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Nr. 27
Denkschrift zur Wirtschaftslage. [21. Dezember 1922]1
Wirtschaft.
Die Notlage der Bevölkerung und die Notwendigkeit einer einheitlichen politischen Stimmung fordern Maßnahmen der Regierung zur Hebung der Wirtschaftsnot. Diese Wirtschaftsnot kann durch folgende Ziffern beleuchtet werden:
Der Großhandels-Index des Reichsamts stand am 15. 12. | auf | 1468; | |
der Reichs-Index für Lebenshaltung ohne Bekleidung im November | auf | 400, | |
der Reichs-Index für Lebenshaltung mit Bekleidung | auf | 446, | |
[85]der Reichs-Index für Ernährung | auf | 550, | |
der Reichs-Index für Bekleidung | auf | 742; | |
das Markenbrot ist gestiegen | auf | das | 538fache, |
das freie Brot ist gestiegen | auf | das | 1300fache, |
die Milch ist gestiegen | auf | das | 790fache, |
die Löhne des ungelernten Durchschnittsarbeiters | auf | das | 455fache, |
die Löhne des gelernten Durchschnittsarbeiters | auf | das | 445fache, |
die Gehälter des Beamten in Gruppe III | auf | das | 450fache, |
die Gehälter des Beamten in Gruppe VIII | auf | das | 285fache, |
die Gehälter des Beamten in Gruppe XI | auf | das | 232fache. |
Es ist demgegenüber an der Zeit, ein Programm der nächsten wirtschaftlichen Maßnahmen aufzustellen, auch im Verfolg der Regierungserklärung im Reichstag. Solches Vorgehen wird einmal von den Parteien des Reichstags gefordert; es wird ferner von den verschiedenen Wirtschaftsgruppen verlangt, insbesondere den Gewerkschaften wie den Mittelständlern.
So hat der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund in folgenden Fragen ein einheitliches Vorgehen beim Herrn Reichskanzler bei anderen Gewerkschaften angeregt:
1) | Abwälzung der Brotpreiserhöhung, |
2) | Einkommensteuerfragen, |
3) | Goldanleihe, |
4) | Beeinflussung der Baustoffpreise, |
5) | Wucherbekämpfung2. |
Energisches Vorgehen liegt aber auch im Sinne der Länder, von denen insbesondere Bayern und Sachsen sich vor längerer Zeit mit eingehenden Denkschriften an die Reichsregierung gewandt haben. Aus der bayerischen Denkschrift3, die in ihren Forderungen und Folgerungen von der gegenwärtigen Bayerischen Regierung nicht im ganzen übernommen sind, sind bemerkenswert besonders die Darlegungen über die innere Zermürbung weiter bisher staatserhaltender Schichten, die sich in dem Maß, als sie in wirtschaftlicher Verelendung versinken, einem stumpfen Fatalismus hingeben, der von dem bestehenden Staat nichts mehr erwartet, und dem es gleichgültig ist, was an seine Stelle tritt. ‚Schlechter kann es ja nicht werden‘. Diese Stimmung des sinkenden Mittelstandes ist in Bayern zugleich der beste Nährboden der nationalsozialistischen[86] Bewegung, einer scharfen ablehnenden Stimmung gegenüber der Reichsregierung, einer Regierung der Börse und der Gewerkschaften, wie es früher hieß, der nichts am Mittelstand liege.
Das Preisproblem ist in erster Reihe das Problem der Entwertung der Mark und damit in den großen und tiefen Zusammenhängen einer singulären Verfassung [isolierten Betrachtung] entrückt. Die im folgenden angedeuteten Maßnahmen rühren daher nicht an den Kern des Problems. Immerhin können sie Erhebliches erreichen und insbesondere dazu beitragen, den Glauben an den Staat wieder zu festigen. Im einzelnen werden im Anschluß an die für die letzten Kabinettssitzungen aufgestellten Stichworte die folgenden Punkte zu besprechen sein4.
I. Ernährung.
1. Getreideversorgung.
a) Mengenfrage, Einfuhrbedarf.
b) Der Preis für Umlagegetreide ist eben festgelegt5. Die Preisbildung für freies Getreide in der Wirkung von Börse und Handel ist in manchen Teilen des Reichs nicht unumstritten; so ist insbesondere in Bayern die Getreidebörse Gegenstand starker Anfechtung gewesen. Es wird daran festzuhalten sein, daß, wo nicht eine förmliche Beanstandung des Preises sofort durch den Börsenkommissar erfolgt, der Börsenpreis den Berechnungen zugrunde gelegt werden kann.
c) Zum Ausmahlsatz des Umlagegetreides wird besonders von Bayern die Forderung des gleichen Brotes erhoben.
d) Der Verbrauch von Gerste zur Bierherstellung ist durch die Verordnung vom [8.] September bereits wesentlich beschränkt6; danach darf Bier über 10% nur mehr in bestimmtem Umfang hergestellt werden. Es wird zu prüfen sein, ob es bei dieser Verordnung bleiben oder ob nicht eine Verschärfung einsetzen muß.
e) Bei der Vorsorge für Anbau der Ernte 1923 wird nicht nur die Düngerversorgung, namentlich der Abschluß langfristiger Lieferungsverträge und die notwendige Berücksichtigung in den Eisenbahntarifen sicherzustellen sein, sondern es wird auch die Frage geprüft werden müssen, ob die notwendigen Arbeitskräfte bereitstehen und ob nicht durch gewisse Maßnahmen in der Schlichtungsordnung durch Anordnungen für die Arbeitereinstellung bei öffentlichen oder öffentlich unterstützten Bauten usw. die Abwanderung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte verhindert werden soll.
2. Kartoffelversorgung:
a) Brotstreckungsbedarf.
b) Auf Sicherung der notwendigen Menge für Frühjahr und Frühsommer 1923 durch Lieferungsverträge mit Städten und Konsumvereinigungen hat[87] Exzellenz von Batocki unlängst durch Schreiben hingewiesen7. Er hält ohne solche Maßnahmen die Gefahr für sehr ernst, daß bei dem verhältnismäßigen Tiefstand des Kartoffelpreises gegenüber [dem] Getreide- und insbesondere Fleischpreis die Verfütterung allzu stark werden wird.
3. Die Milchversorgung ist im Kabinett bereits besprochen worden8. Die geltenden Vorschriften dürften im vollen Umfange genügen, da sie die Länder auch dazu ermächtigen, für die Großstädte Milchlieferpflichten abzuschließen und auf diesem Wege die Verarbeitung von Butter und Käse einzuschränken. Es mag aber noch erwogen werden, ob nicht einheitlich auch die Verarbeitung zu Schokolade und Kondensmilch beschränkt werden soll.
4. Fleischversorgung.
5. Vorgehen gegen Schlemmerei.
Bayern hat im Dezember 1921 im Reichsrat ein Gesetz gegen Schlemmerei beantragt, wonach mit Gefängnis und Geldstrafen bestraft werden soll, wer aus Hang zum Wohlleben sich derart übermäßig der Genußsucht hingibt, daß dadurch angesichts der Not des Volkes Ärgernis erregt werden kann; Rückfallstrafen, Zulässigkeit des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte; Möglichkeit der Ausweisung verurteilter Ausländer; den der Beihilfe schuldigen Gewerbetreibenden kann von Gericht oder Verwaltungsbehörde die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Der Antrag ist im Reichsrat am 6. April 1922 abgelehnt worden. Gleichzeitig wurde die Reichsregierung ersucht, baldigst weitere Maßregeln ins Auge zu fassen, die geeignet sind, dem übertriebenen und Ärgernis erregenden Luxus und Aufwand, insbesondere der immer mehr um sich greifenden Völlerei und Schlemmerei, der Vergeudung lebenswichtiger Nahrungsstoffe zur Herstellung reiner Genußmittel und der fortschreitenden Umwandlung von Wohn- oder gewerblichen Räumen in Luxusgaststätten wirksam entgegenzutreten.
Zusammenfassend hat Bayern in seiner Denkschrift9 die Einschränkung des inländischen Bedarfs auf das Unentbehrlichste gefordert: Einschränkung der Erzeugung von Bier und Schnaps; Ausmahlung des Brotgetreides bis zu der durch den Kleiebedarf der Landwirtschaft bedingten Grenze; Einschränkung der Herstellung von Weißbrot und Luxusgebäck; weitgehende Einschränkung der Herstellung von Süßigkeiten, Schokolade usw.; Einschränkung der Konservenherstellung, insbesondere von Fleischkonserven, Versagung der Konzession an Schlemmergaststätten; hohe Besteuerung des Luxusses aller Art, z. B. auch der Schokolade mit Banderolensteuer. Die Versuche von Schlemmersteuern sind im wesentlichen ergebnislos geblieben.
Eine Beschränkung des Alkoholverbrauchs wurde in der Note vom 13. November als Problempunkt aufgestellt10. Im Reichsministerium des Innern wird seit längerem der Entwurf eines Schankstättengesetzes bearbeitet, das bereits mehrfachen Beratungen mit den Ländern unterstellt wurde. Vereinigungen bemühen sich um weitere gesetzgeberische Maßnahmen, so namentlich um ein[88] Verbot der Abgabe von Alkohol an Jugendliche, und haben für ihre Eingabe die Unterstützung großer Jugendverbände erreicht. Starke Teile der Jugendbewegungen fordern namentlich schlechthin das Verbot des Trinkbranntweins. Zwar bemüht man sich in Kreisen der Bierbrauereien und des Brenngewerbes um Abwehr dieser Bewegung, zweifellos aber ist sie gegenwärtig schon stark und für die Regierung sehr wünschenswert. Eine Regierung, die, ohne in den Fehler der Maßlosigkeit zu verfallen, volkssittlichen Forderungen solcher Art entspricht, würde starke Volksteile für sich gewinnen.
Die Forderung der vereinfachten Speisekarte wird sehr schwer durchzuführen sein11. Mehr könnte geschehen durch ein Vorgehen im Sinne des Reichsratsbeschlusses gegen die Umwandlung von Wohn- oder gewerblichen Räumen in Luxusgaststätten, ein Vorgehen, das sich namentlich auch auf den Kohlenmangel stützen könne, der vielfach zur Schließung von Schulen führt.
II. Kohlenversorgung.
Die Preise sind gestiegen
für Ruhrkohle | von … auf … | |
für mitteldeutsche Braunkohlenbriketts | von … auf …12 |
Die letzten Preiserhöhungen sind mehr oder weniger kampflos durch Umrechnung von Löhnen in Preise erfolgt. In der Öffentlichkeit ist man nicht überall überzeugt, daß der Reichskohlenrat und der Reichskohlenverband für die Bereitung der Preisbildung geeignet organisiert sind und die Nachprüfung durch die Reichsregierung umfassend genug erfolgt. Die Frage wird weiter zu prüfen sein, ob hier bessere Sicherungen getroffen werden können.
Die Kohlensteuer belastet mit 40% des Zechenpreises auch den Hausbrand sehr schwer. Die Ermäßigung ist schon mehrfach erörtert worden, insbesondere liegt ein deutschnationaler Antrag im Reichstag vor13. Gegen die Begünstigung des Hausbrandes aber wird geltend gemacht, daß die Kohlensteuer dadurch in der Einheitlichkeit ihrer Erhebung wesentlich beeinträchtigt werde, und daß auch mit Ausgleichsleistungen, die etwa im Zusammenhang mit den Kohlenmarken zu beziehen wären, nur mit großen Umständlichkeiten geholfen werden könne. Dies wurde auch einem Antrag Bayerns im Reichsrat entgegengehalten. Um aber im Ziel ähnliches zu erreichen, wurde vom Reichsrat und Reichstag ein Betrag von . . . . . . . M ausgesetzt, der insbesondere zur Erleichterung der Beheizungslast für Minderbemittelte verwendet werden soll.
III. Abwehr schädlicher Spekulanten.
Devisenordnung14. Durch die Presse ging vor einigen Wochen die Nachricht, daß in Frankreich, Belgien und anderen Ländern gegen Spekulanten auf das schärfste vorgegangen werde.
[89] IV. Bekämpfung unlauterer Machenschaften im Handel, insbesondere mit Edelmetall, Juwelen und Altmetall15. Beschränkung des Händlertums mag auch über diese Handelszweige hinaus im erheblichen Umfange wünschenswert sein.
V. Preisprüfungswesen.
Die großen Spitzenvereinigungen von Industrie, Handel und Gewerbe begehren bekanntlich auch die Zulassung des Marktpreises und des Wiederbeschaffungspreises. Das Reichswirtschaftsministerium hat sich dem Marktpreis bereits in allen wesentlichen Punkten genähert, lehnt aber den Wiederbeschaffungspreis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ab16. Es hat ferner eine gesetzliche Änderung der Preistreiberei nicht zugestehen wollen, sondern hat die notwendigen Berücksichtigungen der wirtschaftlichen Gesichtspunkte mehr im Verwaltungswege durch Weisungen an die Preisprüfungsstellen usw. zu erreichen versucht. Demgegenüber beharren die Wirtschaftskreise auf einer einwandfreien gesetzlichen Regelung. Die Gewerkschaften der verschiedenen Richtungen und die Sozialdemokratie stellen sich einer solchen Regelung nachdrücklich entgegen.
Wie die Rechtsordnung, so ist auch die Verwaltung der Wucherbekämpfung lebhaft umstritten. Die Gewerkschaften sind eben daran, mit Klagen darüber vorstellig zu werden, daß die Handhabung der Wucherbekämpfung alles zu wünschen übrig läßt und ihr Ausbau unbedingt zu verlangen sei. Andererseits beklagen die Wirtschaftskreise, daß keine gesetzliche Sicherheit für Anhörung von Sachverständigen gegeben sei und das Wucher-Strafverfahren der Rechtsmittel entbehre. Die Nachricht, daß in Preußen das Landeswucheramt die Gewerkschaften zur Einrichtung von Meldestellen heranziehe, wird auf der einen Seite auf kurze Zeit beruhigen, auf der anderen Seite beunruhigen. Eine Stellungnahme des neuen Kabinetts zu den Fragen des Marktpreises, des Wiederbeschaffungspreises und der Wucherbekämpfung wird nicht zu entbehren sein17. Sie kann nach meiner Meinung allerdings sich von der Auffassung der bisherigen Regierung nicht weit entfernen.
VI. Zum Kartellwesen18.
Fußnoten
- 1
Die Denkschrift ist undatiert und nicht unterzeichnet. Sie ist dem Material für die Besprechung mit den Gewerkschaften am 28.12.22 beigelegt. Aus dem Inhalt ergibt sich, daß sie kurz nach dem 19. 12. entstanden sein muß. Einige handschriftliche Verbesserungen weisen auf StS Hamm als Verfasser hin.
- 2
Über diesen Schritt des ADGB hatte RKom. Kuenzer StS Hamm am 19. 12. informiert und dazu in einem 2. Schreiben vom 19. 12. bemerkt: „Die christlichen Gewerkschaften werden an der Aktion nur unter folgenden Bedingungen teilnehmen: 1) Sämtliche 5 Punkte sind einer eingehenden Modifikation zu unterziehen, 2) das Vorstelligwerden hat nicht nur beim Herrn RK, sondern auch beim PrMinPräs. Braun zu erfolgen. Die Frage der Goldanleihe ist vom ADGB etwa wie folgt formuliert: Welche Schritte hat der Herr RK getan, um die Mitwirkung der Industrie bei der Goldanleihe zu sichern? Die christlichen Gewerkschaften stehen auf dem Standpunkt, daß von einer inneren Goldanleihe überhaupt nur dann die Rede sein kann, wenn die äußere Anleihe absolut sichergestellt ist. Sie formulieren diese Frage so: Welche innerpolitischen Maßnahmen gedenkt die RReg. zur Lösung des Reparationsproblems zu ergreifen?“ (R 43 I/1493, Bl. 66). Am 21. 12. legen ADGB, DGB, AfA und Gewerkschaftsring ihre gemeinsam formulierten fünf Fragen in der Rkei vor und bitten um eine Aussprache; datiert ist ihr Begleitschreiben vom 19.12.22 (R 43 I/1493, Bl. 68-70).
- 3
Denkschrift des Gf. Lerchenfeld vom 29.9.22 (s. dazu den Band ‚Das Kabinett Wirth‘).
- 4
In der Kabinettssitzung vom 19. 12. sollten an Hand dieses Stichwortkatalogs wirtschaftliche Fragen behandelt werden; die Beratung wurde jedoch verschoben, ebenfalls am 22. 12.. Stichwortkatalog als Protokollanlage in R 43 I/1381, Bl. 159-162.
- 7
Schreiben v. Batockis an StS Hamm vom 12.12.22 in R 43 I/1261, Bl. 127-130.
- 9
Vom 29.9.22.
- 10
In Punkt 10 der deutschen Note vom 14.11.22 (‚Ursachen und Folgen‘, Bd. IV, S. 418).
- 12
Die entspr. Zahlen sind nicht eingetragen worden.
- 13
RT-Drucks. Nr. 5063 vom 18.10.22, Bd. 375. Der Antrag sieht eine generelle Herabsetzung der Kohlensteuer auf 30% vor und außerdem eine Erstattung der Steuer an die finanzschwachen Verbraucher.
- 14
Durch VO vom 9.12.22 (RGBl. I, S. 922) waren die geltenden Bestimmungen gegen Devisenspekulation bis zum 15.2.23 verlängert worden. Zur gesetzlichen Neufassung vgl. Anm. 25 zu Dok. Nr. 48.
- 16
Am 16.12.22 hatten der RWiM und der RJM neue Richtlinien für die Feststellung des angemessenen Preises erlassen; der RWiM hatte sie in der Dez.-Nr. der „Mitteilungen für Preisprüfungsstellen“ veröffentlicht (R 43 I/1246, Bl. 250-253).
- 17
Mit Fragen der Preisbildung und der Wucherbekämpfung befaßt sich das Kabinett am 17.1.23 (Dok. Nr. 47).
- 18
Die Aufzeichnung bricht hier ab. Der Stichwortkatalog für die Kabinettssitzung vom 19. 12. vermerkt unter Kartellwesen noch folgendes: „Ausbau der Kartelleinigungsstelle durch Zuziehung von Vertretern der Behörde und der Verbraucherschaft; behördliche Prüfung der Verwaltung und der Ergebnisse der Kartelle der wichtigsten Produktionszweige.“ (R 43 I/1381, Bl. 159-162, hier: Bl. 160). Zum Kartellwesen s. auch Punkt IV, 5 der Denkschrift Hamms vom 17. 1. (Dok. Nr. 48), die auch zu den übrigen Punkten dieser Aufzeichnung, z. T. sehr viel eingehender, Stellung nimmt.