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Die Überlieferung der Treuhandanstalt beim Bundesarchiv

Informationen zu den Dimensionen der Überlieferung, der Bearbeitung beim Bundesarchiv und den Zugangsmöglichkeiten

09.09.2019

Übernahme und Bewertung

Erschließung

Benutzung

Teilnehmer einer Demonstration in Unterwellenborn gegen Verantwortliche der Treuhandgesellschaft, 19. Dezember 1990

Die Treuhandanstalt bzw. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat insgesamt ungefähr 45 km Akten produziert. Seit 2007 übernimmt das Bundesarchiv kontinuierlich diese Unterlagen, insgesamt bisher rund 98.000 Akten (Stand September 2019). Davon wurden etwa 26.500 Akten abschließend archivisch nutzbar gemacht. 1.109 besonders relevante Akten wurden bereits digitalisiert.

Das Bundesarchiv geht davon aus, dass es insgesamt ungefähr 170.000 Akten (ca. 12 km) als Archivgut übernehmen wird. Das ist prozentual weit mehr, als es für Bundesbehörden üblich ist. Derzeit erhält es von der BvS monatlich rund 4.000 Akten. Die Übernahme aller archivwürdigen Akten wird voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein.

Zugang zu den Akten

Die Benutzung der Akten der Treuhandanstalt/BvS ist grundsätzlich möglich. Der Zugang richtet sich dabei allein nach dem Bundesarchivgesetz. Es regelt, dass jedermann das Recht hat, Archivgut des Bundes – also auch Unterlagen der Treuhandanstalt/BvS – zu nutzen.

Die 30-Jahres-Schutzfrist schränkt dieses Recht nur insofern ein, als innerhalb derselben besondere Sorgfalt bei der Aktenvorlage geboten ist. Über die Verkürzung der 30-Jahres-Schutzfrist entscheidet im Fall der Unterlagen der Treuhandanstalt/BvS allein das Bundesarchiv, seitdem die BvS es im August 2018 von der Verpflichtung entbunden hat, jedes Mal die Einwilligung der BvS in eine Schutzfristverkürzung einzuholen.

Unabhängig von der 30-Jahres-Schutzfrist hat das Bundesarchiv die Benutzung einzuschränken oder zu versagen, wenn dadurch die Rechte Dritter verletzt würden. Das ist bei den Unterlagen der Treuhandanstalt/BvS besonders relevant, da sie zahlreiche personenbezogene Daten und Informationen enthalten, bei denen es sich auch heute noch um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Schutzwürdigkeit dieser Daten und Informationen wird in Teilen auch nach Ablauf der 30-Jahres-Schutzfrist fortbestehen.

Projekt des Bundesarchivs

Im April 2016 startete beim Bundesarchiv das Projekt „Aufarbeitung der Überlieferung der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“. Es ist auf acht Jahre angelegt. Der Projektgruppe gehören derzeit sieben Archivarinnen und Archivare an.

Geschichte der Treuhandanstalt/BvS

Die Treuhandanstalt wurde am 1. März 1990 gegründet. Mit dem Datum der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde sie dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Ihre Hauptaufgabe war es, die etwa 8.500 Volkseigenen Betriebe der DDR zu sanieren, zu privatisieren, zu restituieren, zu kommunalisieren oder abzuwickeln. Anfang 1995 wurde sie in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, kurz BvS, umbenannt. Seit Anfang 2004 befindet sie sich in Abwicklung und hat inzwischen fast alle der ihr noch verbliebenen Aufgaben Geschäftsbesorgern übertragen.