2.250 (cun1p): Nr. 250 Memorandum über den Stand der Regierungsmaßnahmen. [13. August 1923]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 250
Memorandum über den Stand der Regierungsmaßnahmen. [13. August 1923]1

R 43 I /1493 , Bl. 287-293 Durchschrift

I. In die Erwägungen des Reichskanzlers über die wirtschaftliche Lage führt am besten das Programm ein, das aus der Zusammenarbeit von Herrn Reichsminister Albert mit Wirtschaftsführern, insbesondere Herrn Henrich, entstanden ist und in klarer Schärfe die Notwendigkeit der Anleihe und der Devisenbeschaffung einerseits, die Notwendigkeit der Befreiung unserer Wirtschaft von Fesseln der Ausfuhrkontrolle usw. hervorhebt2. Dieses Programm ist grundsätzlich vom Reichskanzler Cuno gebilligt; eine in manchem vermittelnde Fassung gibt ungefähr das wieder, was in vielfachen Besprechungen mit der Wirtschaft vom Reichskanzler vertreten wurde3. Die Erfassung hinreichender Devisen zur Überwindung der Valutablockade stand im Vordergrund in engem Zusammenhang mit der wertbeständigen Anleihe. 50 Millionen Goldmark gegen Dollarschatzanweisungen sind in persönlichen Verhandlungen des Reichskanzlers mit Industrie und Banken gesichert worden, zunächst zur Deckung der notwendigsten Lebensmitteleinfuhr4. Dieser Betrag kann bei einem Bedarf von 90 Millionen Goldmark monatlich allein für Nahrungsmittel – eingerechnet den Bedarf für Kohle und Rohstoffe – nicht genügen, zumal Interventionen nicht entbehrt werden können. Es wurde deshalb mit Industrie, Banken und Handel erneut mündlich dahin ins Benehmen getreten, daß sie[749] ungefähr 150 Millionen Goldmark in Devisen für die Anleihe zeichnen sollten5. Der Gedanke einer Beschlagnahme von Devisen, für den aus dem Kreise der Banken beachtliche Gründe angeführt wurden, wurde zurückgestellt6; dagegen in Aussicht genommen, daß die freien Berufsverbände von Industrie, Bankgewerbe und Großhandel für die Aufbringung der 150 Millionen herangezogen und dazu mit Zwangsumlagerecht gegenüber ihren Mitgliedern ausgestattet werden sollten. Die Verbände erklärten sich nach anfänglichen Einwänden, daß sie dafür nicht eingerichtet seien, grundsätzlich bereit.

II. Die Goldanleihe zu einem großen Erfolg hinsichtlich der damit dem Reiche zufließenden Geldmittel wie besonders in ihrer Wirkung für die Wiederbelebung des Zahlungs- und Sparverkehrs zu gestalten, betrachtete der Reichskanzler als besonders wichtige Aufgabe. Dem diente neben den persönlichen Bemühungen um ihre Sicherung und steuerliche Ausstattung das weitere persönliche unter I bezeichnete Bemühen, Industrie und Banken zu bedeutenden Devisenzeichnungen zu veranlassen, die sofort in einer großen Liste veröffentlicht und so dem Ausland wie den Sparzeichnern den Beweis erbringen sollten, daß die deutsche Wirtschaft der Anleihe vertraue. Damit sollte auch starker moralischer Druck ausgeübt werden, hinter dem das Zwangsmittel der Verbandsumlage stand. Mit den Sparkassen und Genossenschaften ist in Fühlung getreten worden, um sie nicht nur zu umfangreichen Zeichnungen und Werbungen für die Anleihe, sondern besonders auch dahin zu bringen, daß sie aufgrund eigenen Anleihebesitzes ihren Sparern wertbeständige Konten errichten und diese sohin auch alle einkommenden Zwischenbeträge wertbeständig anlegen könnten7. Das schien insbesondere für den Lebensmittelverkehr von Land zu Stadt entschieden wichtig.

Zur Propaganda für die Anleihe wurde auf Ersuchen des Reichskanzlers ein Arbeitsausschuß eingesetzt8. Ein Aufruf liegt vor9. Die Reichsbank wurde gebeten, die Dollarschatzanweisungen besonders der neuen Anleihe wegen nicht unter den Dollar sinken zu lassen10.

[750] III. Zur Markstützung bestand Übereinstimmung mit der Reichsbank, daß deren Goldbestände, wenn irgend vermeidbar, nicht weiter verringert werden dürfen. Als in zeitlichem Zusammenhang mit der von allen Seiten geforderten Aufhebung des Einheitskurses die Mark erneut stürzte, wurde mit der Reichsbank vereinbart, daß sie bis zu 50 Millionen Goldmark zu neuen Stützungen gegen Rückzahlung aus den einlaufenden – zunächst für Ernährung bestimmten – Devisen zur Verfügung stellte11. Die Verwendung wurde Herrn Staatssekretär Bergmann und Herrn Generaldirektor Henrich übertragen, die in engem Benehmen mit der Reichsbank vorgingen.

IV. Zur stärkeren Erfassung der Ausfuhrdevisen hat das Reichswirtschaftsministerium Vorschriften ausgearbeitet, die, an sich dem grundsätzlichen Programm zuwiderlaufend, als Notmaßnahme angängig schienen. Gegen eine Vorprüfung des Devisenbedarfs (anstelle der Nachprüfung) bestanden namentlich technische Bedenken; andererseits wurde der Gedanke vertreten, daß aufgrund sehr scharfer und allgemeiner Anweisungen auf Zeit für jegliche Luxuseinfuhr, auch für Einfuhr solcher Rohstoffe, an denen die deutsche Wirtschaft überwiegend vorversorgt ist, die Devisenabgabe gesperrt werden und auf solcher Grundlage die Vorprüfung bei den Reichsbankhauptstellen stattfinden könne und solle12. Auch wenn solche Vorprüfung nicht beschlossen werden sollte, schien zur Erleichterung der Nachprüfung die Einführung einfach unterscheidender Formblätter und die Erlassung klarer Vorschriften darüber notwendig, welche Zwecke als volkswirtschaftlich berechtigt anerkannt werden dürften. Von einem allgemeinen Luxuseinfuhrverbot wurde wegen der zumeist weit überwiegend wirtschaftsschädlichen Folgen abgesehen; der Gedanke, die Zulassung der Einfuhr noch vom Nachweis über einwandfreien Erwerb der Devisen abhängig zu machen, war in Prüfung begriffen.

V. Die Anleihe sollte unmittelbar vom Reich ausgegeben werden. Erwogen wurde, zu Fragen der Verwendung der einkommenden Devisen einen kleinen Ausschuß, etwa bestehend aus je einem Manne der Industrie, der Banken, des Handels, der Landwirtschaft, der Verbrauchergenossenschaften zu berufen.

VI. Geplant und vorbesprochen war die tatsächliche, wenn auch nicht rechtsförmliche Bildung eines kleinen Beirats für alle wirtschaftlichen Fragen, der aus je einem Manne der Industrie, der Banken, des Handels, der Landwirtschaft, der Verbrauchergenossenschaften und der Gewerkschaften zusammengesetzt, den Reichskanzler in allen wirtschaftlichen Fragen ständig, am besten täglich, beraten sollte13. Für die Industrie war an Herrn Henrich, für die Beamten an Herrn Goldschmidt gedacht.

[751] VII. Daß die Reichsbank in engere Beziehung zur Reichsregierung gebracht und bei Aufrechterhaltung ihrer Autonomie doch ihre Souveränität wieder beseitigt werden muß, stand dem Reichskanzler fest14. Schritte, um den Rücktritt von Exzellenz Havenstein und mindestens den von Exzellenz v. Glasenapp zu erwirken, standen bevor. Gesetzliche Änderung war Exzellenz Havenstein bereits in unmittelbare Aussicht gestellt, als sich dieser in letzter Minute zur freiwilligen Bereitstellung von Mitteln für die Markstützung entschloß. Dem Herrn Reichswirtschaftsminister war schon vor längerem die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes anheimgegeben worden, dessen eilige Vorlage in den letzten Tagen erbeten wurde.

VIII. Der Regierung stand fest, daß der passive Widerstand an Rhein und Ruhr fortgeführt werden müsse. Für den wahrscheinlichen Fall, daß bis Mitte September eine Liquidierung nicht zu erreichen war, hatte der Reichskanzler in Aussicht genommen, in der Art des passiven Widerstands gewisse Änderungen eintreten zu lassen, soweit das unerläßlich sein sollte, um der Bevölkerung den Bezug von Kohle und Lebensmitteln zu sichern. Als Kern des Widerstandes aber sollte auch weiter unter allen Umständen ein Erfolg der französischen Bemühungen um Kohlenabfuhr verhindert und demgemäß die äußerste Einschränkung der Kohlenförderung und Koksbereitung sowie die Verweigerung der Dienstleistung für die französisch-belgische Eisenbahnregie aufrechterhalten werden.

IX. In der Innenpolitik stand voran das Verhältnis zu den Ländern. Mit Preußen war Einvernehmen in allem Wesentlichen erzielt, insbesondere hatten sich aus neuerlichen Abkommen über die Behandlung von Waffenfunden und Wehrorganisationen keine Schwierigkeiten ergeben15. Eine neue bestimmte Festlegung, daß nicht nur die Preußische Regierung, sondern auch die sozialdemokratische Partei ihr zugehende Mitteilungen zunächst der Prüfung der Reichsregierung unterstellen sollte, war in Aussicht genommen16.

[752] Sachsen hatte der Reichsregierung die größten Schwierigkeiten gemacht; Besprechungen mit dem sächsischen Ministerpräsidenten hatten an seiner Unzuverlässigkeit nicht das Geringste geändert. [Auf] die „Verbalnote“17, mit der das sächsische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sich erneut gegen die Veröffentlichung der Reichsregierung vom 18. Juli wandte, war noch kein Bescheid ergangen; er sollte mündlich gegeben werden. In Aussicht genommen war

a) vom Reichskanzler seit langem, aufgrund der Reichsverfassung Art. 15 einen Kommissar des Reichsjustizministeriums nach Dresden zur Prüfung zu schicken, wie das sächsische Justizministerium gegenüber „politischen“ Delikten, namentlich aus der Zeit nach der Ermordung Rathenaus sowie gegenüber Abtreibungen vom Niederschlags- und Begnadigungsrecht Gebrauch machte; dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht in der Ernennung von Richtern offenkundig die Gleichberechtigung der Staatsdienstanwärter verletzt wurde18;

b) vom Reichsministerium des Innern, zur Prüfung der Polizeiverhältnisse auch zufolge eines Reichstagsbeschlusses einen Kommissar zu entsenden; der Herr Reichsminister des Innern hatte damit zugewartet, weil das ihm zugegangene Material noch allzu dürftig schien.

Mit Bayern bestand ein gutes Verhältnis, dem aber, wenn nicht mit größter Vorsicht vorgegangen wurde, Gefahren mit ernsten Folgen drohten:

a)

aus dem Verlangen gewisser bayer. Kreise nach Wiedergewinnung der bayerischen Eisenbahnen für den bayerischen Staat19;

b)

aus dem Falle Fechenbach wie überhaupt aus der Einrichtung der Volksgerichte20;

c)

aus möglichen Folgen der Schaffung der Stelle eines bayerischen Staatspräsidenten21.

Fußnoten

1

Das Memorandum ist undatiert und nicht unterzeichnet, dürfte aber von StS Hamm stammen; die Datierung ergibt sich aus dem sachlichen Zusammenhang. Die genaue Überschrift lautet: „Memorandum über den Stand der wichtigsten Regierungsmaßnahmen bei Übergang der Geschäfte vom Kabinett Cuno auf das Kabinett Stresemann.“ Die Vorlage eines derartigen Memorandums hatte der RK bereits am 12. 8. in der letzten Ministerbesprechung (Dok. Nr. 246) und in der Besprechung mit den Parteiführern (Dok. Nr. 247) angekündigt.

2

Abgedruckt als Dok. Nr. 229.

3

Abgedruckt als Dok. Nr. 234.

4

Vgl. Dok. Nr. 237.

5

Über die Höhe der Anleihezeichnungen wurden in der Besprechung vom 9. 8. keine Zusicherungen seitens der Wirtschaftsführer gemacht (vgl. Dok. Nr. 243).

6

StS Hamm selbst hatte eine Beschlagnahme der Devisen in seiner Denkschrift zur Devisenlage vom 6. 8. in Erwägung gezogen (Dok. Nr. 239).

7

Vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 234.

8

Einen ersten Bericht über die Arbeit des Anleiheausschusses hatte dessen Vorsitzender MinDir. v. Brandt bereits am 8. 8. gegeben (Anm. 1 zu Dok. Nr. 243).

9

Der Aufruf wird am 15. 8. von Stresemann zur Unterzeichnung an die zentralen Wirtschaftsorganisationen und an die Parteiführer geschickt (R 43 I /2439 , Bl. 69 f.).

10

MinR Kempner hatte am 9. 8. vermerkt: „Die Dollarschatzanweisungen standen gestern etwa 40% unter Dollarparität. Wenn dieses Verhältnis so bleibt, wird die Industrie die restlichen vier Tranchen kaum übernehmen. Sie wird ihren Mitgliedern nicht zumuten können, am gleichen Tage für 100 sichere GM 60 unsichere GM zu erhalten. Ich empfehle, daß der RK selbst heute mit Havenstein hierüber telefoniert, um die Dollarschätze zu stützen.“ (R 43 I /2439 , Bl. 42). Auf das hohe Disagio von 40% wird auch von Hamburger und Bremer Seite verwiesen, die von Cuno und Albert zur Zeichnung der restlichen Dollarschatzanweisungen aufgefordert worden waren (s. Anm. 7 zu Dok, Nr. 237). Albert telegrafiert daraufhin am 8. 8. an Stimming: „Disagio nur vorübergehend infolge sprunghafter Schwankungen des Dollars. Verschwindet von selbst, sobald Beruhigung eintritt.“ Ähnlich telegrafierte die Rkei am 12. 8. an die Handelskammer Hamburg (R 43 I /2439 , Bl. 53, 56).

11

Vereinbarung mit der Rbk vom 9. 8. (Dok. Nr. 242).

12

Vgl. dazu die Aufzeichnung Hamms über die Devisenlage vom 6. 8. (Dok. Nr. 239); zu den Vorstellungen des RWiM s. Dok. Nr. 222.

13

Ende Juli/Anfang August war in der Presse verschiedentlich auch der Gedanke an einen Finanzdiktator oder ein Finanzdiktatorium aufgetaucht. Am 6. 8. hatte v. Holtzendorff, Direktor der HAPAG, in einem persönlichen Schreiben an Cuno angeregt: „Könnte man nicht die gänzlich verfahrene Finanzwirtschaft dadurch retten, daß wir einem Finanzminister mit einigen Herren gemeinsam diktatorische Vollmacht geben? Man könnte anstelle der Wahl eines neuen Finanzministers bis auf weiteres, wenn Hermes geht, den RK zum Finanzminister machen, indem man ein Finanzdiktatorium einsetzt und Ihnen vielleicht Männer wie Bergmann, Roedern und Henrich zugesellt. Die Verbindung von RK und Finanzminister scheint mir schon deshalb glücklich zu sein, weil Ihnen diese Fragen ja besonders liegen und eine erhöhte Arbeitslast dann nicht stattfinden würde, wenn im Diktatorium drei arbeitskräftige, arbeitslustige und verantwortungsfreudige Männer sitzen. Hinzukommt, daß dieses Diktatorium auch gleich die Männer umfaßt, die bei den außerordentlich schwierigen Finanzfragen, wie Verhandlungen mit Frankreich und den anderen Ländern, die natürlichen Verhändler sind. Je stärker man dieses Konsilium macht, je eher kann man eine allzu scharfe Finanzkontrolle von seiten der Entente bekämpfen. Dieses Konsilium müßte dann zugleich die Aufgabe lösen, für die jetzige Goldanleihe im Lande Propaganda zu machen. […] Nichts für ungut betreffs dieser Anregung! Ich bin aber überzeugt, daß eine solche Diktaturwirtschaft in Deutschland direkt ersehnt wird und nur zum besten ausschlagen könnte.“ (R 43 I /2357 , Bl. 179 f.).

14

Auf Betreiben der Alliierten war am 26.5.22 das Autonomiegesetz erlassen worden, das die Rbk in ihren Entscheidungen von der RReg. unabhängig machte (RGBl. 1922 II, S. 135  f.).

15

Am 30. 6. hatten Geßler und Severing ein neues Abkommen geschlossen (s. Anm. 29 zu Dok. Nr. 188).

16

Die Vereinbarungen zwischen Geßler und Severing bestimmten u. a.: „Die Zentralstellen verpflichten sich, ihre Entscheidungen nur im Einvernehmen mit dem anderen Ressort zu treffen. […] In den Fällen, in denen Zivilbehörden durch Anzeigen, durch politische Erfordernisse oder andere triftige Gründe zu polizeilichen Durchsuchungen oder zur Beschlagnahme von Ausrüstungs- oder Waffenlagern veranlaßt werden, muß es ebenfalls oberster Grundsatz bleiben, alles aufgefundene oder beschlagnahmte Gerät dem Reiche zu erhalten.“ (R 43 I /686 , Bl. 216-218, 186 f.).

17

Abgedruckt als Dok. Nr. 241.

18

S. dazu Anm. 6 zu Dok. Nr. 197.

19

S. Dok. Nr. 182.

20

S. Anm. 5 zu Dok. Nr. 202.

21

Der Antrag der BVP, zur Betonung der Eigenstaatlichkeit Bayerns einen eigenen, vom Volke direkt zu wählenden bayer. Staatspräsidenten zu schaffen, hatte am 31. 7. im bayer. LT nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit gefunden. Lt. Bericht v. Haniels vom 1. 8. wurden nach lebhafter Debatte 78 Stimmen der BVP, DVP und der Bayer. Mittelpartei für und 59 Stimmen der übrigen Parteien gegen den Gesetzentwurf abgegeben (R 43 I /2233 , S. 29).

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