Zugangsinformationen
Durch die Besonderheit der Überlieferung einer Geheimpolizei sind der Zugang zu den Beständen im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (StUA), die Einsicht in Unterlagen und die Herausgabe von Duplikaten - vor allem zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der darin genannten Personen - eingeschränkt. Zugang und die Nutzung unterliegen den speziellen Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG).
Zugang haben Forscherinnen und Forscher z. B. von Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland. Ebenso möglich sind private Forschungsanträge, Nutzungsanträge von Journalistinnen und Journalisten sowie Anträge von Einrichtungen der politischen Bildung. Erforderlich ist immer ein Antrag auf Zugang zu den Beständen.
Forscherinnen und Forscher, die an Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen und bei den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und den Folgen der kommunistischen Diktatur wirken, können – soweit die zur Durchführung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit erforderlich ist – eine Akteneinsicht in nicht anonymisierte Unterlagen erhalten. Voraussetzung für dieses erweiterte Einsichtsrecht ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
- Allgemeine Hinweise zur Benutzung beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv
- Öffnungszeiten und Ansprechpartner der einzelnen Standorte des Bundesarchiv – Stasi Unterlagen-Archivs
Eine erste Recherche kann - mit Einschränkungen gemäß StUG - in Invenio durch die Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. Die vollständigen Sach- und Personenrecherchen sowie die Vorbereitung der Unterlagen für eine Einsicht und Herausgabe übernehmen dann jedoch - in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StUA. Eine möglichst präzise Eingrenzung und Beschreibung des Themas sind daher außerordentlich wichtig. Der Staatssicherheitsdienst hat überwiegend Vorgänge personenbezogen geführt, Unterlagen sind aber auch sachbezogen recherchierbar. Für die Personenrecherche werden stets das genaue Geburtsdatum sowie Angaben zu Vor- und Nachnamen inklusive Geburts- und Ehenamen benötigt, für die Sachrecherche die möglichst ausführliche Angabe zu Ereignissen, Unternehmen und weiteren themenrelevanten Angaben. Mit ihrer Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des StUA bei allen Fragen - auch Fragen, die im Forschungsprozess ggf. neu auftauchen - unterstützend zur Seite, gerne auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Nach Auswertung der Recherche-Ergebnisse werden relevante Archivmaterialien ggf. anonymisiert und (nach Ihrer Wahl entweder digital oder aber analog) zur Einsicht in den Lesesälen der jeweiligen Standorte für Sie bereitgestellt. Die Herausgabe von Kopien dieser Unterlagen ist auch ohne vorherige Einsicht möglich.

