2.181 (cun1p): Nr. 181 Der Reichskanzler an Nuntius Pacelli. 5. Juni 1923

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Text

RTF

Nr. 181
Der Reichskanzler an Nuntius Pacelli. 5. Juni 1923

R 43 I /37 , Bl. 378 Entwurf1

[Betrifft: Deutsches Reparationsangebot]

Herr Nuntius!

Wie Euer Exzellenz bekannt, sind der Reichsregierung auf ihre Note vom 2. Mai von den Alliierten Regierungen verschiedene Antworten zugegangen. Um alles zu vermeiden, was die Fortsetzung des Gedankenaustausches erschweren könnte, glauben wir uns in unserer Rückäußerung auf die Punkte beschränken zu sollen, die den Antworten der Alliierten Regierungen gemeinsam sind. Von dieser Erwägung ausgehend, haben wir uns entschlossen, den Regierungen von Amerika, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan zur Erläuterung und Ergänzung unserer Note vom 2. Mai ein Memorandum zu übermitteln, dessen[545] Text ich mich in der Anlage beizufügen beehre2. Das Memorandum wird den sechs Regierungen am Donnerstag nachmittag [7. 6.] überreicht und durch unseren Botschafter beim Heiligen Stuhle auch der Kurie übermittelt werden. Es liegt mir jedoch daran, Eure Exzellenz persönlich und vertraulich schon jetzt von dem geplanten Schritte in Kenntnis zu setzen3.

Genehmigen Sie, Herr Nuntius, den Ausdruck meiner besonderen Verehrung und ausgezeichneten Hochachtung.

C[uno]

Fußnoten

1

Ein erster Entwurf v. Maltzans wurde einbehalten. Der hier vorliegende Entwurf des AA wurde vom RAM mit handschriftlichen Verbesserungen versehen. Abschrift ebenfalls in R 43 I /37 , Bl. 377.

2

Memorandum vom 7.6.23 in RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379, S. 29  f.; Ursachen und Folgen, Bd. V, S. 145 f.

3

Hier folgte im Entwurf ursprünglich folgender Satz: „Sollten Sie sich in der Lage sehen, bei Seiner Heiligkeit dem Papst Ihr gewichtiges Wort zu Gunsten der neuen Aktion einzulegen, so würde ich Ihnen aufrichtigen Dank dafür wissen.“ Er wurde auf Empfehlung v. Rosenbergs vom RK gestrichen; stattdessen wurde v. Haniel am 5. 6. telegrafisch beauftragt, diese Anregung bei der Übergabe des Schreibens mündlich vorzutragen. Darüber berichtet er der Rkei am 7. 6. aus München: „Auftragsgemäß habe ich heute vormittag 9½ Uhr dem Nuntius das Memorandum nebst dem Begleitschreiben des Herrn RK übergeben und ihren Inhalt und im Zusammenhange damit die innen- und außenpolitische Lage eingehend besprochen. Auf eine Andeutung hin zeigte sich der Nuntius durchaus bereit, sich sofort telegrafisch zugunsten unserer Demarche beim Heiligen Vater zu verwenden. Besonders beeindruckt erschien er durch die innerpolitischen, durch die kommunistischen Aufstände grell beleuchteten Gefahren einer Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes.“ (R 43 I /37 , Bl. 451).

Die erhoffte Reaktion des Papstes erfolgt am 27. 6., als Pius XI. einen offenen Brief an den Kardinalstaatssekretär Gasparri richtet, in dem es u. a. heißt: „Falls der Schuldner zur Tilgung der schweren Schäden seinen festen Willen beweist, zu einer gerechten und endgültigen Verständigung zu gelangen, indem er ein unparteiisches Urteil über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit anruft und die Verpflichtung übernimmt, den Schiedsrichtern jedes Material der Wahrheit und genauen Kontrolle zur Verfügung zu stellen, erfordern Gerechtigkeit und soziale Menschenliebe ebenso wie das Interesse der Gläubiger und Völker selbst, daß vom Schuldner nichts verlangt wird, was er nicht geben könne, ohne dadurch seine eigenen Hilfskräfte und seine Leistungsfähigkeit mit nicht wieder gutzumachenden Schäden für ihn und seine Gläubiger zu beeinträchtigen, was die Gefahr sozialer Störungen in sich bergen würde, die ganz Europa in das größte Unglück stürzen und Haß hervorrufen würde, der eine ständige Drohung mit neuen Konflikten werden würde. Wenn es ebenso gerecht ist, daß die Gläubiger ihren Guthaben entsprechende Garantien für die lebenswichtigen Zahlungen erlangen, müssen sie erwägen, ob es zu diesem Zweck notwendig ist, auf jeden Fall Gebietsbesetzungen aufrecht zu erhalten, die sowohl der besetzenden Macht als auch den besetzten Gebieten schwere Opfer auferlegen, oder ob es nicht ratsam wäre, sie dann auch allmählich durch andere ebenso wirksame und gewiß nicht so gehässige Sicherungen zu ersetzen.“ (R 43 I /38 , Bl. 143; abgedruckt in Ursachen und Folgen, Bd. V, S. 148 f.).

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