Text
[606] Nr. 202
Der Vertreter der Reichsregierung München an die Reichskanzlei. 23. Juni 1923
Vertraulich!1
Inhalt: Hochverratsprozeß Fuchs-Machhaus.
[…]2
Die Tatsache, daß die Versuche der Angeklagten, wichtigere Persönlichkeiten in ihre separatistischen Intrigen zu verwickeln, gescheitert sind, spricht nicht nur für ihre persönliche Einflußlosigkeit, sondern ist auch von allgemeinerer symptomatischer Bedeutung. Aus dem Ergebnis der Verhandlung sowie aus den begleitenden Pressestimmen ist ersichtlich, daß die hiesige separatistische Bewegung trotz des Druckes der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Zeit keine zu einer Aktion ausreichenden Sympathien genießt. Dieser Stillstand, um nicht zu sagen das Abflauen des Separatismus dürfte nicht zum mindesten der Politik der Reichsregierung zuzuschreiben sein. Wenn auch von ihr außenpolitisch nicht alle Erwartungen nationalistischer Hitzköpfe erfüllt worden sind, so hat doch ihre Haltung in der Ruhrfrage Vertrauen eingeflößt und die Zustimmung der hiesigen öffentlichen Meinung gefunden. In inneren Fragen aber hat die Politik der Nichteinmischung wesentlich dazu beigetragen, daß Opposition und Unzufriedenheit sich weniger gegen die Reichsregierung richtete, als sich in innerbayerischen Zwistigkeiten Luft machte. Sicherlich wird der Reichsregierung die Beobachtung einer solchen zuwartenden Haltung durch mancherlei hiesige Vorgänge und Bestrebungen nicht leicht gemacht. Indessen dürfte der Hauptzweck, nämlich die Stärkung der einheitlichen Front gegenüber dem im Lande stehenden äußeren Feinde auf diesem Wege am ersten erreicht werden. Meines Dafürhaltens möchte es sich schon aus diesem Grunde empfehlen, auch weiterhin, mindestens bis zur Klärung unserer außenpolitischen Lage, die seitherige Politik Bayern gegenüber, soweit irgend tunlich, zu verfolgen und lieber, falls aus entscheidenden Gründen ein[607] Nachgeben nicht möglich erscheint, Streitfragen dilatorisch zu behandeln. Solange diese Politik sich durchführen läßt, ist meines Erachtens trotz zahlreicher unleugbarer Reibungsflächen – ich erinnere nur an das Gesetz zum Schutz der Republik, die Eisenbahnfrage3, das Kriminalpolizeigesetz4, Fechenbach-Prozeß5 etc. – hier keine ernstliche Erschütterung der reichstreuen Stimmung zu befürchten.
Alles dies freilich unter der früher bereits betonten Voraussetzung, daß die hiesige Reichstreue keiner anderweitigen starken Belastung ausgesetzt wird, indem etwa durch einen Kabinettswechsel die Reichspolitik nach innen weiter links orientiert würde als es der hiesigen Auffassung tragbar erscheint oder indem die Reichsregierung sich genötigt sehen sollte, außenpolitisch Zugeständnisse zu machen, auf die man hier nicht gefaßt ist. Sollte daher einmal die Zeit zu außenpolitischem Einlenken kommen, so ist es dringend erwünscht, die hiesige öffentliche Meinung, soweit es sich mit der Außenpolitik verträgt, rechtzeitig vorzubereiten.
Haniel
Fußnoten
- 1
Abschriften des Schreibens richtet die Rkei am 29. 6. an das Büro des RPräs., den RJM und den RAM; der Pressechef erhält Kenntnis.
- 2
Im ersten Teil seines Schreibens geht v. Haniel auf den Fuchs-Machhaus-Prozeß ein, der am 20. 6. nach 14tägiger Verhandlung mit den Plädoyers der Anklage und Verteidigung ein vorläufiges Ende gefunden hatte. Danach hatte sich der Verdacht, daß hervorragende politische Persönlichkeiten die von Frankreich finanziell unterstützten separatistischen Absichten der Hauptangeklagten Fuchs und Machhaus unterstützt und sich damit schwer kompromittiert hätten, nicht bestätigt. Auch die größeren vaterländischen Verbände hätten die Angeklagten nicht für ihre Umsturzpläne gewinnen können, ebensowenig die Reichswehr.
Über den Fall Fuchs-Machhaus berichtete v. Haniel im übrigen seit Anfang März verschiedentlich (R 43 I/2232). Am 17. 7. wird im Bayer. LT die Interpellation der SPD betr. hochverräterische Bestrebungen in Bayern von Innenminister Schweyer beantwortet (Protokoll der Sitzung in R 43 I/2217). Über die Hintergründe dieses Prozesses berichtet auch RKom. Kuenzer am 24. 7. an StS Hamm in seinem 13seitigen Bericht über die innenpolitische Lage (R 43 I/2708, Bl. 103-109).
- 3
S. dazu Dok. Nr. 182.
- 4
RIM Oeser versuchte trotz der ablehnenden Haltung Bayerns, in Besprechungen mit den Ländern die Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes voranzubringen und zwar in Ausführung des Reichskriminalpolizeigesetzes vom 21.7.1922 (RGBl. I, S. 593 ff.), das im Anschluß an den Rathenaumord verabschiedet worden war. Aufzeichnung einer Besprechung mit Ländervertretern am 4. und 5. Mai 1923 in R 43 I/2689, Bl. 62. Am 2. 6. trug v. Knilling dem RK in einem 4seitigen Schreiben noch einmal die bayer. Bedenken vor und versicherte, „daß die Inangriffnahme des Vollzuges gerade jetzt den ganzen unerquicklichen Streit um die Polizeihoheit der Länder, der im vorigen Jahre getobt hat, in Bayern neu entfachen würde. Ja, die Unruhe würde noch weit größer als im vorigen Jahre, weil die Erfahrungen, die inzwischen mit dem Republikschutzgesetz gemacht wurden, den Gegnern dieses Gesetzes recht gegeben haben und weil daraus natürlich Schlüsse auf die Erfahrungen gezogen würden, die mit dem Reichskriminalpolizeigesetz zu machen sein werden. Dies wäre das Gegenteil von dem, was heute die Rücksicht auf die Lage des Reiches erfordert. Ein derartiger Streit zwischen dem Reiche und Bayern würde die Einheitsfront mit einem Male zerschlagen und wäre wie nichts anderes geeignet, die auf die Zertrümmerung des Reiches gerichteten Bestrebungen unserer Gegner zu fördern.“ (R 43 I/2689, Bl. 63 f.). Tatsächlich wird die Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes zurückgestellt. Ein ausführliches Antwortschreiben des RK an v. Knilling vom 7. 6., das die politische Notwendigkeit einer zentralen Polizeistelle für das Reich unterstreicht und im übrigen auf die Vereinbarungen zwischen der RReg. und Bayer. Reg. vom 11.8.1922 Bezug nimmt (vgl. dazu den Band „Das Kabinett Wirth“ dieser Edition), wird nicht abgesandt (R 43 I/2689, Bl. 70-72). Erst 1926 wird erneut über die Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes verhandelt.
- 5
Vgl. dazu die RT-Debatten vom 2. und 3. Juli (RT-Bd. 360, S. 11525 ff. und S. 11549 ff.). Material über die Behandlung des Falles Fechenbach in Bayern findet sich in den Berichten der Reichsvertretung an die Rkei (R 43 I/2231 und 2232) sowie in R 43 I/2217.