Text
[303] Nr. 95
Vermerk des Staatssekretärs Hamm über den Eisenbahnverkehr im Ruhrgebiet. 11. März 1923
R 43 I/211, Bl. 277 f. handschriftlich1
I. Rücksprache mit dem Herrn Reichsverkehrsminister am 11. 3.
Die Franzosen bringen täglich 3 – 5 Kohlenzüge aus dem Gebiet weg. General Payot, brutal, energisch, aber plump und grob, hat keine großen Erfolge. Jetzt mehr zivile Leitung durch eine Kommission unter französischem Direktor mit zwei französischen und einem belgischen Unterdirektor, darunter die Unterkommissionen, entsprechen insofern Militäreisenbahndirektionen in Belgien und Frankreich2. Die Einrichtung dieser Verwaltung wird noch etwa 14 Tage dauern. Dann steigende Fortschritte der Franzosen. Immerhin würde auch bei Verzicht auf größere Störungen es noch Monate dauern, bis die Franzosen soviel Kohle wie vordem bekämen.
Sie erfassen Kohle noch nicht planmäßig, sondern im Wege von Raubzügen. Sie erkunden durch Flieger, wo beladene Kohlenwagen in den Bahnhöfen stehen, erfassen sie und stellen sie zusammen. Bis in die letzten Tage wurden häufig 5 000 Kohlenwagen innerhalb des Gebiets zur Werkversorgung bewegt, jetzt 2 000. Dies rohe Verfahren wird den Franzosen nicht genügen. Versuche, Kohlen von einzelnen Halden abzubringen, sind noch nicht gelungen; die Zivilverwaltung wird das nun stärker betreiben. Die Franzosen beherrschen und betreiben im Ruhrgebiet die n[ördliche] u[nd] s[üdliche] Ost-West-Linie und wollen nun offenbar noch die Mittelstrecke und N[ord]-S[üd]-Verbindungen. Sie haben Elsaß-Lothringer dort, die aber, nur auf 56 Tage einberufen, schwierig werden, und 20 000 Franzosen, die immerhin für die alte Kohlenabfuhr genügen würden. Sie erfassen nun auch die Werkstätten. Es ist zu besorgen, daß die Franzosen nun auch planmäßige Tarifpolitik betreiben werden, um den Verkehr nach dem Westen zu steigern, den Nord-Süd-Verkehr auf ihre Rheinlinien zu bringen usw. und den Tarif als politisches Kampfmittel auszunutzen.
Die geförderte Kohle wird noch immer in Raten untergebracht und auf Halde usw. gestürzt werden können; erst dann Förderung zu drosseln, Vorrichtungsarbeit und Bauarbeiten zu betreiben3. Betriebssab[otage] auf allen[304] militarisierten Strecken im Gange; Entgleisungen, Weichensprengungen, Lokomotivbeschädigungen. Zechenverband und Bergbaulicher Verein vor 8 Tagen für ruhige Weiterentwicklung. Auch Bahnzerstörungen würden Kohlenabfuhr nicht hindern; Franzosen fahren dann andere Strecken, allenfalls die englischen. Schärfere Mittel sind nicht unbedenklich; Geiselfrage4.
Jedenfalls kann nur nach Benehmen mit Wirtschaftern vorgegangen werden; Besprechung im engen Kreise von 5 – 10 Herren, am besten außerhalb Berlins.
II. Besprechung mit Reichsarbeitsminister Dr. Brauns.
Betriebsstörungen an den unter französischer Herrschaft stehenden Strecken keine Ressortsache des Reichsverkehrsministeriums, so wenig wie in anderen Betrieben des Reichswirtschaftsministeriums. Wenn überhaupt ein Ministerium zuständig, so Reichswehrministerium. Die Sache erwuchs aus den Chr[istlichen] Gew[erkschaften]; J. ist nicht auszuschalten. Grundsätzliche Frage, wohin die Politik geführt werde5.
Fußnoten
- 1
Aus Gründen der Lesbarkeit sind die vielfach verwandten Wortkürzungen und Abkürzungen aufgelöst worden.
- 2
Durch Ordonnanz Nr. 149 hatte die Irko am 1. 3. anstelle der dt. Eisenbahnverwaltung im bes. Geb. eine eigene Eisenbahnverwaltung (Regie) eingesetzt, „die mit der Verwaltung, dem technischen, kaufmännischen und finanziellen Betrieb dieser Bahnen beauftragt ist.“ (RT-Drucks. Nr. 5876, Bd. 378, S. 67 f.). Unter dem gleichen Datum wurde diese VO von General Degoutte für das besetzte Ruhrgebiet erlassen. Durch Ordonnanz Nr. 150 vom 10. 3. wurden Bréaud zum Dir., der Belgier Berger und der Franzose Frant zu Unterdirektoren ernannt (RT-Drucks. Nr. 5876, S. 69).
- 3
Am 14. 3. teilt RKom. Kuenzer der Rkei mit: „Im Reichsbahn-Direktionsbezirk Essen wünschen die Eisenbahner immer dringender, daß die Kohlenförderung eingeschränkt werde; Groß- und Kleinindustrie sowie Private seien mit Kohlen bereits derart versorgt, daß sie keine weiteren Vorräte mehr unterbringen können. Auf Halden kann nur noch wenig gelegt werden, deshalb muß der größere Teil der Förderung verfrachtet werden. Die Folge davon ist, daß der Bezirk Essen mit beladenen Wagen bereits so überfüllt ist, daß die Gefahr des völligen Erliegens des Bahnbetriebes in Bälde zu befürchten ist. Die große Menge beladener Wagen gestalten auch den Kohlenraub der Franzosen erfolgreich. Die Zechenleitungen wollen unter allen Umständen weiter fördern, damit sie, wie sie sagen, die Bergarbeiter in den Betrieben halten und damit von der Straße fernhalten können, wo die Leute mit großer Wahrscheinlichkeit unter den Einfluß der Kommunisten und Syndikalisten kommen würden, deren Agitation sowohl im altwie im neubesetzten Gebiet eine außerordentlich intensive ist.“ (R 43 I/212, Bl. 157 f.). LegSekr. Redlhammer berichtet am 16. 3. aus dem Ruhrrevier über die ersten Versuche der Franzosen, Koks von den Halden abzufahren unter Einsatz von Arbeitskompanien, die durch Militärtrupps geschützt werden. Die Effektivität dieser Bemühungen sei nur gering; hinzu kämen die Schwierigkeiten des Abtransports. „Es sind alle Vorbereitungen getroffen, um den Versand so zu stören, daß so gut wie nichts an die Grenze kommt. […] Ein Grund zur Beunruhigung ist durchaus nicht vorhanden, der erste schüchterne französische Versuch wird in kurzer Zeit mit einem Fiasko enden. Frankreich darf und wird keine Kohle erhalten, dafür wird der ungebrochene starke Gegenwille sorgen!“ (R 43 I/1935, Bl. 4-6).
- 4
Mit Note vom 19. 3. protestiert die RReg. gegen einen Befehl des Kommandanten der 47. frz. Infanterie-Division in Recklinghausen vom 28. 2. „In diesem Befehl sind die Schienenstränge der Eisenbahn sowie die Telegrafen- und Telefonleitungen in Abschnitte eingeteilt und bestimmte deutsche Beamte als verantwortlich für diese Strecken bezeichnet worden mit der Maßgabe, daß diese Beamten verhaftet und eingekerkert werden sollen, wenn ein Sabotageakt auf der Strecke begangen und der Urheber nicht entdeckt wird. Ferner soll in allen Fällen die Stadt oder Gemeinde, auf deren Gebiet der Sabotageakt stattgefunden hat, ohne weiteres mit einer Geldstrafe belegt werden. […] Der Befehl läuft auf die Einführung eines allgemeinen Geiselsystems hinaus. Willkürlich ausgewählte deutsche Beamte, die zum Teil nicht einmal der in Frage kommenden Verkehrsverwaltung angehören, werden für den Fall einer Beschädigung der Verkehrsmittel mit schweren Freiheitsstrafen bedroht ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt in der Lage gewesen wären, die Beschädigungen zu verhindern. Außerdem wird offen von dem System der Kollektivstrafen Gebrauch gemacht.“ (RT-Drucks. Nr. 5876, Bd. 378, S. 37; Ursachen und Folgen Bd. V, S. 91).
- 5
Am 25. 3. ergeht als Antwort auf die Ordonnanzen Nr. 149 und 150 eine Anordnung des RVM, die alle Maßnahmen der frz.-belg. Regie für völkerrechtswidrig und ungültig erklärt. „Die Deutsche Regierung befiehlt daher allen Beamten, Angestellten und Arbeitern der deutschen Reichsbahn: 1. Keiner Weisung der Regie Folge zu leisten. 2. Jedes Zusammenarbeiten mit der Regie wird untersagt. 3. Der Aufforderung der Regie, unverzüglich zu den früheren Posten zurückzukehren und den Dienst wieder aufzunehmen, ist unter keinen Umständen und an keiner Stelle nachzukommen. Zu den von den Franzosen und Belgiern besetzten Stellen kehrt deutsches Personal nur dann zurück, wenn die betreffende Dienststelle zuvor von dem französischen oder belgischen technischen Eisenbahnpersonal geräumt ist. Auf den von den Franzosen und Belgiern nicht besetzten Stellen arbeitet das Personal nach der Weisung seiner deutschen Vorgesetzten weiter. 4. Verstöße gegen bestehende Weisungen ziehen schwerste Disziplinarbestrafung, insbesondere Dienstentlassung sowie strafrechtliche Verfolgung nach sich. […] Voller Schadenersatz wird allen durch die Maßnahmen der Franzosen und Belgier betroffenen Eisenbahnern und ihren Familien zugesichert.“ (RT-Drucks. Nr. 5876, S. 70; Ursachen und Folgen Bd. V, S. 93 f.). Die Besatzungsmächte schreiten daraufhin zu Massenausweisungen dt. Eisenbahner, wogegen die RReg. mit Noten vom 9. und 10. 4. protestiert. Die Note vom 10. 4. weist zugleich die Begründungen für die Ordonnanzen Nr. 149 und 150 als bloßen Vorwand zurück, „um das seit Beginn der Besatzung von Frankreich erstrebte Ziel zu erreichen, die Eisenbahn in die Hand seiner Militärs zu bringen.“ (RT-Drucks. Nr. 5876, S. 71). Die Frage der Sabotage tritt erst später in den Vordergrund (s. Dok. Nr. 213).