Kaum ein Bereich des öffentlichen Lebens hat für jeden Einzelnen so große Auswirkungen wie die Qualität des Gesundheitswesens. Ärztliches Wissen, technische Ausstattung der Krankenhäuser und die Wirksamkeit von Medikamenten bestimmen unsere Lebensqualität und manchmal auch über Leben und Tod.
In welch desolatem Zustand sich das Gesundheitswesen der DDR um 1989/1990 befand, wird in seiner Gesamtheit erst aus dem Studium der Akten des Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (bis 1991) bzw. des Bundesgesundheitsministeriums (ab 1991) deutlich. Verfall der baulichen Substanz, rückständige technische Ausstattung, Versorgungsmängel bei Medikamenten und hohe Belastung des ärztlichen und pflegerischen Personals kennzeichneten das Gesundheitswesen in der DDR. In der Umbruchzeit zwischen 1989 und 1994 haben humanitäre Soforthilfeprogramme und finanzielle Sonderfonds der Bundesregierung und auch private Hilfsinitiativen von Firmen und Vereinen das Funktionieren der Gesundheitsversorgung in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern sichergestellt.
Dieser Beitrag möchte Sie anhand ausgewählter Beispiele einladen, sich selbst ein Bild von den enormen Schwierigkeiten und den Lösungsansätzen für ein modernes Gesundheitswesen in den neuen Bundesländern zu machen.
Mangel, Sorgen und Sofortmaßnahmen: Der Umbruch in den neuen Bundesländern 1990–1992
Hilferuf aus Berlin (West) an Helmut Kohl wegen Befürchtung einer Überlastung des Westberliner Gesundheitswesens durch DDR-Patienten
Der DDR-Gesundheitsminister Professor Klaus Thielmann (SED-PDS) bezeichnete die Situation im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR als
Lohn der Mühen: Stabilisierung des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern 1993–1994
Nach vier Jahren großer Umstrukturierungsmaßnahmen und umfangreicher finanzieller Investitionen in das Gesundheitswesen der neuen Bundesländer waren wesentliche Erfolge erreicht. Die Umstellung des staatlichen Versorgungssystems auf eine pluralistische Versorgung mit freiberuflichen Leistungsträgern wie Ärzten und Pflegediensten und mit privaten und kommunalen Trägern trug zur Anpassung des Gesundheitswesens an den westlichen Standard bei. Mit der Einführung des Systems der gegliederten Krankenversicherung zum 1. Januar 1991 traten an die Stelle der beiden Einheitsversicherungsträger rechtlich selbständige Krankenkassen mit regionaler oder berufsständischer Ausrichtung.
Die vollständige Angleichung der Trinkwasserqualität in den neuen Bundesländern an den westlichen Standard war bis 1994 noch nicht erreicht. Nach einer Zusammenstellung der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser waren in den neuen Bundesländern mindestens 2766 Sanierungspläne auszuführen.
Einige Zahlen mögen die enormen Anstrengungen verdeutlichen, die zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in den neuen Bundesländern unternommen wurden: Das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung umfasste im Jahr 1990 520 Mio DM. Bis 1992 wurden zur Verbesserung der unzureichenden Dialyseversorgung 23 Mio DM in den neuen Bundesländern investiert, davon 15 Mio DM für die Errichtung von fünf Dialysezentren in Fertigbauweise mit je 20 Dialyseplätzen. Für 8 Mio DM stellte das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) den bestehenden Dialyseeinrichtungen in den neuen Ländern 100 Dialysegeräte sowie Verbrauchsmaterial zur Verfügung. Damit wurde innerhalb kurzer Zeit eine Dialysevollversorgung in den neuen Bundesländern aufgebaut.
Bis 1992 wurden 85 Rettungswagen für 10,5 Mio DM, medizinisch-technisches Gerät für Krankenhäuser für 140 Mio DM und 837,9 Mio DM für Wirtschaftstechnik in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen aufgewendet. Die Kosten für die Sanierung der bis Ende 1992 erfassten großen Wasserversorgungsanlagen wurden auf 7,7 Milliarden DM geschätzt, die Kosten für die Sanierung und Erweiterung der Rohrnetze auf weitere 12,6 Milliarden DM.
Quellen
Erarbeitung der Galerie: Birgit Metzing, Bundesarchiv
Literatur:
- Bundesministerium für Gesundheit „Bilanz des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern“, Stand Juli 1992
- Bundesministerium für Gesundheit „Bilanz des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern“, Stand Mai 1994 (B 353/6313)