Text
Nr. 216
Der Reichskanzler an den Reichsminister der Finanzen. 11. Juli 1923
R 43 I/2357, Bl. 104-106 Entwurf1
[Betrifft: Finanzlage des Reiches und Arbeit der Rhein-Ruhr-Zentrale]
Zum Schreiben vom 16. Juni 1923 – I D 10484 –2.
Auf die Darlegungen Ihres gefälligen Schreibens über die aus dem Ruhreinbruch folgende außerordentlich starke Belastung der Reichsfinanzen erkläre ich mich gerne bereit, mich für die von Ihnen vertretene Schlußfolgerung der Notwendigkeit einer wohl abgemessenen Sparsamkeit einzusetzen, bei der zwar die für den Ruhrabwehrkampf im besetzten wie im nicht besetzten Gebiet wirtschaftlich und politisch unerläßlichen Ausgaben rasch und wirksam auf den Staat zu übernehmen, daneben aber die Erfordernisse höchster Wirtschaftlichkeit[640] und Sparsamkeit rücksichtslos zur Durchführung zu bringen sind. Darüber, was in großen Zügen zur Erreichung besserer Wirtschaftlichkeit geschehen kann, werde ich demnächst Aussprache im Kabinett ansetzen, bei der ich näheren Darlegungen von Ihnen und von Herrn Staatsminister a. D. Saemisch entgegensehen darf3.
Was die für die Bewertung der Mark nicht minder wichtige Verbesserung unseres Steuerwesens anlangt, glaube ich mit Ihnen einig zu sein, daß trotz der dank Ihrer Bemühungen erreichten sehr bemerkenswerten Fortschritte noch Erhebliches geschehen kann4. Mir scheint das um so wichtiger, als ich auch heute noch der mehrfach besprochenen Auffassung bin, daß für die Finanzierung des Ruhrkampfes von Anfang an steuerliche Maßnahmen nötig waren und sind. <Ich begrüße deshalb auf das lebhafteste Ihre Absicht, alsbald besondere Steuervorschläge zur besseren Finanzierung des Ruhrkampfes zu machen5.> Dazu kommt weiter, daß die zu langsame Anpassung unseres direkten Steuerwesens an die Geldentwertung in den Kreisen der Lohn- und Gehaltsempfänger die Auffassung erweckte, als seien lediglich sie dazu bestimmt, die Verelendungswirkung der Markentwertung auf sich zu nehmen. So bedeutungsvoll die in der letzten Zeit gemachten Fortschritte unserer Steuergesetzgebung in finanzieller wie allgemein staatspolitischer Hinsicht sind, würde ich es für sehr zweckmäßig halten, wenn dem Kabinett über die Grundgedanken der weiteren Reform unseres Steuerwesens alsbald eine Denkschrift zuginge, die es erlaubte, die Grundfragen auf längere Sicht hinaus zu klären und die noch zu erwartenden Vorlagen in die Gesamtheit eines solchen Programms einzustellen6. <Ich halte das besonders auch im Hinblick auf mehrfache Wünsche von Reichstagsparteien für geboten7.>
In vollem Einverständnis mit Ihnen befinde ich mich, wenn Sie in Ihrem gefälligen Schreiben vom 16. Juni im Anschluß an die allgemeinen finanzpolitischen Erörterungen darlegen, daß Sie pflichtgemäß gezwungen seien, an allen[641] maßgeblichen Entschließungen von finanzieller Tragweite Anteil zu nehmen; eine solche Mitwirkung bei allen Maßnahmen von finanzieller Tragweite halte auch ich schon verfassungsmäßig für unerläßlich. Daß Ihnen die Möglichkeit einer solchen Anteilnahme aber in letzter Zeit von meinem Kommissar für die Ruhrabwehr genommen worden sei, kann ich nicht anerkennen8. Auch die im gefälligen Schreiben angeführten Einzelfälle geben m. E. für eine solche allgemeine Beschwerde nach der mir gewordenen Darstellung keine schlüssige Begründung. Ohne hier auf diese Einzelfälle einzugehen, möchte ich den Vorschlag machen, daß zur Feststellung des Sachverhalts die beiderseitigen Bearbeiter zusammentreten und möchte glauben, daß dann in einer persönlichen Aussprache zwischen uns etwa noch vorhandene Zweifel unschwer aufgeklärt werden können9.
Was den Aufgabenbereich des Kommissars für die Ruhrabwehr anlangt, so ist darüber in der Anordnung der Reichsregierung vom 21. März 1923 – R. Ru. Z. 6110 – und in meinem Rundschreiben vom 26. Mai d. J. – R. Ru. Z. 3033 –11 die erforderliche Regelung getroffen. Daraus ergibt sich, daß alle Angelegenheiten, die den Geschäftskreis mehrerer Ministerien berühren – abgesehen von den nach wie vor im Reichsarbeitsministerium stattfindenden Besprechungen über Arbeits- und gewerkschaftliche Fragen –, zur Vermeidung von doppelter oder gegensätzlicher Bearbeitung und zur Sicherung rascher einheitlicher Erledigung ausschließlich bei meinem Kommissar für die Ruhrabwehr erörtert werden sollen. Wenn dieser die in Ihrem Ressort unter dem 31. Mai d.J. – I D 10158 – anberaumte Sitzung mit den wirtschaftlichen Außenstellen für das besetzte Gebiet für sich in Anspruch genommen hat, so hat er hiermit, da es sich nach den mir gewordenen Mitteilungen nicht um eine interne Veranstaltung des Finanzressorts, sondern um die Besprechung weitgreifender wirtschaftlicher Fragen mit zahlreichen Vertretern anderer Reichs- und preußischer Ressorts handelte, im Sinne meines Rundschreibens und m. E. auch zweckmäßig gehandelt, da die notwendige Übereinstimmung der Maßnahmen der Reichsregierung nur dann gesichert werden kann, wenn die Arbeit verschiedener Ressorts von einer Stelle – und als diese Stelle ist der Kommissar für die Ruhrabwehr berufen – zu Einheitlichkeit und Übereinstimmung zusammengefaßt wird. Wenn ferner Einwände dagegen erhoben werden, daß der Kommissar für die Ruhrabwehr auch gegenüber dem Widerspruch eines Ressortministers[642] ohne Kabinettsentscheidung Maßnahmen von erheblicher politischer Rückwirkung getroffen habe, so darf ich dazu bemerken, daß der Kommissar für die Ruhrabwehr auftragsgemäß in allen wichtigeren Fragen meine persönliche Entscheidung einholt und nur nach meinen Anweisungen handelt. Bei meiner persönlichen Entschließung, wie weit ich solche Fragen der Gesamtpolitik, ehe ich gemäß Artikel 56 der Reichsverfassung die Richtlinien bestimme, dem Reichskabinett unterbreite, neige ich, soweit es irgend möglich ist, einer solchen Befassung des Kabinetts zu, muß mir aber durchaus die freie Entschließung vorbehalten12 und mich naturgemäß in vielen Angelegenheiten vor allem von der Dringlichkeit der Fragen leiten lassen.
Denn bei der schwierigen Lage in den besetzten Gebieten und der Stimmung der dortigen Bevölkerung wird von niemandem die sehr ernste, unabweisbare Verpflichtung der Reichsregierung verkannt werden, die nötigen Hilfsmaßnahmen nicht erst zum Gegenstand langwieriger Beratungen zu machen, sondern mit möglichster Beschleunigung herauszubringen. Ich nenne als ein Beispiel hierfür die Frage der feierlich zugesagten alsbaldigen Entschädigungsregelung für Beamte und Nichtbeamte, über deren Verzögerung leider bereits eine nicht zu übersehende Beunruhigung eingetreten ist. So sehr ich Ihnen darin zustimme, daß eine sachgemäße Erledigung nicht durch Übereilung verhindert werden darf, so vermag ich mich doch des Eindrucks nicht zu erwehren, daß es da und dort gelegentlich an der nun einmal durch die außerordentlichen Verhältnisse gebotenen raschen und entgegenkommenden Erledigung von Angelegenheiten der besetzten Gebiete fehlt und daß den pflichtgemäß drängenden Bemühungen des Kommissars für die Ruhrabwehr zur Erreichung einer die politische Wirkung berücksichtigenden rechtzeitigen Entscheidung mitunter auch solche Bedenken und Hindernisse in den Weg gelegt werden, die bei richtigerer Einstellung auf die politischen Notwendigkeiten unterbleiben würden. Wie ich allenthalben die Vermeidung von Ressortstreitigkeiten in der jetzigen Zeit erwarte und voraussetze, so darf ich daher andererseits erwarten, daß alle Beamten meinem Kommissar die überaus schwierige und verantwortunsgvolle Aufgabe der Bearbeitung der Angelegenheiten der besetzten Gebiete durch rascheste und aufs große Ganze eingestellte Behandlung der Dinge erleichtern, und ich wäre dankbar, wenn Sie unserm Schriftwechsel Anlaß entnehmen möchten, bei der hervorragenden Bedeutung der Finanzfragen für den Ruhrkampf hierauf innerhalb des Reichsfinanzministeriums besonders hinzuweisen13.
[643] Im übrigen darf ich bemerken, daß regelmäßige mündliche Ressortbesprechungen an der Stelle meines Kommissars auch für die Herren Minister die beste Gewähr geben, daß diese über die im Gange befindlichen Angelegenheiten und die Absichten und Anträge meines Kommissars regelmäßig und raschestens unterrichtet und so in die Lage versetzt werden, sofern es ihnen notwendig erscheint, ihre verfassungsrechtliche Mitwirkung geltend zu machen und meine persönliche Entscheidung oder die Befassung des Kabinetts auf die schnellste Weise herbeizuführen.
Entsprechend dem Vorgange Ihres Schreibens vom 16. Juni habe ich den Herren Reichsministern und Herrn Staatsminister a. D. Saemisch Abschrift dieses Schreibens zugehen lassen.
C[uno]
Fußnoten
- 1
Auf Ersuchen des RK hatte Bgm. Schmid am 26. 6. einen ersten Entwurf vorgelegt, zu dem StS Hamm am 30. 6. für den RK vermerkte: „Gegenüber dem Entwurf des Herrn Bgm. Schmid möchte ich mir einige Änderungen in der Form vorzuschlagen erlauben und gestatte mir, hierfür den anliegenden Entwurf vorzulegen. Der sachlichen Entschiedenheit dürfte dadurch kein Abbruch geschehen sein.“ Dieser erste Entwurf Hamms wird ebenfalls zurückgezogen und durch einen zweiten Entwurf Hamms vom 9. 7. ersetzt, der vom RK gebilligt und auf den 11. 7. datiert, am 13. 7. abgesandt wird. Auch dieser letzte Entwurf, der hier vorgelegt wird, enthält noch einige handschriftliche Verbesserungen und Streichungen Cunos und Hamms, die bei wichtigen Abweichungen angemerkt worden sind. Abschriften des Schreibens finden sich noch in R 43 I/214, Bl. 76-78 und 1790, R 43 I/1790, Bl. 103-105.
- 3
Diese Aussprache unter Beteiligung Saemischs kommt nicht mehr zustande.
- 4
Am 9. 7. waren das „Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrssteuergesetzes und des Wechselsteuergesetzes“, das „Gesetz über die Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer“ sowie neue Verbrauchssteuergesetze für Bier, Spielkarten, Leuchtmittel, Zündwaren, Salz und Zucker erlassen worden (RGBl. I, S. 555 – 579). Die Gesetzentwürfe waren vorher im Beschlußverfahren vom Kabinett angenommen worden (R 43 I/2410, Bl. 256). Zur Notwendigkeit einer grundsätzlichen Steuerreform hatte MinR Kempner am 28. 6. vermerkt: „Es hat nicht sehr viel Zweck, jetzt an einem einzelnen Steuergesetz oder an einzelnen Steuervorschriften herumzudoktern. Worauf es ankommt, ist eine grundsätzliche und große Steuerreform, die die wirklich Steuerkräftigen entsprechend belastet und die anderen nach Möglichkeit schont, die überflüssigen Kompliziertheiten der Steuergesetzgebung beseitigt und schnellen Eingang der Steuern erzwingt.“ (R 43 I/2357, Bl. 83 f.).
- 5
Dieser Satz ist von StS Hamm handschriftlich hinzugefügt worden.
- 6
Eine derartige Denkschrift über das Steuerwesen wird trotz mehrfacher Anforderung durch den RK nicht vorgelegt.
- 7
Dieser Satz ist von StS Hamm handschriftlich hinzugefügt, dagegen der folgende Passus des Entwurfs gestrichen worden: „Zufolge Ihrer Darlegungen über unsere Finanzlage halte ich in gleicher Weise eine eingehende Befassung der RReg. mit dem Problem der wertbeständigen Anlagemittel für eine dringende währungspolitische wie allgemeinpolitische Aufgabe. Auch damit glaube ich mich bei der außerordentlichen Bedeutung, die dieser Frage für unser Finanzwesen zukommt und die ihr in steigendem Maße von Parteien wie Wirtschaftskreisen beigemessen wird, im Einverständnis mit Ihnen zu befinden.“ (s. dazu auch Anm. 12 zu Dok. Nr. 222).
- 8
Dieser zweite Teil des Schreibens geht auf den Entwurf Schmids vom 26. 6. zurück, der von Hamm stark überarbeitet wurde.
- 9
Der Entwurf Schmids hatte hier sehr viel schärfer gelautet: „Ohne auf die Einzelfälle näher eingehen zu wollen, die als Grundlage Ihrer Beschwerde ausgewählt worden sind, möchte ich den Wunsch aussprechen, daß Sie sich über den Sachverhalt nochmals besonders unterrichten lassen und danach erneut die Frage prüfen, ob eine Verletzung Ihrer Ressortinteressen tatsächlich vorliegt. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß Sie bisher über die Entstehung und geschäftliche Behandlung der Angelegenheiten nicht erschöpfend und objektiv informiert worden sind, wie es zur Gewinnung eines eigenen endgültigen Urteils Ihnen selbst erwünscht sein muß.“ (R 43 I/2357, Bl. 101-103).
- 10
Die Geschäftsordnung der Rhein-Ruhr-Zentrale ist abgedruckt in Anm. 2 zu Dok. Nr. 98.
- 11
Durch Rundschreiben vom 26. 5. hatte der RK den Ministern die am 2. 5. erfolgte Ernennung Schmids zum „Kommissar des RK für die Ruhrabwehr“ mitgeteilt und noch einmal seine Aufgaben umrissen (R 43 I/993, Bl. 19 f.).
- 12
Der Vorbehalt freier Entschließung ist vom RK handschriftlich eingefügt worden. Der Entwurf Schmids hatte gelautet: „Ich behalte mir jeweilig persönlich die Entscheidung darüber vor, inwieweit ich eine Angelegenheit wegen ihrer besonderen politischen Tragweite zur Entscheidung des Reichskabinetts bringe oder mit den hauptbeteiligten Ministern erörtere.“, R 43 I/2357., Bl. 101-103
- 13
Der Entwurf Schmids sah hier vor: „Ich wünsche keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß ich den Kommissar für die Ruhrabwehr bei der Wahrnehmung der politischen und wirtschaftlichen Lebensnotwendigkeiten der besetzten Gebiete nachdrücklichst unterstützen und unberechtigte Widerstände keinesfalls dulden werde. Wie ich von meinen Beamten die Vermeidung von Ressortstreitigkeiten gerade in der jetzigen ernsten Zeit verlange, so hoffe ich von Ihnen, Herr RFM, daß es auch Ihrem Einfluß gelingen wird, Ihre Beamten zur verständnisvollen Zusammenarbeit mit den Stellen anzuhalten, denen die überaus schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe der Bearbeitung der Angelegenheiten der besetzten Gebiete in der Rkei anvertraut ist.“, R 43 I/2357., Bl. 101-103