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B 401 Bundesamt für äußere Restitutionen
Aufgabe
Aufgabe des 1955 auf der Grundlage des Fünften Teils des sog. Überleitungsvertrages errichteten Bundesamtes für äußere Restitutionen (BAR) war und ist „nach Schmucksachen, Silberwaren und antiken Möbeln [...] sowie nach Kulturgütern zu forschen, sie zu erfassen und zu restituieren [...], falls diese Gegenstände und Kulturgüter während der Besetzung eines Gebiets von den Truppen oder Behörden Deutschlands oder seiner Verbündeten oder von deren einzelnen Mitgliedern (auf Befehl oder ohne Befehl) durch Zwang (mit oder ohne Anwendung von Gewalt), durch Diebstahl, Requisition oder andere Formen erzwungener Besitzentziehung erlangt und aus diesem Gebiet entfernt worden waren (Art. 1).“ Das BAR übernahm darüber hinaus die Bearbeitung der bei den Besatzungsmächten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Überleitungsvertrages noch offenen Restitutionsanträge. Es sollte damit den von den Alliierten angestoßenen Prozess der Restitutionen abschließen. Äußere Restitutionen sind Teil des Völkerrechts: Antrags- und restitutionsberechtigt beim BAR waren daher nicht Privatpersonen, sondern Staatsregierungen. Diese haben in der Regel im Vorfeld der Antragstellung Ansprüche von Privatpersonen, öffentlichen Einrichtungen (wie Museen) und Gebietskörperschaften (in der Regel Städte) gesammelt und gebündelt beim BAR eingereicht.
Umfang
Die im Bundesarchiv am Standort Koblenz verwahrten Unterlagen des BAR umfassen 88 Mikrofilme sowie 738 Aufbewahrungseinheiten (zumeist Aktenordner), die in drei Teilbereichen klassifiziert die gesamte Bandbreite der Tätigkeit des BAR abbilden. Der dritte, für die Provenienzforschung interessante und vollständig digitalisierte Teil umfasst Ermittlungen und Entscheidungen über Restitutionsanträge (Anträge auf Restitution überwiegend von Schmucksachen, Silberwaren, antiken Möbeln und Kulturgütern). Für einen Großteil der Unterlagen sind die Schutzfristen abgelaufen, sodass die Erschließungsinformationen der Unterlagen über Invenio frei zugänglich sind.
Ordnung
Zur besseren Übersicht sind die Anträge in invenio nach den Staaten geordnet, aus denen sie stammen. In der Regel bearbeitete das BAR alle Restitutionsansprüche einer restitutionsberechtigten Person (bzw. deren Rechtsnachfolger) in einem Vorgang. Vereinzelt bildete es aber getrennte Vorgänge z.B. je nach Objekttypen, Entziehungsart, Ermittlungsergebnissen oder formellen Voraussetzungen. Umgekehrt konnte es aber auch die Ansprüche verschiedener Personen oder Institutionen (z.B. Anträge von öffentlichen Museen) zu einem Vorgang zusammenfassen. Für jeden Staat hat das BAR außerdem in fallübergreifenden Vorgängen einen Schriftwechsel mit den jeweiligen Auslandsvertretungen und der Treuhandverwaltung von Kulturgut (TVK) in München geführt, Materialien etwa zu bestimmten Vorschriften, Rauborganisationen oder Entziehungsvorgängen gesammelt sowie Ermittlungen durchgeführt (dabei insbesondere Auskünfte ehemaliger Beteiligter eingeholt). Solche fallübergreifenden Vorgänge sind in der Klassifikation jeweils unter einem eigenen Punkt zu finden.
Recherchehinweise
Im Rahmen der Erschließung wurde für jeden Restitutionsantrag – sofern aus der Akte ersichtlich – die restitutionsberechtigte Person, das Aktenzeichen und die zu restituierenden Gegenstände erfasst. Die Angaben zu den Personen umfassen Namen und Lebensdaten. Bei zweifelsfreier Identifizierung wurde sofern vorhanden zum Personendatensatz der GND und/oder zum Eintrag in der Provenienzforschungs-Datenbank Proveana bzw. Lost Art verlinkt. Einschränkend ist anzumerken, dass oft nur lückenhafte Daten zu Personen vorhanden sind. Bei natürlichen Personen etwa fehlen oft Lebensdaten, gelegentlich auch der Vorname.
Sind die Gegenstände Kunstwerke (meistens handelt es sich um Gemälde), so wurden sie möglichst einzeln unter Angabe des Urhebers und des Titels bzw. der Werkbeschreibung sowie mit dem Hinweis erfasst, ob Abbildungen in der Akte vorhanden sind. Bei allen anderen Gegenständen kommen zusammenfassende Begriffe aus einem kontrollierten Vokabular zum Einsatz (z.B. „Wohnungseinrichtung“, „Bibliothek“, „Edelmetall“, „Schmuck“…).
Die Angaben zu den Kunstwerken sind so nachgehalten, wie sie in den Akten vorliegen. Je nach Herkunftsland liegen die Anträge zumeist in deutscher, gelegentlich in französischer Sprache vor. Dies ist bei der Recherche von Künstlernamen bzw. Werktiteln zu beachten, genauso wie der Umstand, dass für ein Werk oft kein feststehender Titel, sondern eine (mehr oder weniger ausführliche) Beschreibung existiert. Eine kunsthistorische Überprüfung der Angaben zu den Gegenständen erfolgte nicht – nur offensichtliche Fehler (etwa Verschreibungen) wurden korrigiert. Je nach Nutzungsinteresse sind trotz dieser Einschränkungen unterschiedliche Rechercheansätze möglich: über das Aktenzeichen, über den Personennamen und über die zu restituierenden Gegenstände. Für die jeweiligen Angaben bietet invenio spezifische Masken an. Die Personen lassen sich unter dem Reiter „Namenssuche“ recherchieren. Im Abschnitt „Erweiterte Suche“ sind Aktenzeichen im Feld „Aktenzeichen/Registriernr.“ zu finden, die Gegenstände im Feld „Zusatzfelder suchen“ (dort die Option „Antrags-/Verfahrensgegenstand auswählen).
Die Aktenzeichen von Vorgängen, die Restitutionsfälle betreffen, bestehen aus mehreren Teilen und folgen immer demselben Muster. Sie beginnen mit dem Kürzel des Staates, aus dem die Ansprüche stammen (etwa B für Belgien, Oe für Österreich, Cs für die Tschechoslowakei). Danach kommt meistens entweder ein römisches „I“, das die fallübergreifenden Vorgänge kennzeichnet (Ermittlungen, Materialsammlungen, allgemeiner Schriftwechsel), oder ein „R“ für die Restitutionsanträge. Diese sind dann mit einer fortlaufenden Nummer ergänzt. Der Zusatz „(K)“ markiert die Fälle, die Kunst- und Kulturgüter betreffen; bei den Fällen ohne diesen Zusatz handelt es sich in der Regel um vereitelte Restitution von Wirtschaftsgütern.
Beispiele: F R 61 (K) ist ein französischer Antrag auf Restitution von Kulturgütern; It R 55 ein italienischer Antrag auf Entschädigung wegen vereitelter Restitution; der Vorgang Cs I (K) enthält einen allgemeinen Schriftwechsel und Ermittlungen zu tschechoslowakischen Ansprüchen auf Restitution von Kulturgütern.
Sollte eine Recherche in Restitutionsanträgen ergebnislos bleiben, könnte sich eine Suche in den Einzelanfragen dennoch lohnen (Punkt 1.4 „Anfragen“ in der Klassifikation). Bitte beachten Sie, dass diese Akten nicht namentlich erschlossen sind.