Sachverhalt
Ein nebenberuflich als Kunsthändler tätiger Bürger der DDR erbte im Jahr 1977 von seinen ebenfalls als Kunsthändler tätigen Eltern u. a. drei wertvolle Gemälde darunter das Gemälde „Hercules und Achelous“ von Cornelis van Haarlem. 1979 stellte er einen ersten Antrag auf Ausreise aus der DDR, den er jedoch zurückzog. Im Zusammenhang mit diesem Antrag wurden erste Ermittlungen des Staatssicherheitsdienstes eingeleitet, die einer Verhinderung der Ausreise dienen sollten. Diese förderten Hinweise darauf auf zutage, dass er über Umfang und Wert der Erbschaft gegenüber den Steuerbehörden der DDR keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht hatte. 1985 leitet die HA VIIHauptabteilung VIIDie HA VII war für das MdI und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d. h. für die... einen Operativen Vorgang gegen ihn ein, der in ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 176 StGB der DDR mündete. Ihm wurde die Verkürzung der Erbschafts- und Vermögenssteuer und der Besitz von zwei wertvollen, der möglichen Zerstörung ausgesetzten bzw. zur Veräußerung vorgesehenen Gemälden, die dem Kulturgut der DDR zugeordnet wurden, vorgeworfen. Der Staatssicherheitsdienst hatte die Hinweise, die zur Einleitung des Operativen Vorgangs führten, durch den IMBIMBAktenart bzw. Vorgangsart bei der Hauptverwaltung A (HV A), Abkürzung für "IM-Akte B", nicht zu... „Willi Ekkert“ erhalten. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden an die Abteilung Steuern und Abgaben des Magistrats von Berlin weitergeleitet wie auch an die Staatsanwaltschaft. Zur Schätzung von zwei Gemälden – darunter des irrtümlicherweise als „Kampf des Odysseus mit dem Stier“ betitelte Werk „Hercules und Achelous“– wurden Gutachter der KuA und der IMInoffizieller MitarbeiterInoffizielle Mitarbeiter waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit... „Skulptur“ einbezogen. Die Gemälde wurden am 24.09.1985 durch die Polizei und den Zoll konfisziert und in das Lager der KuA überführt. Der IM hatte darüber hinaus den Hinweis gegeben, dass der Betroffene den Verkauf der Gemälde an einen „bekannten“ österreichischen Staatsbürger geplant haben soll. Daher wurden neben dem bereits beauftragten IMB „Willi Ekkert“ noch der HIMHauptamtlicher inoffizieller MitarbeiterSeit den 60er Jahren bestehende Kategorie von inoffiziellen Mitarbeitern, die in einem besonderen... „Thomas Schade“ zur Klärung der Erbschaftsangelegenheit eingesetzt und Nachbarn der Mietwohnung bzw. des Privatgrundstückes befragt. Wie in anderen Steuerverfahren wurden auch in diesem Fall nicht nur die Spitzenstücke, sondern das gesamte Sammlungsgut und verwertbarer Haushalt zur Berechnung der Steuerschuld und zu deren Begleichung herangezogen. Der 1987 schließlich geforderte Betrag lag knapp über 100.000 Mark der DDR.
Recherchen im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
Im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (StUA) konnten zu diesem Fall des Entzugs von Kulturgut verschiedene Vorgänge recherchiert werden. Eine strukturierte Recherche in der Überlieferung der Abteilung 13 der HA VII führt zu einer Akte mit dem Titel: „Rapporte und Informationen, vor allem zu Schmuggel- und Spekulationsstraftaten durch DDR-Bürger und durch Ausländer“. In dieser finden sich Hinweise zum Verstoß gegen das Zoll- und Devisengesetz der DDR im Allgemeinen und der Hinweis auf den vorliegenden Fall im Speziellen. Im Rahmen der personenbezogenen Recherche wurde das vorbezeichnete Archivale ebenfalls ermittelt, da der Betroffene in diesem relevant dargestellt ist.
Als Ausgangspunkt der personenbezogenen Recherche dienen neben dem Betroffenen auch– nach erfolgter Entschlüsselung der Decknamen - die zur Beobachtung eingesetzten IM. Neben dem einbändigen Operativen Vorgang gegen den Betroffenen können über diesen Rechercheweg ein korrespondierender zweibändiger IM-VorgangIM-VorgangDie vom MfS angelegten Akten für einen inoffiziellen Mitarbeiter hießen nach den Richtlinien 1/68... „Skulptur“ und die mehrbändigen IM-Vorgänge „Willi Ekkert“ und „Thomas Schade“ sowie zwei Akten aus der Überlieferung der Hauptabteilung VIIHauptabteilung VIIDie HA VII war für das MdI und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d. h. für die... und der von der HA VIIIHauptabteilung VIII1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII (Abt. VIII) gebildet. Aufgabe der 1958 in HA VIII... erstellte Ermittlungsbericht gefunden werden.
Die objektbezogene (thematische) Recherche nach dem Gemälde „Hercules und Achelous“ führt hier nicht zum Erfolg, da die Bezeichnung des Werkes in den bisher ermittelten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes nicht korrekt wiedergegeben wurde.
Die im StUA überlieferten Unterlagen zu diesem Vorgang des Kulturgutentzugs nebst strafrechtlicher Verfolgung des vormaligen Besitzers sind Beleg der Arbeitsweise des Staatssicherheitsdienstes allgemein und des sogenannten politisch-operativen Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden und der „gesellschaftlichen Kräfte“ im Besonderen – hier der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Arbeitsstellen des Betroffenen. Diese Form der Zusammenarbeit belegen die Originalprotokolle der Beschuldigtenvernehmung durch die Steuerfahndungsabteilung des Magistrats von Berlin und Kopien aus seinen Personalakten. Darüber hinaus dokumentiert der Fall die Verflechtungen von zivilstaatlichen Behörden und dem Staatssicherheitsdienst. Die vom VEB (K) Antikhandel vorgenommene Zeitwertfeststellung der beiden wertvollsten Gemälde – u. a. des hier als „mythische Szene Stier mit Personenstaffage“ beschriebenen Werkes von Cornelis van Haarlem – sind im Original und die von der KuA vorgenommene Zeitwertfeststellung in Kopie überliefert. Im Vorgang des Staatssicherheitsdienstes findet sich auch der Hinweis auf die Übernahme von weiteren 88 Objekten aus dem Besitz des Betroffenen und der Vermerk über die Absprache mit dem Leiter der Kulturgutschutzkommission des Ministeriums für Kultur der DDR über die Einstufung des Gemäldes von van Haarlem als Kulturgut der DDR – Kategorie II – und seiner Übernahme durch die Gemäldegalerie der Staatlichen Museen zu Berlin.
Recherchen in der DDR-Überlieferung des Bundesarchivs einschließlich SAPMO
In den Beständen der DDR-Überlieferung finden sich vor allem Hinweise auf die Verwertung in diesem Fall. Die Kunst und Antiquitäten GmbH übernahm Waren im Wert von rund 88.000 Mark der DDR, v.a. Graphik und Gemälde im Wert zwischen 150 und 4.000 M, Möbel, Uhren, Porzellan, aber auch ein Radio für 50 M. Überliefert ist hier der Kaufvertrag zwischen der Abteilung Finanzen-Steuern des Magistrats von Berlin und der KuA vom 10.2.1987. Die Liste enthält neben den Gegenstandsbezeichnungen die laufenden Nummern aus der Zeitwertfeststellung XVIII/5 (also der 18. Zeitwertfeststellung des Jahres 1985). Die KuA übernahm nur 88 Stücke der mindestens 158 Stücke umfassenden Zeitwertfeststellung. Auffällig ist der ungewöhnlich lange Zeitraum zwischen Beschlagnahme und Kaufvertrag. Die in den Unterlagen des MfSMinisterium für StaatssicherheitDas Ministerium für Staatssicherheit (umgangssprachlich oft kurz "Stasi") war politische... erkennbare Vorgeschichte mit Beteiligung der KuA scheint hier nicht überliefert zu sein. die Tresorverwaltung des Ministeriums der Finanzen übernahm am 18.2.1987 aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Verwertung von eingezogenen Edelmetallen und fremden Zahlungsmitteln von der Abteilung Finanzen-Steuern des Magistrats von Berlin für 9.200 M Gold- und Silberschmuck, für 1.200 M Silbermünzen sowie eine Sammlung von Notgeld-Banknoten. Die Notgeldsammlung wurde am 25.2.1987 für 2.055,50 M an den Staatlichen Kunsthandel der DDR weiterverkaufte. Der Staatliche Kunsthandel betrieb mehrere Numismatikfachgeschäfte, die sich für den Weiterverkauf anboten. Den Edelmetallanteil des Schmucks und die Münzen wurden nach Ausweis der Buchungsnummern bei der Scheideanstalt Halsbrücke eingeschmolzen, die ausgebrochenen Schmucksteine offenbar zur Weiterverwendung an den VEB Zwickauer Edelschmiede verkauft.
Vom 27.7.1987 datiert eine Aktennotiz der Kulturgutschutzkommission als einziger Hinweis auf den Fall in dieser Überlieferung. Informiert wurde die Kulturgutschutzkommission demnach erst Anfang 1987 über die Kulturgutfunde. Im Sommer 1987 befanden sich die beiden wertvollsten Gemälde, darunter das Gemälde „Hercules und Achelous“ dann auf Grund eines Schenkungsvertrags, zu dem man den Besitzer offenbar bewegen konnte, in der Berliner Gemäldegalerie. Allerdings zeichnete sich ein Umschwung ab, denn die Abteilung Finanzen wolle das Steuerverfahren wegen des Gesundheitszustands des Betroffenen einstellen, die verwahrten Kulturgüter zurückgeben womit auch der Schenkungsvertrag hätte nichtig sein können. Der Vorsitzende der Kulturgutschutzkommission überlegte daher Wege, die Rückgabe der beiden Gemälde zu verhindern.
Ergebnis der Recherchen
Der Fall zeigt anschaulich, dass trotz unterschiedlicher gesetzlicher Zugangsregelungen die bestehende Gesamtverantwortung für die archivalischen Quellen der SBZ/DDR im Bundesarchiv eine sehr gute Ausgangsbasis für die Unterstützung der Provenienzforschung bietet, obgleich im dargestellten Fall Nachweise ohne hinreichende Beschreibung der entzogenen Objekte die Überlieferung dominieren.
Das Gemälde wurde 2008 restituiert.
