragen, und zu jeder Person waren Karteikarten für die bei der Reichsleitung der NSDAP geführte Ortsgruppenkartei und die Zentralkartei anzulegen. Solche Registraturen über sämtliche NSDAP-Mitglieder im Zuständigkeitsbereich waren nach der Reichskassenordnung der NSDAP parallel auch bei den Gau- und Kreisleitungen der NSDAP zu führen. Mit der Pflege der zentralen Mitgliederkarteien, d.h. der Reichsmitgliederkartei, waren beim Reichsschatzmeister zeitweise nahezu 150 Mitarbeiter beschäftigt. Dort wurden jede einzelne Mitgliedskarte und jedes Mitgliedsbuch zentral ausgestellt und die personenbezogen Daten zu über 10 Millionen vergebenen Mitgliedsnummern bis in das Jahr 1945 hinein akribisch gepflegt.

  • Porträt Franz Xaver Schwarz, Reichsschatzmeister der NSDAP
    Porträt Franz Xaver Schwarz in Uniform eines SS-Obergruppenführers

Die Mitgliedergrundbücher

Die Mitgliedergrundbücher waren zusammen mit der Zentralkartei und der Ortsgruppenkartei die wichtigsten Registraturmittel, um rasch Zugriff auf alle NSDAP-Mitglieder im Zuständigkeitsbereich zu haben. So wie beim Reichsschatzmeister der NSDAP waren diese für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich auch in den niederen Parteidienststellen zu führen. Jede Mitgliedsnummer war einmalig. Durch Ausschluss, Austritt oder Tod freigewordene Nummern wurden grundsätzlich nicht neu vergeben. Auch wenn eine Person ihren Aufnahmeantrag zurückzog oder die NSDAP eine Aufnahme ablehnte, wurde die im laufenden Ausnahmeverfahren bereits zugeteilte Nummer keiner anderen Person zugewiesen. Auch hatte ein Mitglied, welches z.B. wegen nicht gezahlter Beiträge als Parteigenosse gestrichen worden war, beim Wiedereintritt grundsätzlich keinen Anspruch auf seine ursprüngliche Mitgliedsnummer. Vielmehr wurde ihm dann eine höhere Mitgliedsnummer zugeteilt.

  • Mitgliedergrundbuch der NSDAP
    Mitgliedergrundbuch der NSDAP-Ortsgruppe Freimann im Gau München-Oberbayern
  • Mitgliedergrundbuch der NSDAP
    Mitgliedergrundbuch der NSDAP-Ortsgruppe Freimann im Gau München-Oberbayern

Die Zentralkartei

Die beim Reichsschatzmeister der NSDAP geführte Zentralkartei ermöglichte den raschen personenbezogenen Zugriff auf alle aktiven, alle ruhenden und auch auf längst beendete NSDAP-Mitgliedschaften. Die personenbezogenen Informationen und harten Mitgliedsdaten wurden parallel mit denen der jeweiligen Karteikarte in der Ortsgruppenkartei gepflegt und evident gehalten. Wurde ein Mitgliedsbuch ausgestellt, so wurde jedoch nur auf der Mitgliederkarteikarte in der Zentralkartei ein Porträtfoto angebracht.

  • Vorderseite einer Zentralkarteikarte
    Vorderseite der Zentralkarteikarte von Elsa Schneider

Die Ortsgruppenkartei

Im Gegensatz zur Zentralkartei war die beim Reichsschatzmeister der NSDAP geführte Ortsgruppenkartei ursprünglich nach regionalen Kriterien geordnet: Gau, Kreis, Ortsgruppe und innerhalb der Ortsgruppe nach Personen. Die Mitgliederkarteikarten beider Karteien wurden auf der Basis von Einzel- und Sammelmeldungen sowie Revisionslisten aus den für den Wohnort der Mitglieder zuständigen Gauen stetig aktualisiert. Karteikarten waren niemals, auch nicht mit Beendigung einer Mitgliedschaft, zu entfernen. Hingegen wurde jener Schriftwechsel, auf dem einzelne Karteieinträge basierten, nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen von 4 bis 5 Jahren regelmäßig kassiert. Zu den klassischen Veränderungsmeldungen, welche das Personal der Karteiabteilung des Reichsschatzmeisters monatlich in mehreren Tausend Fällen nachzutragen hatte, gehören u.a. Namensänderungen, die Änderung des Familienstandes, Wohnortwechsel, ruhende Mitgliedschaften und die Korrektur fehlerhafter Daten.

  • Ortsgruppenkarteikarte
    Ortsgruppenkarteikarte von Willy Ittrich
  • Ortsgruppenkartei
    Ortsgruppenkarteikarte von August Wilhelm Prinz von Preußen

Aufnahme von Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 1926 und 1927

Die Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 7. Januar 1944 regelte die Aufnahme von Angehörigen der HJ und des BDM der Geburtsjahrgänge 1926 und 1927. Abweichend von der Satzung der NSDAP wurde die Partei für 17-jährige Jungen und Mädchen geöffnet, welche einheitlich zum 20. April 1944 aufgenommen werden konnten. Der einzelne Aufnahmeantrag wurde in der Regel als Bestandteil einer Sammelsendung mit bis zu 500 Anträgen per Laufschreiben von der örtlich zuständigen Gauleitung an den Reichsschatzmeister der NSDAP zur Bearbeitung übersandt. Bei diesen Jugendlichen wurde auf das Ausfüllen eines Fragebogens als Anlage zum Fragebogen verzichtet. Dafür waren Dienstbescheinigungen mit der Versicherung des zuständigen HJ-Führers, dass der Aufzunehmende seinen Antrag freiwillig gestellt hatte, beizubringen. Im Gegensatz zu anderen Aufnahmen erfolgte die der Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendorganisationen zudem gebührenfrei.

  • Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters zur Aufnahme von Angehörigen der Hitler-Jugend in die NSDAP vom 7. Januar 1944
    Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters zur Aufnahme von Angehörigen der Hitler-Jugend in die NSDAP vom 7. Januar 1944
  • Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters zur Aufnahme von Angehörigen der Hitler-Jugend in die NSDAP vom 7. Januar 1944
    Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters zur Aufnahme von Angehörigen der Hitler-Jugend in die NSDAP vom 7. Januar 1944

NSDAP-Mitgliedschaften in Österreich

Gemäß einvernehmlicher Verfügung des Beauftragten des Führers für die NSDAP in Österreich und des Reichsschatzmeisters vom 28. April 1938 zum Aufbau der Partei in Österreich wurde einerseits die Erfassung derjenigen Mitglieder bestimmt, die bereits Mitglied der am 19. Juni 1933 in Österreich verbotenen NSDAP waren. Neben dieser quasi Bestandsaufnahme wurden jene „Volksgenossen“, die sich bis zum 11. März 1938 als „Nationalsozialisten betätigt“ hatten, erstmals für die Zentralkartei beim Reichsschatzmeister der NSDAP erfasst. Diese als „Altparteigenossen“ eingestuften und damit der Beitragsordnung vom 29. Oktober 1935 unterworfenen Personen erhielten eine Mitgliedsnummer aus dem für diese österreichischen Mitglieder reservierten Nummernblock von 6 100 001 bis 6 600 000. Als einheitlicher Aufnahmetag wurde für diesen Personenkreis der 1. Mai 1938 festgesetzt. Die Datenerhebung erfolgte auf der Basis des Fragebogens als Anlage zum Aufnahmeantrag, der in diesem Falle als Personalbogen zur Feststellung des Mitgliedsstatus diente.

  • Vorläufige Mitgliedskarte Österreich von Robert Hohlbaum
    Vorläufiger Mitgliedsausweis Österreich von Robert Hohlbaum

Mitgliederstandsmeldungen

Beim Reichsschatzmeister der NSDAP wurden intern monatliche Statistiken über die Mitgliederentwicklung, sogenannte Mitgliederstandsmeldungen nach Gauen, geführt. Ende 1933 waren beispielsweise 2 070 000 und Ende 1934 bereits 3 460 000 Mitgliedsnummern in der Zentralkartei bzw. der Ortsgruppenkartei vergeben. Auf Grund von Abgängen durch Tod, Ausschluss und Austritt betrug dagegen die tatsächliche Anzahl der zahlenden Mitglieder nur rund 2,4 Millionen. Bis 1945 erhöhte sich der Stand an zahlenden NSDAP-Mitgliedern auf ca. 8 Millionen. Noch kurz vor Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde eine zentrale Mitgliederzählung mit Stichtag 1. Juli 1939 durchgeführt. Jedes Mitglied hatte dazu auf einem zweiseitigen Fragebogen Angaben zur eigenen Person sowie auch zu Mitgliedschaften und Tätigkeiten in den Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und in Vereinen zu machen.

  • Parteistatistische Erhebung der NSDAP
    Fragebogen zur Parteistatistischen Erhebung der NSDAP 1939
  • Parteistatistische Erhebung der NSDAP
    Fragebogen zur Parteistatistischen Erhebung der NSDAP 1939

Vernichtung und Verbleib der NSDAP-Mitgliedsunterlagen

Eine Vernichtungsstrategie für das Schriftgut der NSDAP war vorbereitet. Der Mobilisierungsplan für die Gebäude der Münchener Parteizentrale vom 4. April 1945 sah vor, „...das an Geschäftsvorgängen zu zerstören, was dem Feind Anhaltspunkte über die Organisation der NSDAP geben könnte.“ Dazu „wären im Augenblick höchster Gefahr die Kartei und alle Mitgliederunterlagen zu vernichten. Vorbereitende Maßnahmen (Sprengung) sind zu treffen.“ (NS 1/937). Ab dem 15. April 1945 wurden ungefähr sieben Millionen Karteikarten und andere Dokumente in eine nahe der Stadt gelegende Papiermühle verbracht, wo diese noch ein halbes Jahr von den Besatzungsmächten unentdeckt lagerten. Im Oktober 1945 gelangten diese Papiere zusammen mit den im „Verwaltungsbau“ verbliebenen und dort aufgefundenen Karteien und Dokumenten in das Berlin Document Center. Mit anderen personenbezogenen Unterlagen der NSDAP und deren Gliederungen bildeten sie die Grundlage für Entnazifizierungsverfahren. Am 1. Juli 1994 wurden diese bis dahin unter amerikanischer Verwaltung verwahrten Bestände in das Bundesarchiv übernommen.

  • Berlin Document Center (BDC) in Berlin-Zehlendorf, Ansicht des Gebäudes, 1947
    Berlin Document Center (BDC) in Berlin-Zehlendorf, Ansicht des Gebäudes, 1947

Weiterführende Informationen

  • Bild einer Liste der Aufnahmescheine in die NSDAP
    Seite

    Informationen zum Verfahren der Aufnahme in die NSDAP

    Um die Mitgliedschaft von Personen in der NSDAP ranken sich verschiedene Gerüchte. In diesem Artikel stellen wir Quellen und Fakten zusammen.

  • NSDAP-Zentralkarteikarte von Heinrich Christ
    Rechercheleitfaden

    Die NSDAP-Mitgliederkartei in der Sammlung „Berlin Document Center“ (BDC)

    Zusammengestellt von Sabine Dumschat

  • Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg, September 1933
    Rechercheleitfaden

    Quellen zum Deutschen Reich im Nationalsozialismus

    Als Zeit des Nationalsozialismus wird die Regierungszeit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) bezeichnet. Sie begann mit der Ernennung…