Einführende Informationen
Die NSDAP-Mitgliederkartei umfasst die „Zentralkartei“ sowie die „Gaukartei“ und ist in den Beständen R 9361-VIII KARTEI und R 9361-IX KARTEI (ehemals Sammlung BDC/„Berlin Document Center“) erfasst.
Sie wurde aufwendig digitalisiert und liegt farbig und hochauflösend in einer Datenbank vor. Im Einklang mit den gesetzlichen deutschen Schutzfristen sind Recherchen auf Antrag hin möglich. Die Auskunft wird in der Regel als digitale Kopie verschickt. Zudem kann in der digitalisierten Kartei am Standort Berlin-Lichterfelde unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig recherchiert werden.
Zu beachten ist: Nur ein Teil der Karteikarten hat den Krieg überstanden. Die Mitgliedschaft einer Person in der NSDAP lässt sich daher nicht immer allein anhand der NSDAP-Mitgliederkartei belegen. Ergänzt wird diese durch die NSDAP-Aufnahmeanträge; von diesen ist jedoch ebenfalls nur ein Teil erhalten (etwa 600.000 Anträge). Oft müssen weitere Bestände des Bundesarchivs hinzugezogen werden, die über personenbezogene Informationen zu Parteimitgliedern verfügen. Zentrale Bestände sind u. a.: R 9361-I und -II (Personenbezogene Unterlagen NSDAP/Parteikorrespondenz), NS 1 (Reichsschatzmeister der NSDAP), NS 36 (Oberstes Parteigericht der NSDAP) sowie NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP). Insgesamt können so etwa 80 % der NSDAP-Mitgliedschaften nachgewiesen werden.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Hilfsmittel zur Arbeit mit der NSDAP-Mitgliederkartei im Bundesarchiv.