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Denkschrift vom 15. Juli 1950, Quelle: BArch, BW 9/3110

Eine Bundesgendarmerie für Deutschland?

Bevor die Bundeswehr 1955 gegründet wurde, waren einige Konzepte zum Aufbau einer neuen westdeutschen Armee gescheitert. Eines davon war die „Bundesgendarmerie“, die die Zentrale für Heimatdienst 1950 im Geheimen vorgeschlagen hatte.

Am 24. Mai 1950 berief Bundeskanzler Konrad Adenauer auf britische Empfehlung Gerhard Graf von Schwerin zu seinem „sachverständigen Berater in militärischen und Sicherheitsfragen“. Unter dem Dach des Bundeskanzleramtes begann Graf von Schwerin mit ersten Überlegungen zur verteidigungspolitischen Lage der jungen Bundesrepublik und zu den erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Vorbereitung auf eine erwartete sowjetische Invasion. Sein Stab firmierte seit August 1950 unter der Bezeichnung „Zentrale für Heimatdienst“.

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    Denkschrift vom 15. Juli 1950
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    Denkschrift vom 15. Juli 1950

Das präsentierte Dokument stammt aus Archivgut mit der Signatur BArch, BW 9/3110. Der Archivbestand BW 9 umfasst das Registraturgut sowohl der Zentrale für Heimatdienst als auch des Amtes Blank. Die beiden Dienststellen waren die Vorläuferorganisationen des 1955 errichteten Bundesministeriums für Verteidigung.

Historischer Hintergrund

Im Zentrum der Überlegungen Graf von Schwerins stand die Frage: Wie können westdeutsche Polizeikräfte das Bundesgebiet im Falle eines sowjetischen Angriffs vor Unruhen und bewaffneten Aufständen sichern und die Bevölkerung evakuieren?

Mitte Juli 1950 legte Graf von Schwerin als Zusammenfassung seiner bisherigen Tätigkeit das „Aide Memoire Nr. 1 zur Klärung der Grundlagen für Sofortmaßnahmen im Katastrophenfall (Sowjetische Invasion Westdeutschlands)“ vor.

Das hier gezeigte Dokument bekräftigt die Forderung der bundesdeutschen Regierung an die westlichen Besatzungsmächte, die Aufstellung einer starken mobilen „Bundesgendarmerie“ zu genehmigen. Diese sollte die innere Sicherheit Deutschlands im Krisenfall gewährleisten und Sabotage und umstürzlerische Umtriebe im Kriegsfall bekämpfen. Paramilitärische westdeutsche Polizeikräfte sollten die Alliierten unterstützen, die zu dieser Zeit alleine für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zuständig waren.

Die westlichen Alliierten erteilten dem Ansinnen am 28. Juli 1950 in New York zusammen mit den übrigen NATO-Staaten eine Absage. Sie sahen Schwierigkeiten, eine Änderung des gerade eben verabschiedeten Grundgesetzes zu erreichen. Dies wäre für die Aufstellung einer derartigen „Bundespolizei“ notwendig gewesen. Der amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy teilte Adenauer jedoch mit, dass auf demokratischer Basis neugestaltete Streitkräfte sehr wohl als freiwilliger Beitrag der Bundesrepublik zu Verteidigung Westeuropas willkommen wären. Als Hochkommissar war McCloy amerikanischer Vertreter in der Alliierten Hohen Kommission, die bis 1955 mit der Wahrnehmung der alliierten Vorbehaltsrechte in Deutschland betraut war.

Die Aussicht auf die alliierte Genehmigung regulärer Streitkräfte machte die Idee einer die äußere Verteidigung unterstützenden Bundespolizei hinfällig. Bundeskanzler Adenauer löste Gerhard Graf von Schwerin Ende 1950 durch Theodor Blank ab. An die Stelle der „Zentrale für Heimatdienst“ trat nun die Dienststelle des „Beauftragten für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Vor seiner Entlassung hatte Graf von Schwerin noch die wichtige Expertentagung von Himmerod vorbereitet.