Bildung der Regierung Dönitz
Kurz vor seinem Tod berief Adolf Hitler Großadmiral Karl Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger als Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Dönitz war bis dato Oberbefehlshaber der Marine und erfuhr von der Nachfolgeregelung am 30. April 1945. Über Hitlers Suizid am selben Tag wurde er erst am 1. Mai 1945 informiert.
Dönitz wandte sich daraufhin per Rundfunk an das deutsche Volk: Er verkündete den Tod Hitlers sowie seine Ernennung zum Reichspräsidenten und rief zur Fortsetzung der Kampfhandlungen auf.
Am 2. Mai 1945 beauftragte er den vormaligen Reichsfinanzminister Johann Ludwig „Lutz“ Graf Schwerin von Krosigk mit der Bildung einer Reichsregierung. Am 3. Mai 1945 richtete sich diese in einem rund 14 Quadratkilometer großen „Sonderbereich“ um den Marinestützpunkt Flensburg-Mürwik ein.
Dreiwöchige Amtszeit
Die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs duldeten die „Flensburger Regierung“ als Ansprechpartner für die Kapitulation des Deutschen Reichs im Mai 1945.
Während die Kapitulationsverhandlungen mit den Westmächten liefen, wollte Dönitz deutsche Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten aus den Ostgebieten evakuieren. Im Hafen des ostpreußischen Pillau (heute Baltijsk) legten Schiffe an, die Flüchtlinge vor den vorrückenden sowjetischen Truppen retten und auf dem Seeweg gen Westen aus der Gefahrenzone bringen sollten.
Die Evakuierung gehörte zu den von der Regierung Dönitz selbst gestellten Aufgaben – die sie aber nicht bzw. nur sehr mangelhaft realisierte.
Am 23. Mai 1945 verhafteten britische Soldaten Karl Dönitz sowie die Mitglieder seiner geschäftsführenden Reichsregierung und des Oberkommandos der Wehrmacht. Damit beendeten sie die dreiwöchige Amtszeit des Großadmirals und des Kabinetts Schwerin von Krosigk.
Ab dem 5. Juni 1945 galt mit der „Berliner Erklärung“ Besatzungsrecht, und die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion übernahmen die Regierungsgewalt.
Verurteilung und Testament Dönitz’
Karl Dönitz wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess am 1. Oktober 1946 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Aus dem Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau kam er im Oktober 1956 wieder frei.
Am 8. Mai 1975 verfasste Dönitz sein „politisches Testament“. Sein Rechtsanwalt Otto Kranzbühler übergab es nach dem Tod Dönitz’ (24. Dezember 1980) dem Bundespräsidialamt (B 122/27998 und B 136/15109).
Digitalisierung von Archivgut des Bundes
Das Bundesarchiv hat den gesamten Schriftgutbestand R 62 (Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz) digitalisiert. Zusätzlich zu den hier präsentierten macht es zahlreiche weitere Archivalien zum Wirken der Regierung Dönitz online zugänglich. Mehr dazu finden Sie in unserem Rechercheleitfaden.
Mit seinen Memoiren und Interviews, die Dönitz in der Nachkriegszeit gab, prägte er die frühe Geschichtsschreibung und beschönigte seine und die Aktivitäten seiner Regierung. Außerdem relativierte der überzeugte Nationalsozialist immer wieder seine Verantwortung für Kriegsverbrechen. Als wichtiges Korrektiv kann die amtliche Überlieferung dienen, die jeder online einsehen kann.
Sabine Dumschat