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[384] Nr. 122
Denkschrift des Ministerialrats Kempner zur Reparationsfrage. 15. April 19231
Wesentliche Voraussetzung dafür, daß die Reparationspolitik des Kabinetts Cuno im Innern verstanden wird und im neutralen Auslande weiter Vertrauen genießt und so zu Erfolgen führen kann, ist die Einhaltung einer geraden Linie. Das Programm muß meines Erachtens klar und unkompliziert sein. Wenn von vielen Seiten eine Kompliziertheit der Vorschläge deshalb empfohlen wird, weil dadurch ein Nachgeben Frankreichs und Belgiens vor ihrem eigenen Volke und so eine Verständigung erleichtert würde, so schlägt meines Erachtens dieses Argument nicht durch. Bei ihren Vorschlägen muß sich die Regierung Cuno an das in der Silvesterrede verkündete Prinzip des ehrbaren Kaufmanns auch fernerhin halten2. Unter diesen Gesichtspunkten sind die unerläßlichen Bedingungen dieses deutschen Reparationsprogramms:
1) | Endgültige Regelung, |
2) | Leistungen im Rahmen der wirklichen Leistungsfähigkeit, |
3) | Wahrung der selbst durch den Vertrag von Versailles garantierten Souveränität und der Einheit des Reichs. |
Dies müssen unsere „conditiones sine quibus non“ sein. Andererseits sind die unabweislichen Forderungen der Gegenseite zu berücksichtigen:
1) | Faktischer Wiederaufbau des Zerstörten, |
2) | sofortige größere Summe an Frankreich, |
3) | Garantien und Sicherheiten. |
Um diese Dinge kommen wir nicht herum. Ein deutsches Programm muß sich daher in diesem Doppelrahmen halten.
In der Taktik steht die Frage im Vordergrunde, ob ein Programm oder ein Plan zweckmäßiger von der Gegenseite oder von uns gebracht werden soll. Bringt die Gegenseite einen Plan, so ist zu befürchten, daß dies aufgrund einer vorher erfolgten französisch-englischen Verständigung geschieht. Wir können so vor eine vollendete Tatsache gestellt werden, die schließlich auf ein Diktat herauslaufen kann. Bringen wir dagegen einen ziffernmäßigen Plan, so sind wir sofort auf ein Mindestprogramm festgelegt, von dem diese Regierung nicht wieder herunterkommt. Bei diesen Erwägungen ist ferner zu berücksichtigen, daß der Kanzler in der Silvesterrede, der Außenminister im Auswärtigen Ausschuß3 und der Kanzler neuerdings vor den Führern der bürgerlichen Mittelparteien4[385] sich auf den Vorschlag des Staatssekretärs Hughes zwar nicht unbedingt festgelegt, aber doch zu erkennen gegeben haben, daß die deutsche Regierung sich hieran zu halten gedenkt5. Unter Berücksichtigung all dieser Argumente erscheint es wünschenswert, mindestens eine Beeinflussung der Entschlüsse der Gegenseite zu versuchen. Hierzu ist die Gewinnung von Klarheit darüber notwendig, welche Forderungen wir auf jede Gefahr hin als unannehmbar ablehnen müssen und welche Grundzüge für uns annehmbar wären. Wie immer der endgültige Reparationsplan auch aussehen wird, so wird er nach der Entwicklung der Dinge folgende 5 Hauptpunkte enthalten müssen:
I. | Geldleistungen, | |
II. | Sachleistungen, | |
III. | Finanzielle und wirtschaftliche Sicherungen, | |
IV. | Deutsche Finanzreform, | |
V. | Politische Sicherheiten. |
Zu I: Schon aus dem einleitend Gesagten geht hervor, daß wir von uns aus Ziffern jetzt nicht nennen können. Die Erhaltung der Liniengradheit würde erfordern, daß wir von den Ziffern unseres nicht veröffentlichten Angebots vom 3. 1.6, also von 20 + 5 + 5 Milliarden Goldmark, ausgehen müßten. Diese Ziffern könnten wir aber nicht mehr aufrechterhalten, da durch den Ruhreinbruch und seine Folgen die deutsche Wirtschaft erheblich weiter geschwächt und daher unsere Leistungsfähigkeit weiter herabgesetzt ist. Wir würden uns auch dem Vorwurf der damaligen Unehrlichkeit aussetzen, wenn wir nach dieser Schwächung der Wirtschaftskraft jetzt noch die gleiche Summe anbieten würden. In der Frage der Geldleistungen kommt man so zu dem Ergebnis, daß wir ein ziffernmäßiges Angebot nicht machen, dagegen uns bereiterklären, die Summe zu zahlen, die ein unparteiisches Gremium (Vorschlag Hughes, Morgan-Komitee oder ähnliches) nach eingehender Prüfung der deutschen Leistungsfähigkeit als für uns tragbar festsetzt. Ist eine derartige Bestimmung auf der Gegenseite nicht durchsetzbar, so könnte dieser Punkt immer noch Verhandlungsobjekt sein und dann über die Ziffern geredet werden. Die so oder so festgesetzte Summe müßte durch äußere Anleihen, vielleicht in Kombination mit einer inneren (die aber wohl besser für die Zwecke der Stabilisierung verwandt würde, siehe unten) aufgebracht werden, deren Obligationen den Gegnern auszuhändigen wären.
Kommt man im Gegensatz zu diesen Ausführungen doch dazu, von uns aus eine bestimmte Summe zu nennen, so wird wiederum zu prüfen sein, ob das Summenangebot der psychologischen Wirkung wegen besser in Gestalt des offenen oder geschlossenen Fächers erfolgt.
[386] II. Sachleistungen.
Die Vereinbarung von Sachleistungen auch auf der Grundlage freier Lieferungsverträge durch Vermittlung von Staat zu Staat hat sich nicht bewährt. Sie sind umständlich und der Apparat unsicher und teuer. Es wird also zu erstreben sein, unentgeltliche Naturalleistungen ganz auszuschließen. An ihre Stelle wären zu setzen: Vertragsabschlüsse zwischen den beiderseitigen Interessenten auf Lieferung von Kohle, Koks usw. zu Weltmarktpreisen. Nötigenfalls könnte die betreffende ausländische Macht die Naturalien von den deutschen Interessenten frei kaufen gegen bar oder gegen Rückgabe von Obligationsstücken. Allerdings wird sich kaum umgehen lassen, daß ein Mindestkontingent, besonders von Kohlen und Koks, festgesetzt wird, dessen Lieferung in irgendeiner Form von der deutschen Regierung zu garantieren wäre. Neben diesen Sachleistungen und den Barleistungen dürften weitere Forderungen wie aus dem Ausgleichsverfahren, aus Artikel 297 [des Versailler Vertrags] usw. nicht bestehen bleiben.
III. Finanzielle und wirtschaftliche Sicherungen.
1) Verpfändung von Staatseinnahmen.
Unser Ziel muß hier sein: Eine Finanzkontrolle und eine Ingerenz in die Staatshoheit nach Möglichkeit auszuschalten, andererseits solche Einnahmen als Pfand zu wählen, die ertragreich sind, also eine wirkliche Sicherheit bieten. Die im Londoner Zahlungsplan als Sicherheit für die Alliierten vorgesehenen Ausfuhrabgaben müssen hier eliminiert werden7. Denn erstens hätte die Verpfändung von Ausfuhrabgaben eine unerträgliche Einmischung in den deutschen Handelsverkehr zur Folge (Handelsspionage), und zweitens wird man die jetzige Ausfuhrabgabe nicht beibehalten können, wenn man nach erfolgter Stabilisierung der Währung zu einer planmäßigen Handelspolitik übergehen kann.
Als verpfändbare Einnahmen kommen in Frage: Verbrauchsabgabe und Zölle auf Wein, Branntwein, Bier, Tabak, Kaffee, Zucker, Kakao, Tee usw. Die Wahl solcher Massenluxusartikel ist auch deshalb zweckmäßig, weil sie ein brauchbares Thermometer für unsere Leistungsfähigkeit darstellen. Neben dem Kredit ist der Konsum gerade solcher Artikel geeignet, ein Bild vom Wachsen oder Fallen der Wirtschaftswohlfahrt zu geben. Wird solcher Konsummaßstab von der Gegenseite akzeptiert, so könnte dies zum Maßhalten des Einzelnen aus der Erkenntnis heraus führen, daß durch solches Maßhalten unsere Gesamtverpflichtung verringert oder wenigstens nicht gesteigert wird (Dieser Gesichtspunkt kommt nur in Frage bei Angebot eines offenen oder unverdeckten Besserungsscheins).
2) Verpfändung von Staatseigentum.
a) Eisenbahnen. Um eine Mitwirkung der Eisenbahnen, die den größten Vermögenswert des Reichs darstellen, kommt man nicht herum. Eine einfache[387] Verpfändung ihrer Einnahmen bzw. Überschüsse unter Beibehaltung der jetzigen Regie kommt praktisch nicht in Frage. Eine Möglichkeit bietet vielleicht die Schaffung einer Aktiengesellschaft, bei der die Aktien dem Reich verbleiben könnten. Beachtlich ist hier der Vorschlag Bonn8. Er will die deutsche Reichsbahn in eine Privatgesellschaft verwandeln, deren Aktien dem Reich gehören. Die Gesellschaft gibt X Milliarden beispielsweise 5%iger Goldobligationen und Y Millionen Goldaktien aus. Die Obligationen werden den Gläubigern (sei es Reparationskommission oder ein neu zu bildender unparteiischer Gläubigerausschuß) zur Verwertung übergeben. Die Aktien bilden dann nur ein Pfand für den ordnungsmäßigen Zinsendienst der Obligationen. Funktioniert dieser Dienst nicht fristgemäß und kann das Defizit nicht aus anderen Quellen gedeckt werden, so verfallen auch die Aktien. Der Anlagewert der Reichsbahn wird auf 16–20 Milliarden Goldmark geschätzt werden können, ihr Ertragswert ist zur Zeit gleich Null. Vor dem Kriege ergab die Bahn (ohne Elsaß-Lothringen) einen Betriebsüberschuß von rund 1 Milliarde Goldmark. Zieht man hier die Ausgaben der Zentralverwaltung mit rund 3,6 Millionen und den geschätzten Schuldendienst mit 410 Millionen ab, so verbleibt 1913 ein reiner Überschuß von rund 587 Millionen Goldmark. Erhalten wir ein Moratorium von 3–4 Jahren, so wird man mit einem alsdann zu erzielenden reinen Überschuß von 600 Millionen Goldmark rechnen können, besonders unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Schuldendienst der Bahn prozentual beträchtlich gesunken ist. (Er betrug 1913 in Preußen 15,32 Prozent der Ausgaben, 1922 im Reiche 1,68 Prozent der Ausgaben und wird voraussichtlich 1923 2,85 Prozent der Ausgaben betragen.)
b) Staatsforsten. Die Verpfändung der Staatsforsten würde schwierig sein, da die Länder Eigentümer sind. Die Auseinandersetzung mit dem Reich würde auch zu politischen Unbequemlichkeiten führen können. Ferner ist ihr Ertrag sehr gering. Der Ertrag der linksrheinischen staatlichen Forsten und der der Brückenköpfe wird für 1922 auf etwa 10 Millionen Goldmark geschätzt. Die Verpfändung der Staatsforsten kommt also eigentlich nur als Prestigefaktor für Frankreich in Frage (siehe hierzu unten 3 a) Grundgoldschuld auf allen Grundbesitz).
c) Staatsbergwerke. Hier liegt es ähnlich wie bei den Forsten. Der Ertrag der preußischen Gruben im altbesetzten und Ruhrgebiet wird 1921 auf höchstens 10 Millionen Goldmark geschätzt. Aber auch hier Prestigefaktor (siehe hierzu unten 3 a) Grundgoldschuld auf allen Grundbesitz).
3) Garantie der Wirtschaft.
Sie wird aus außen- und innenpolitischen Gründen in irgendeiner Form nötig sein.
Möglichkeiten:
a) Grundgoldschuld auf ländlichen und städtischen Grundbesitz (einschließlich des industriellen). Bücher will hier 600 Millionen Goldmark jährlich herausholen.[388] Die Schätzungen des möglichen Ertrages sind äußerst schwierig, weil die Schätzungen des Wertes des gesamten Grundbesitzes ungeheuer schwanken. Die Wertziffer, die ein Referent des Statistischen Reichsamtes neulich errechnet hat, ist so lächerlich niedrig, daß er dringend gebeten hat, sie nicht zu nennen. In den letzten Tagen berechnet der Stadtbaurat Horten den Wert des gesamten jetzigen Grundbesitzes auf nur 26 Milliarden Goldmark9. Im Gegensatz dazu berechnet Parvus den Wert des städtischen und ländlichen Grundbesitzes auf weit über 100 Milliarden Goldmark. Die Schätzungen schwanken also ungeheuer. Nimmt man jedoch an, daß Helfferich10 und Steinmann/ Bucher11 nicht ganz gröblich irren und berücksichtigt man eine Wertminderung von etwa 10% infolge Gebietsverlusts, so wird man meines Erachtens mit einem jetzigen Wert des deutschen Grundbesitzes rechnen können, der zwischen 50 und 70 Milliarden Goldmark liegt. Beträchtliche Erträge wären hier also immerhin zu erzielen. Zu berücksichtigen ist hier auch der psychologische Anreiz in der Kapitalschuld des Einzelnen, der durch Anspannung seiner wirtschaftlichen Kraft Freiheit von dieser Belastung beschleunigt gewinnen könnte. Die an das Reich zur Abdeckung der Kapitalschuld gezahlten Beträge müßten dann zur Rückgewinnung von Obligationsstücken verwandt werden.
b) Garantie durch Industrie, Banken und Landwirtschaft (eventuell auch des Handels). Eine solche Garantie aller leistungskräftigen Wirtschaftsfaktoren würde besonders innenpolitisch ausgleichend wirken können. Hierfür eine gesetzliche Regelung zu finden, ist schwierig (vgl. Antrag Hachenburg)12.
c) Vorschlag Bonn: Es wird eine Treuhand-Gesellschaft gegründet, die X Milliarden Goldobligationen und Y Millionen Goldaktien ausgibt. Zu diesem Zweck wird auf Landwirtschaft und Industrie (Banken und Handel fallen hier also aus) eine Abgabe gelegt, die in Hypotheken und Aktien entrichtet werden kann. Diese Abgabe wird für allgemeine Reichszwecke verwendet. Nur die Anteile derjenigen Werke, an denen ein internationales Interesse besteht, werden in die dem Reich gehörende Treuhandgesellschaft gelegt. Ihr Aktienkapital ist rein nominal, dagegen gibt sie Obligationen im Werte der Aktieneinlage aus. Die Aktien haften nur als Pfand für den ordnungsmäßigen Zinsendienst der Obligationen. Die Obligationen werden den Gläubigern ausgehändigt13.
d) Kooperationsverträge zwischen deutscher und französischer Industrie.
[389] IV. Finanzreform.
1) Stabilisierung der Währung. Ob sie nach dem Maßstabe 1 : 5000 erfolgen kann (jetziger Stand der Mark), ist mehr als zweifelhaft. Die schwebende Schuld ist von 1600 Milliarden Mark Anfang Januar auf über 7000 Milliarden Mitte April gewachsen. Eine durchgreifende Reform würde vor 3 bis 4 Monaten kaum möglich sein; bis dahin kann die schwebende Schuld auf 15 Billionen anwachsen = 3 Milliarden Goldmark (im Dezember 1922 betrug sie rund 700 Millionen Goldmark). Solange hier nicht gestoppt wird, wird die Auflegung jeder äußeren Anleihe für Reparationszwecke, insbesondere in England und Amerika, aussichtslos sein. Es muß also das weitere Anwachsen der schwebenden Schuld verhindert und die mit Eintritt der Reform vorhandene nach Möglichkeit konsolidiert werden. Hierfür und für die damit zusammenhängende Stabilisierung ist eine weitere Goldanleihe aufzunehmen. Damit sie die gleiche Aufnahmemöglichkeit hat wie die Reparationsanleihe, müssen beide gleichmäßig ausgestattet werden. Um weiteres Anschwellen zu hindern, werden vor allem folgende Ausgabeposten abzubauen sein: Leistungen aus dem Vertrag von Versailles (siehe oben), Zuschüsse für Eisenbahnen und Post, Zuschüsse zur Ernährungswirtschaft, Besoldungszuschüsse an die Länder.
2) Es wird eine Feststellung zu erfolgen haben, welchen Einkommensbedarf Deutschland zur Fortführung seiner staatlichen Existenz in Reich, Staat und Gemeinden hat. Bei dieser Feststellung wird die Mitwirkung der Reparationskommission oder ihres Ersatzes nicht zu umgehen sein. Ist die Feststellung einmal erfolgt, so muß eine Beaufsichtigung der Ausgaben Deutschlands fortfallen. Solche einmalige Feststellung unter Mitwirkung des Auslandes ist bei weitem erträglicher als dauernde Aufsicht. Bei dieser Feststellung des Bedarfs wird festzulegen sein, welche Steuern oder sonstigen Einnahmen dafür zu verwenden sind (dies hängt also eng zusammen mit III, 1: Feststellung, welche Einnahmen zur Sicherung der Reparationsleistungen dienen).
V. Politische Sicherheiten.
Zur Einhaltung der geraden Linie der Kabinettspolitik wird man hier auf den Vorschlag zur Friedenssicherung vom November 1922 zurückkommen müssen14. Denn bringen wir von uns aus einen anderen, so wird uns möglicherweise[390] vorgeworfen werden, wir gäben jetzt selbst zu, daß der damalige Vorschlag unehrlich war. Dabei wird zu betonen sein, daß nach den gemachten Erfahrungen vor allem Deutschland einer solchen Sicherung bedarf. Maßnahmen zur Entmilitarisierung des Rheinlandes sind überflüssig, da diese bereits durch den Friedensvertrag und die von unserer Seite erfolgte Ausführung gewährleistet sind. Gedankengänge, wie sie unter anderem Lord Robert Cecil hegt, internationale Gendamerie, Aufsicht des Völkerbundes über das Rheinland, wird dieses Kabinett niemals akzeptieren. Die Regierung kann es nicht dulden, daß Deutschland von den auswärtigen Mächten auf eine Stufe etwa mit den Basutos gestellt wird.
Aufgrund aller vorstehenden Erwägungen scheint mir folgendes Vorgehen zweckmäßig: Die zuständigen Ressorts arbeiten sofort einen eingehenden, bis ins letzte Detail durchgeführten Plan aus (daneben eingehende Eventualvorschläge zu jedem Punkt), der etwa die obige Hauptgliederung hätte, also:
I. | Geldleistungen, | |
II. | Sachleistungen, | |
III. | Finanzielle und wirtschaftliche Sicherungen, | |
IV. | Deutsche Finanzreform, | |
V. | Politische Sicherheiten. |
Unter Ziffer I würde eine bestimmte Ziffer nicht zu nennen sein, da dies gemäß dem oben Gesagten eine Brechung der geraden Linie der bisherigen Kabinettspolitik wäre. Dagegen würden hier durchgearbeitete Vorschläge über mögliche Zusammensetzungen des unparteiischen Gremiums zu machen sein. Ferner wäre zu I für den internen Gebrauch unter Berücksichtigung aller einzelnen Wirtschaftszweige genaue Aufstellung darüber zu machen, welche Verluste die deutsche Wirtschaft durch den Ruhreinbruch erlitten hat, und um welche absolute oder prozentuale Zahl die wirtschaftliche Leistungskraft Deutschlands durch den Einbruch vermindert ist.
Wird es dann nach dem Gang der politischen Entwicklung, um einem Diktat zuvorzukommen, notwendig, entweder einzelnen Mächten unter der Hand zu verstehen zu geben, daß wir einen detaillierten Plan bereithalten, oder sollte es sogar erforderlich erscheinen, mit einem Plan an die Öffentlichkeit zu treten, so würde ein Plan der bezeichneten Art den Vorteil bieten, daß einerseits das Kabinett sich nicht in Widerspruch mit seiner bisher folgerichtigen Politik setzt und daß andererseits unleugbare Mängel früherer deutscher Pläne ausgeräumt würden, nämlich mangelnde Klarheit über die Sicherung der zu erwirkenden Leistungen und über die unumgängliche Finanzreform.
Es kann nicht Aufgabe dieser Skizzierung sein, zu erwägen, welches politisch-diplomatische „procedere“ geboten oder zweckmäßig erscheint. Nur der eine Gesichtspunkt drängt sich im Rahmen der Skizze auf: Unsere Chancen sind größer, solange die Welt noch an die Dauer unseres Widerstandes glaubt. Dieser wird möglicherweise von der Entwicklung der Mark beeinflußt werden. Die gleichzeitige Finanzierung des wirtschaftlichen Widerstandes und des Haltens der Mark auf ihrem Stande wird auf sehr lange Zeit nicht möglich sein. (Calwer berechnet, daß bei einem Umlauf von 7 Billionen Papiergeld der Preis[391] des Dollars 29 400 Mark sein müßte, wobei er zugibt, daß der Marktkurs von dieser inneren Parität mehr oder minder stark abweichen kann.) Sinkt die Mark nach einiger Zeit und setzt damit eine neue Warenpreissteigerung ein, so ist zu befürchten, daß der Widerstand weiter Kreise sich abschwächt. Kommt es erst dann zu Verhandlungen, so sind unsere Chancen schwächer. Werden dagegen Verhandlungen vor diesem Zeitpunkt auf irgendeine Weise herbeigeführt und ergibt sich in ihrem Verlauf, daß ein Arrangement – beispielsweise wegen territorialer Forderung – nicht zu erzielen ist, so wird durch die dann klargestellte Überspannung der Ziele des Gegners der Widerstand auch bei wiederum sinkender Mark ein stärkerer sein, also ohne klaren Beweis solcher Überspannung15.
Kempner 15. 4.
Fußnoten
- 1
Die Denkschrift, von Kempner am 15. 4. unterzeichnet, trägt keine Überschrift. Auf der ersten Seite ist von Kempner handschriftlich vermerkt: „Zur Reparationsfrage (die Niederschrift wurde vor der Reichstagsrede des Außenministers gemacht).“
- 2
In seiner Rede vor der Versammlung des Ehrbaren Kaufmanns in Hamburg hatte Cuno am 31.12.22 erstmals die Grundzüge des dt. Reparationsvorschlags für die Pariser Konferenz dargelegt und dabei erklärt, daß sich Deutschland bei seinen Angeboten an die Grundsätze kaufmännischer Ehrlichkeit halten und nichts anbieten und versprechen wolle, was es später nicht erfüllen könne (Dok. Nr. 32).
- 3
Am 27.3.23 (s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 109).
- 4
Über diese Rede Cunos vom 12.4.23 berichtete das ‚Berliner Tageblatt‘ am 13. 4. aufgrund von Indiskretionen (Ausschnitt in R 43 I/1020, Bl. 65).
- 5
Hughes hatte am 29.12.22 in einem Vortrag in New Haven die Bestellung eines unparteiischen Sachverständigenausschusses angeregt, der Höhe und Art der deutschen Reparationszahlungen unter Berücksichtigung der dt. Leistungsfähigkeit abschätzen sollte. Für die Bildung eines solchen Ausschusses stellte er die Teilnahme amerik. Sachverständiger in Aussicht. Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 32.
- 7
Der Londoner Zahlungsplan vom 5.5.21 sah die Zahlung einer Ausfuhrabgabe in Höhe von 25 + 1% vor.
- 8
Im Rahmen des zwölfseitigen Reparationsplans, den Prof. Bonn am 16.3.23 an StS Hamm sandte (R 43 I/36, Bl. 7, 8-19).
- 9
Am 14.4.23 hatte der Berliner Stadtbaurat Horten der Rkei seinen Reparationsplan zugesandt, der diese Schätzung enthält (R 43 I/36, Bl. 238 f.).
- 10
in: Deutschlands Volkswohlstand 1888–1913, Berlin 61915.
- 11
in: Das reiche Deutschland, Berlin 1914.
- 12
Bei dem Antrag Hachenburg handelt es sich um einen „Gesetzentwurf betreffend Errichtung einer Kreditvereinigung der deutschen Gewerbe“, der im Okt. und Nov. 1921 im Reparationsausschuß des RWiR, am 10.12.21 in der Vollversammlung beraten wurde, dann aber am Widerstand der Industrie scheiterte. Der Grundgedanke dieses Entwurfs war: Eine Zwangsvereinigung der dt. Gewerbe, nach Berufszweigen und räumlich gegliedert, sollte für Reparationszwecke entweder selbst eine ausländische Anleihe aufnehmen oder diese garantieren. Zu den Beratungen im RWiR s. Hauschild: Der vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920–1926, 1926 sowie Max Hachenburg: Lebenserinnerungen eines Rechtsanwalts, 1927, S. 335 ff.
- 13
Der Vorschlag Prof. Bonns geht von der Anerkennung der A- und B-Bonds des Londoner Zahlungsplans, also von 50 Mrd. GM als Grundlage der gesamten dt. Reparationsverpflichtungen aus. Neben den Obligationen der zu gründenden Industrie-Treuhandgesellschaft schlägt er Obligationen der RB sowie die Staatsgruben und -wälder im besetzten Gebiet und im Ruhrgebiet als Pfänder vor. Seinen Vorschlag der Industrie-Treuhandgesellschaft begründet Bonn wie folgt: „Ich mache diesen Vorschlag, um der Forderung nach Beteiligung der Industrie entgegenzukommen. Ich glaube nicht, daß finanziell sehr große Mittel daraus gewonnen werden können, zumal die Lage der Industrie, rein wirtschaftlich und nicht bloß technisch betrachtet, sehr viel schlechter ist, als allgemein angenommen wird. Das gleiche Ergebnis ist m. E. zu erreichen, wenn eine Wirtschafts-, Steuer- und Finanzgesetzgebung durchgeführt wird, die die Industrie akzeptiert und nicht zu sabotieren sucht. Hierauf, gegen die wirkliche oder vermeintliche Sabotage der Industrie, bezieht sich vor allen Dingen die Forderung nach Heranziehung der Industrie. Es liegt nicht so, daß das Reich auf den Kredit der Industrie angewiesen ist, – im Ruhrgebiet liegen die Dinge ja geradezu umgekehrt –, sondern daß die Industrie die politischen Zirkel des Reichs nicht stören soll.“ (R 43 I/36, Bl. 8-19, hier: Bl. 9).
- 14
Gemeint ist offenbar das dt. Angebot eines Sicherheitspaktes für die Rheinlande, das die RReg. der amerik. Reg. am 15.12.22 zur Weiterleitung an die frz. Reg. übermitteln ließ (vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 32).
- 15
Die letzten Zeilen sind von Kempner angestrichen, dazu am Rand die handschriftliche Bemerkung: „allerdings wohl angreifbar!“