Die Eingliederung der zentralen Archive der DDR (Zentrales Staatsarchiv und Militärarchiv in Potsdam, Staatliches Filmarchiv in Berlin) im Jahr 1990 stellte für das Bundesarchiv eine ganz besondere Herausforderung dar. Möglichst rasch mussten nicht nur zwei unterschiedliche Archivsysteme vereinigt und Personal übernommen, sondern auch die zahlreich anfallenden Akten aus den sich auflösenden Ministerien der DDR zügig gesichert und erschlossen werden. Der Themenbeitrag stellt grundlegende Überlegungen und entscheidende Schritte auf dem Weg der Vereinigung vor.
Im Februar 1990 fanden Gespräche zwischen dem Bundesarchiv, der Staatlichen Archivverwaltung der DDR sowie dem Zentralen Staatsarchiv der DDR statt. Darin wurden vor allem Grundsätze einer künftigen gesamtdeutschen Archivverwaltung erörtert.
Annäherung von Bundesarchiv und Staatlicher Archivverwaltung der DDR
Vom 9. bis 11. April 1990 fanden Gespräche zwischen dem Präsidenten des Bundesarchivs, Prof. Kahlenberg, und dem Leiter der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, Dr. Herzog, im Bundesarchiv statt. Im Ergebnis wurden Informationsausstauch und fachliche Abstimmung u. a. bei rechtlichen Fragen, Fragen der Benutzung, Massenkonservierung, Sicherungs- und Schutzverfilmung oder in der Aus- und Fortbildung vereinbart. Zudem sollte eine gemeinsame Beständeübersicht für die Zeit bis 1945 erarbeitet werden.
ARK-Sonderkonferenz berät über engere Zusammenarbeit
Die „Sonderkonferenz der Archivreferenten bzw. Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ fand am 7. Mai 1990 in Potsdam statt. An dieser Konferenz nahmen auch zwei Vertreter der Staatlichen Archivverwaltung der DDR teil, darunter deren Leiter Dr. Günther Herzog. Im Zentrum der Gespräche standen die Verständigung über die Bestände aus der preußischen Zentralverwaltung, der Informationsaustausch über die Archivarsausbildung in der Bundesrepublik und in der DDR sowie der die Diskussion über föderative Strukturen des Archivwesens in Deutschland.
Übernahme von Schriftgut aus den Ministerien der DDR
Mit der Auflösung der Ministerien der DDR sollten deren Unterlagen zunächst ins Zentrale Staatsarchiv der DDR und später ins Bundesarchiv übernommen werden. Hierfür bedurfte es einer festgelegten Verfahrensweise. Die Durchführung erwies sich in der historischen Ausnahmesituation dennoch als sehr schwierig.
Was passiert mit den Mitarbeitern?
Nach Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 28. Juni 1990 sind die „zentralen Archive und Dienststellen der Deutschen Demokratischen Republik und das Bundesarchiv sind organisatorisch zusammenzuführen“. Aber was heißt das genau? Welche Dienststellen und Organisationseinheiten haben im gesamtdeutschen Bundesarchiv eine Zukunft - und in welchem Umfang?
Die Vereinigung steht bevor
Mit einem Brief an die Mitarbeiterschaft informiert der Präsident des Bundesarchiv im August 1990 über die aktuelle Situation. Er weiß um die Unsicherheit sehr vieler Kolleginnen und Kollegen, versucht Transparenz herzustellen und sie für den Einigungsprozess zu gewinnen.
Das Bundesarchiv nimmt Stellung zur fälschlichen Bezeichnung als „Koblenzer Bundesarchiv“ nach der deutschen Wiedervereinigung.