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Digitale Speicherung von Dokumenten im Bundesarchiv mit neuem Sicherheitszertifikat des BSI ausgezeichnet

Präsident Hollmann: „Wichtiger Meilenstein in der Sicherung unserer digitalen Überlieferung“

23.12.2022

Öffentlichkeitsarbeit

Überreichung des BSI-Zertifikats an das Bundesarchiv

Das Digitale Zwischenarchiv des Bundes im Bundesarchiv ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Damit wird dem Digitalarchiv bescheinigt, elektronische Unterlagen rechtswirksam und im Sinne eines Beweiswerterhalts vertrauenswürdig speichern zu können. Das entsprechende Zertifikat übergab das BSI jetzt dem Bundesarchiv.

Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann; „Die Zertifizierung ist ein wichtiger Meilenstein in der Sicherung der digitalen Überlieferung. Damit setzen wir unseren Weg der Digitalisierung konsequent fort. Wir gewährleisten, dass die uns übermittelten digitalen Dokumente mit einem sicheren und zukunftsfähigen System für die Nachwelt erhalten werden.“

Hintergrund:

Mit der entsprechenden technischen Richtlinie BSI-TR-03125 liegt ein Standard vor, der eine beweiswerterhaltende rechtswirksame Aufbewahrung geschäftsrelevanter elektronischer Daten, Dokumente und Akten über lange Zeiträume nach dem aktuellen Stand der Technik sicherstellt. Damit wird der verlustfreie Nachweis der Geschäftsunterlagen und -prozesse ermöglicht, wobei die Authentizität, Integrität und Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, die bereits ein hauseigenes Archiv betreibt, wurde das Digitalen Zwischenarchiv des Bundes (DZAB) basierend auf dem Produkt SecDocs der Fa. Fujitsu Technology Solutions GmbH entwickelt.

Mit dem DZAB bietet das Bundesarchiv gegenüber der gesamten Bundesverwaltung Dienste und Leistungen für eine rechtssichere und langfristige Aufbewahrung elektronischer Unterlagen an. Bereits abgeschlossene bearbeitete elektronische Daten wie Akten und Vorgänge können so sachgerecht und rechtskonform ausgelagert werden, ohne dass jede Behörde einzeln über Jahrzehnte hinweg technische, personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen für interne Langzeitspeicherung elektronischer Unterlagen aufwenden muss. Dabei bleibt der Zugriff auf die Daten erhalten. Gleichzeitig kann das Bundesarchiv die zwischenarchivierten Unterlagen auf ihre Archivwürdigkeit bewerten und das elektronische Archivgut in das Digitale Endarchiv übernehmen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe gehören bereits zu den aktiven Nutzern. Demnächst werden auch die elektronische Verkündung von Gesetzen (E-Verkündung) des Bundesministeriums der Justiz, das Bundesverwaltungsamt und das Bundespatentgericht hinzukommen.